Hallo liebe Kollegen,

kann der BR die Einigungsstelle zur Klärung des Urlaubes eines Mitarbeiters anrufen.

Situation: Ein Mitarbeiter (BR-Mitglied) möchte in den Sommerferien 4 Wochen Urlaub haben. Die Genehmigung seines Urlaubes ist zweimalig abgeleht worden, weil der Chef dachte derjenige hat keine schulpflichtigen Kinder. Der kollege besteht auf seinen Urlaub und drängt uns diesbezüglich die Einigungsstelle anzurufen.

1. Dürfen wir als Betriebsrat in dem Fall überhaupt die Einigungsstelle aufrufen?
2. Muss nicht zuerst das Beschwerdeverfahren nach BetrVerfassungsgesetz anlaufen und abgewartet werden?
3. Ist die Einigungsstelle überhaupt zuständig? Dachte immer die wäre nur für Streitereien zwischen Arbeitgeber und Betreibsrat zuständig.
4. Für die Probleme einzelner Mitarbeiter auch wenn sie BR-Mitglieder sind gibt es das Beschwerdeverfahren und das individualrechtliche Klageverfahren oder?

Danke vorab

Gruss
Paule