Erstellt am 05.03.2014 um 15:01 Uhr von gironimo
zu 1: Ja dürft Ihr. Vorher müsst Ihr aber im Zuge Eurer Mitbestimmung die Einigung versuchen und erst dann ggf. die Verhandlungen für gescheitert erklären.
zu 2: nein
zu 3 : Ja, siehe Text § 87 BetrVG "Urlaubsgrundsätze (genau lesen).
zu 4: Urlaub ist eben eine Ausnahme
PS: Es ist in keinem Gesetz geregelt, dass Kinderlose AN nicht in den großen Ferien Urlaub machen dürfen. Sucht also bitte bei den Verhandlungen nicht unbedingt nach Gesetzen und Urteilen, sondern nach guten Argumenten
Erstellt am 05.03.2014 um 15:37 Uhr von skargen
Also bevor Ihr mit Kanonen auf Spatzen schießt:
Warum bekommt der MA seinen Urlaub nicht genehmigt? Sind vielleicht schon zu viele MA (mit schulpflichtigen Kindern) im Urlaub? Oder passt dem AG nur die Nase des Kollegen nicht.
Ob man für EINEN MA die Einigungsstelle einleiten kann, da bin ich mir nicht so sicher, sehe da jedenfalls keine Verhältnismäßigkeit und auch keine rechtliche Grundlage. Mag mich aber auch irren.
Erst mal steht die Frage im Raum: Habt Ihr überhaupt eine BV zu dem Thema? Wenn ja, haltet Euch dran, dort sollten solche Fragen ja eigentlich geklärt sein (z.B. so und soviel % pro Abteilung, Ferien sind vorrangig für MA mit schulpfl. Kindern vorbehalten usw.).
Habt Ihr keine BV, müsst Ihr erst mal mit dem AG verhandeln, dann, falls keine Einigung zustande kommt: siehe gironimo. Aber das geht nicht von heute auf morgen, sondern zieht sich ein paar Wochen hin...
Erstellt am 05.03.2014 um 16:06 Uhr von Pjöööng
Bevor sich die Frage nach Anrufung der Einigungsstelle stellt, stellt sich erst einmal die Frage: Wurde eine Einigung bisher überhaupt probiert?
Erstellt am 06.03.2014 um 09:35 Uhr von tommyh
@Pjöööng Du hast vergessen was im Kommunalrecht steht du ........ !!!!!!!
@PaulBreitner ob der Kollege Kinder hat oder nicht spielt ja keine Rolle nur ob vergleichbare Kollegen mit Kindern zu dieser Zeit Urlaub haben wollen.
Wenn der Betriebsrat sich Einig ist, dass der Kollege seinen Urlaub zu dieser Zeit machen kann würde ich auf jeden Fall Verhandlungen mit dem AG aufnehmen und falls es nötig ist auch für einen einzelnen MA die Einigungsstelle anrufen. Bin eigentlich sicher, dass der Kollege vorher seinen Urlaub genehmigt bekommt ;-)