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Einigungsstelle wegen Urlaub

P
PaulBreitner
Jan 2018 bearbeitet

Hallo liebe Kollegen,

kann der BR die Einigungsstelle zur Klärung des Urlaubes eines Mitarbeiters anrufen.

Situation: Ein Mitarbeiter (BR-Mitglied) möchte in den Sommerferien 4 Wochen Urlaub haben. Die Genehmigung seines Urlaubes ist zweimalig abgeleht worden, weil der Chef dachte derjenige hat keine schulpflichtigen Kinder. Der kollege besteht auf seinen Urlaub und drängt uns diesbezüglich die Einigungsstelle anzurufen.

  1. Dürfen wir als Betriebsrat in dem Fall überhaupt die Einigungsstelle aufrufen?
  2. Muss nicht zuerst das Beschwerdeverfahren nach BetrVerfassungsgesetz anlaufen und abgewartet werden?
  3. Ist die Einigungsstelle überhaupt zuständig? Dachte immer die wäre nur für Streitereien zwischen Arbeitgeber und Betreibsrat zuständig.
  4. Für die Probleme einzelner Mitarbeiter auch wenn sie BR-Mitglieder sind gibt es das Beschwerdeverfahren und das individualrechtliche Klageverfahren oder?

Danke vorab

Gruss Paule

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Community-Antworten (4)

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gironimo

05.03.2014 um 16:01 Uhr

zu 1: Ja dürft Ihr. Vorher müsst Ihr aber im Zuge Eurer Mitbestimmung die Einigung versuchen und erst dann ggf. die Verhandlungen für gescheitert erklären.

zu 2: nein zu 3 : Ja, siehe Text § 87 BetrVG "Urlaubsgrundsätze (genau lesen). zu 4: Urlaub ist eben eine Ausnahme

PS: Es ist in keinem Gesetz geregelt, dass Kinderlose AN nicht in den großen Ferien Urlaub machen dürfen. Sucht also bitte bei den Verhandlungen nicht unbedingt nach Gesetzen und Urteilen, sondern nach guten Argumenten

S
skargen

05.03.2014 um 16:37 Uhr

Also bevor Ihr mit Kanonen auf Spatzen schießt:

Warum bekommt der MA seinen Urlaub nicht genehmigt? Sind vielleicht schon zu viele MA (mit schulpflichtigen Kindern) im Urlaub? Oder passt dem AG nur die Nase des Kollegen nicht.

Ob man für EINEN MA die Einigungsstelle einleiten kann, da bin ich mir nicht so sicher, sehe da jedenfalls keine Verhältnismäßigkeit und auch keine rechtliche Grundlage. Mag mich aber auch irren.

Erst mal steht die Frage im Raum: Habt Ihr überhaupt eine BV zu dem Thema? Wenn ja, haltet Euch dran, dort sollten solche Fragen ja eigentlich geklärt sein (z.B. so und soviel % pro Abteilung, Ferien sind vorrangig für MA mit schulpfl. Kindern vorbehalten usw.).

Habt Ihr keine BV, müsst Ihr erst mal mit dem AG verhandeln, dann, falls keine Einigung zustande kommt: siehe gironimo. Aber das geht nicht von heute auf morgen, sondern zieht sich ein paar Wochen hin...

P
Pjöööng

05.03.2014 um 17:06 Uhr

Bevor sich die Frage nach Anrufung der Einigungsstelle stellt, stellt sich erst einmal die Frage: Wurde eine Einigung bisher überhaupt probiert?

T
tommyh

06.03.2014 um 10:35 Uhr

@Pjöööng Du hast vergessen was im Kommunalrecht steht du ........ !!!!!!!

@PaulBreitner ob der Kollege Kinder hat oder nicht spielt ja keine Rolle nur ob vergleichbare Kollegen mit Kindern zu dieser Zeit Urlaub haben wollen.

Wenn der Betriebsrat sich Einig ist, dass der Kollege seinen Urlaub zu dieser Zeit machen kann würde ich auf jeden Fall Verhandlungen mit dem AG aufnehmen und falls es nötig ist auch für einen einzelnen MA die Einigungsstelle anrufen. Bin eigentlich sicher, dass der Kollege vorher seinen Urlaub genehmigt bekommt ;-)

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