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Falsche Bruttoberechnung? Wie seht ihr das? Teil 2

N
nicoline
Nov 2016 bearbeitet

Hallo liebe Leute,

meine Frau hat meiner Ansicht nach zu wenig Gehalt bekommen. Hier ein Beispiel, wie die Berechnung lief. (Werte sind leicht verändert) Sie hat noch Mutterschutz bis zum 23.08.2013. Da der 24. ein Samstag ist, fängt sie am 26.08. wieder an. Bei einem Bruttogehalt von 2000,- wurden ihr nur 333,33 berechnet. Hier wurde der Monat durch 30 Tage gerechnet und nur mit den 5 Arbeitstagen multipliziert. Das müsste doch eigentlich falsch sein. Zwar kann die Sachberarbeiterin die durchschnittlichen 30 Monatstage nehmen, muss aber doch dann auch die Wochenenden einbeziehen und mit 8 Tagen multiplizieren, bzw. die 23 Fehltage abziehen. Wenn sie nur die 5 Arbeitstage nimmt, dann müsste sie doch auch vorher durch 22 Arbeitstage rechnen. Bitte sagt mir, ob ich richtig liege. Es gibt ja verschiedene Varianten aber so hatte ich das eigentlich mal gelesen, wenn man die Rechnung mit 30 Tagen anwendet.

Viele Grüße Erstellt am 21.08.2013 um 20:07 Uhr von Mixman

1.21208

Community-Antworten (8)

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nicoline

22.08.2013 um 23:28 Uhr

Nubbel, ich weiß ja aus eigener Erfahrung, dass es manchmal schwer fällt, sachlich zu bleiben. Aber, vielleicht kannst Du Dich zusammenreißen, damit man das hier zu Ende diskutieren kann.

N
nicoline

22.08.2013 um 23:38 Uhr

Hoppel, Diese Rechnung hat der o.g. AG ja aufgestellt (hat aber lediglich 30 Kalendertage angesetzt) Nö, genau das hat er nicht! Er hat (durchschnittliche) 30 Kalendertage als Berechnungsgröße des Tagesverdienstes zu Grunde gelegt, dann aber mit der Anzahl der wöchentlichen Arbeitstage multipliziert und das gibt nun mal ein falsches Ergebnis. Vereinfacht ausgedrückt: man kann Äpfel nicht mit Birnen multiplizieren. Ich behalte auch gerne Recht, aber sinnentleert darauf zu bestehen ist einfach dumm.

H
Hoppel

23.08.2013 um 01:32 Uhr

Nicoline, einfach mal nur das lesen, was geschrieben steht ...

Es fing an mit

"so, hier werden alle berechnungsmöglichkeiten erörtert

http://www.helpster.de/das-gehalt-anteilig-berechnen-so-geht-s_65800"

Ich habe mir diese Seite angesehen und u.a. das erste Beispiel nachgerechnet:

"Die erste Möglichkeit ist, die Kalendertage als Basis zu verwenden. Dabei wird das Gehalt durch die Kalendertage geteilt und mit den zu zahlenden Tagen multipliziert. Beginnen Sie zum Beispiel mit Ihrer Arbeit am 10. des Monats mit 31 Kalendertagen und erhalten ein monatliches Gehalt von 2000 Euro, so rechnen Sie: 2000 Euro : 31 Kalendertage x 22 Kalendertage gearbeitet = 1419,35 €."

Und jetzt nehme man den vorgenannten Originaltext und setze die vom TE gemachten Angaben ein ...

Beginnen Sie zum Beispiel mit Ihrer Arbeit am 26. des Monats mit 30 Kalendertagen und erhalten ein monatliches Gehalt von 2000 Euro, so rechnen Sie: 2000 Euro : 30 Kalendertage x 5 Kalendertage gearbeitet = 333,33 €."

Und weil diese Seite mit dem Vermerk endet, dass ALLE dort aufgeführten Rechenwege ZULÄSSIG sind, habe ich mir erlaubt, genau darauf hinzuweisen.

Auf etwas sinnentleert bestehen zu wollen ist tatsächlich dumm ... da gebe ich Dir gerne vollumfänglich Recht!

Viel Spass beim Nachdenken und eine gute Nacht!

L
Lexipedia

23.08.2013 um 08:50 Uhr

@all Trotzdem ist bei dem angeführten Beispiel ein Fehler. Wenn nach der Methode gerechnet wird. und am 23. endet. Muss mit dem 24. Weitergerechnet werden und nicht erst mit dem 26.!!! Dann stimmen die beiden Ergebnisse erst und es ist egal wie gerechnet wird! Also hat Mixman Recht, dass die Berechnung falsch ist!

N
nicoline

23.08.2013 um 08:54 Uhr

Lexipedia so ist es und genau das meinte ich.

N
Nubbel

23.08.2013 um 11:03 Uhr

das haben alle gemerkt, nur hoppel nicht

H
Hoppel

23.08.2013 um 12:44 Uhr

@ Nubbel

Du bist vielleicht lustig ... erst verweist Du auf eine Seite, die in zwei von drei Berechnungsmöglichkeiten genau diese Äpfel-Birnen-Rechnung aufstellt wird und dann erklärst Du, dass das falsch ist. Lediglich die dritte Berechnungsmöglichkeit, die ich ebenfalls im ersten Thread angegeben habe, trifft Euren Tenor.

Aber alle Rechenwege sind gem. dieser Seite erlaubt. Und allein darauf habe ich mittlerweile mehrfach hingewiesen. Zu keinem Zeitpunkt habe ich mich dazu ausgelassen, was ICH meine, was richtig oder falsch ist.

Welche Bezugsgröße angesetzt werden MUSS, ist bislang nicht überhaupt nicht entschieden. Aus diesem Grund hatte ich bereits angeregt, einmal nachzufragen, ob nicht ggf. eine arbeitsvertragliche Regelung existiert.

Und damit klink ich mich hier aus.

N
Nubbel

23.08.2013 um 14:01 Uhr

ausklinken ist eine gute entscheidung, da du es nicht verstehst

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