Frage zur Teilnahme an Seminaren
Guten Morgen Liebe Kolleginnen und Kollegen,
wer von Euch war schon bei dem Seminar (W.A.F.) zum Thema "Betriebsverfassungsrecht Teil I - Einsteigerseminar für alle Betriebsräte". Wie ist Eure Meinung zu diesem Seminar, fandet Ihr es lehrreich?
In unserer Firma wurde der BR neu gewählt & keines der Mitglieder hat Vorkenntnisse in Sachen Betriebsratsarbeit. Wie würdet Ihr es in eurem BR handhaben, alle Mitglieder zu allen Seminaren (Betriebsverfassungsrecht Teil I-3) schicken oder erst alle Teil 1 machen lassen & Teil 2+3 jeweils von 2 Personen, die dann die anderen einweisen/aufklären. Oder wäre sinnvoll bzw. wichtig, dass jeder BR an Teil 1-3 teilnimmt? Mich würde interessieren wie es bei anderen Betriebsräten, die neu angefangen haben, so abgelaufen ist. Das Ganze ist ja auch ne Kostenfrage, denn bei uns gibt es 6 Betriebsratsmitglieder.
Liebe Ostergrüße, Isabella
Community-Antworten (7)
08.04.2007 um 12:15 Uhr
@Isabella, euer Idee, bei 6 BR-Mitgliedern dringendst das erste Grundlagenseminar zu absolvieren, ist eine der Besten!
08.04.2007 um 12:50 Uhr
dad1, habt ihr wirkilch nur 6 Betriebsratsmitglieder?
08.04.2007 um 14:24 Uhr
@willi,
sorry, Zahlendreher, wir sind 9 Betriebsratsmitglieder!! Ne Frage, wie kamst du darauf, dass wir mehr sind?? Gehörst du auch zu unserem Verein ;-). Woher kommst du willi?
Gruß Isabella
08.04.2007 um 21:12 Uhr
Isabella, einen BR mit einer geraden Anzahl von ordentlichen Mitgliedern gibt es nicht, daher wahrscheinlich Willis Frage...aber wer weiß ;-)))
08.04.2007 um 22:39 Uhr
@Isabella Warum ist denn die Seminarteilnahme eine Kostenfrage? Naja...bei Teil 1 seid Ihr bei der WAF auf jeden Fall auf der ganz sicheren Seite, die sind unschlagbar billig und haben einen interessanten Köder gelegt - erst Teil 2 ist dann wieder realistisch teurer/billig (wie man es halt sehen will)!
09.04.2007 um 05:03 Uhr
also erstmal haben sowieso alle mitglieder des BR anspruch auf grundseminare, arbeitsrechtseminare, arbeitsschutzseminare usw. es sind in etwa an die 14 stück die jedes BR mitglied in einer amtsperiode machen sollte und die der AG bezahlen muß. ob immer alle gleichzeitig gehen oder man sich in zweier grüppchen aufteilt bleibt euch überlassen, wenn alle zusammen gehen ist halt der nachteil das euer betrieb für die zeit "betriebsratslos" ist,es sei denn die ersatzmitglieder rücken solange nach. das ist allerdings eher ungewöhnlich, meist geht man in grüppchen. das gremium entscheidet selbstständig über die seminare, man sollte zwar auf die betrieblichen belange rücksicht nehmen aber letztendlich bestimmt ihr über die seminare. der AG kann lediglich bedenken über den zeitraum einwenden, dass muß er aber bis spätestens 2 wochen nachdem ihr den beschluß über das seminar gefasst habt getan haben und zwar über die einigungsstelle. ihr seit ebenso auch nicht dazu verdonnert die billigsten oder vom AG vorgeschlagenden seminare zu nehmen, natürlich aber auch nicht gerade eins auf einem kreuzfahrtschiff. der AG kann auch nicht "selbststudium"durch bücher lesen, oder das nur ein paar leute gehen und den anderen vom seminar berichten verlangen. jedes einzelne mitglied des BR hat anspruch auf schulung und das nicht nur auf die grundkurse. das einzige wo es zeitliche grenzen innerhalb der amtsperiode gibt ist der bildungsurlaub nach § 37 abs.7, da hat man nur 3 wochen (bzw.4 wochen wenn man ganz neu im BR ist) die man für schulungen verwenden kann, allerdings werden diese kosten nicht vom AG getragen, dass muß man selbst bezahlen oder wenn man in einer gewerkschaft ist mit einem geringen anteil.laßt euch bloß nicht vom AG einreden das ihr durch die seminare zu viele kosten verursacht, die sind euer gutes recht und super wichtig um eure arbeit im BR ordnungsgemäß machen zu können, schließlich wollen die kollegen von leuten vertreten werden die wissen wovon sie reden und ihre rechte auch sicher durchsetzten können. viel spaß noch!
10.04.2007 um 20:49 Uhr
@susi Starke Worte...deren Sinn bleibt mir etwas verborgen! Was meinst Du mit "es sind in etwa an die 14 stück die jedes BR mitglied in einer amtsperiode machen sollte und die der AG bezahlen muß."? Ich komme wohlwollend auf 3 Grundlagenseminare und 2 Arbeitsrecht-Seminare.
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