Erstellt am 18.01.2012 um 06:53 Uhr von Tanzbär
> wenn ständig Beschlüsse gegen das BetrVG gemacht werden?
Hast Du da mal ein Beispiel? Da wird das Antworten leichter ...
> Wo steht das die BR Mitglieder nach BetrVG Beschlüsse fassen müssen?
> Und kann ich die Abstimmung verweigern?
Ja, hast Du schon mal in das Betriebsverfassungsgesetz reingeschaut?
Erstellt am 18.01.2012 um 09:01 Uhr von rkoch
> Was kann eine Minderheit im BR tun wenn ständig Beschlüsse gegen das BetrVG gemacht werden?
> Falsche Ladung von Ersatz Kandidaten oder keine Unterlagen zu TO Punkten.
Wenig... Nur wenn Euer BRV tatsächlich und beweisbar vehement gegen seine Pflicht verstößt seine Arbeit gesetzeskonform zu machen, dann kann auch die Minderheit versuchen ein Beschlußverfahren zur Amtsenthebung einzuleiten. Ob diese damit durchkommt, wer weiß? Aber allein die ABSICHT könnte Bewegung in die Sache bringen.
> Wo steht das die BR Mitglieder nach BetrVG Beschlüsse fassen müssen?
§33 BetrVG...
> Und kann ich die Abstimmung verweigern?
Ja, steht zwar nicht explizit im Gesetz, aber die Rechtsprechung sagt:
Jedes BRM das nicht an der Sitzung teilnimmt nimmt auch nicht an der Abstimmung teil. Ein BRM welches also die Abstimmung verweigern will muß einfach nicht an der Sitzung teilnehmen. Da es zuviel verlangt wäre dass ein BRM welches diese Absicht hat nur deswegen die Sitzung verlässt, kann ein BRM vor der Abstimmung auch einfach erklären an der Abstimmung nicht teilnehmen zu wollen (das ist etwas anderes als sich zu "Enthalten"). Es wird dann so behandelt als wäre es nicht anwesend, wird also weder mit Ja noch mit Nein gezählt.
Bringen tut Dir das aber gar nichts. Dann wird die Abstimmung eben von weniger BRM durchgeführt und die Mehrheit wird dann noch größer. Im Extremfall wird ein einstimmiges Ja daraus, wenn alle die dagegen stimmen würden an der Abstimmung nicht teilnehmen.
Allein wenn so viele BRM nicht an der Abstimmung teilnehmen das nur noch weniger als die Hälfte der BRM teilnehmen, dann bringt das "was", da der BR dann nach §33 (2) BetrVG nicht mehr beschlußfähig ist, also weder einen positiven noch einen negativen Beschluß mehr fassen kann. Allerdings ist absichtliches Boykotieren eines Beschlusses eine Pflichtverletzung der BRM die das tun. Und das kann wieder bei beharrilichem Boykott zu einem Amtsenthebungsverfahren nach §23 führen.
Du sieht: Die Abstimmung zu verweigern ist in Eurer Situation vollkommen sinnlos.
Erstellt am 18.01.2012 um 09:42 Uhr von gironimo
....wenn es für ein § 23 BetrVG-Verfahren nicht reicht (die Frage ist ja auch - und dann?), hilft vielleicht auch die eine oder andere Äußerung kritischer Natur in einer Betriebsversammlung.
>Aber allein die ABSICHT könnte Bewegung in die Sache bringen.<
Diese Meinung von rkoch kann ich hier nur unterstreichen.
Erstellt am 18.01.2012 um 10:44 Uhr von Corpse
Nicht zu vergessen: ein Beschluss der gefasst worden ist, obwohl eventuell der BR zum Zeitpunkt der Beschlussfassung aufgrund von falscher Zusammensetzung (Ersatzmitglieder) nicht beschlussfähig war, ist unwirksam. Das nennt man dann Formalienfehler und ist das erste was im Rechtsstreit geprüft wird.