Falsche Bruttoberechnung? Wie seht ihr das?
Hallo liebe Leute,
meine Frau hat meiner Ansicht nach zu wenig Gehalt bekommen. Hier ein Beispiel, wie die Berechnung lief. (Werte sind leicht verändert) Sie hat noch Mutterschutz bis zum 23.08.2013. Da der 24. ein Samstag ist, fängt sie am 26.08. wieder an. Bei einem Bruttogehalt von 2000,- wurden Ihr nur 333,33 berechnet. Hier wurde der Monat durch 30 Tage gerechnet und nur mit den 5 Arbeitstagen multipliziert. Das müsste doch eigentlich falsch sein. Zwar kann die Sachberarbeiterin die durchschnittlichen 30 Monatstage nehmen, muss aber doch dann auch die Wochenenden einbeziehen und mit 8 Tagen multiplizieren, bzw. die 23 Fehltage abziehen. Wenn sie nur die 5 Arbeitstage nimmt, dann müsste sie doch auch vorher durch 22 Arbeitstage rechnen. Bitte sagt mir ob ich richtig liege. Es gibt ja verschiedene Varianten aber so hatte ich das eigentlich mal gelesen, wenn man die Rechnung mit 30 Tagen anwendet.
Viele Grüße
Community-Antworten (12)
21.08.2013 um 22:32 Uhr
http://www.prokind.de/eltern/online-rechner/mutterschaftsgeld.html
hier kannst du es ausrechnen lassen
21.08.2013 um 23:13 Uhr
Es geht nur um die Tage nach dem Mutterschutz, bzw. Elternzeit! Ich glaube Nubbel hat mich nicht richtig verstanden. Es geht um die Berechnung des Bruttogehalts für die Tage, wenn meine Frau wieder anfängt zu arbeiten.
22.08.2013 um 00:12 Uhr
da hast du recht, ich habe dich völlig falsch verstanden, sorry
22.08.2013 um 00:18 Uhr
so, hier werden alle berechnungsmöglichkeiten erörtert
http://www.helpster.de/das-gehalt-anteilig-berechnen-so-geht-s_65800
und das was da gerechnet wurde geht wirklich nicht:)
22.08.2013 um 08:55 Uhr
@ Nubbel
Die Rechenbeispiele dieser Seite sind echt der Hit ...
"Die erste Möglichkeit ist, die Kalendertage als Basis zu verwenden. Dabei wird das Gehalt durch die Kalendertage geteilt und mit den zu zahlenden Tagen multipliziert. Beginnen Sie zum Beispiel mit Ihrer Arbeit am 10. des Monats mit 31 Kalendertagen und erhalten ein monatliches Gehalt von 2000 Euro, so rechnen Sie: 2000 Euro : 31 Kalendertage x 22 Kalendertage gearbeitet = 1419,35 €."
Diese Rechnung hat der o.g. AG ja aufgestellt (hat aber lediglich 30 Kalendertage angesetzt) ...
2.000 Euro : 30 Kalendertage x 5 Tage gearbeitet = 333,33 Euro
In Beispiel 3 werden die vereinbarten Arbeitstage als Basis genommen. Bei einer 5 Tage Woche Mo-Fr wären das im August 22 Tage
2.000 Euro : 22 Arbeitstage x 5 gearbeitete Tage = 454,54 Euro
" und das was da gerechnet wurde geht wirklich nicht:)"
Wenn man Deiner Seite Glauben schenken darf, geht das ganz offensichtlich doch ... endet diese Seite immerhin mit >> "Trotz der unterschiedlichen Ergebnisse sind alle Methoden zulässig."
22.08.2013 um 10:28 Uhr
und das was da gerechnet wurde geht wirklich nicht:)" Ich bin da Nubbels Meinung. Wenn man Kalendertage zugrunde legt, dann muss es auch beim Multiplikator bei Kalendertagen bleiben also
2000 € : 30 Kalendertage x 7 Kalendertage = 466,66 €
Bei der Zugrundelegung von Arbeitstagen würde die Rechnung dann lauten müssen
2000 € : 22 Arbeitstage x 5 Arbeitstage = 454,54 €
22.08.2013 um 11:26 Uhr
@ nicoline
Gefühlte Temperatur ist, dass die 333,33 Euro nicht korrekt berechnet sind. Aber mehr auch nicht ...
Nubbel und nun auch Du behauptest, dass die vom AG aufgestellte Rechnung nicht korrekt ist. Durch Nubbels Quellenverweis wird das allerdings nicht bestätigt ...
Eurer "Behauptung" fehlt momentan ganz einfach eine rechtliche Begründung.
Das BAG hat sich im Dezember 2012 leider nicht zum Thema "Berechnung der anteiligen Vergütung für den Bruchteil eines Kalendermonats" äußern können, da eine entsprechende Klage zurück gezogen wurde und sich AG & AN geeinigt haben.
22.08.2013 um 11:45 Uhr
in dem link werden verschiedene möglichkeiten der berechnung aufgezeigt. und alle führen nach rom. nicoline hat zwei davon richtig gerechnet!
und derdiedas einzige, derdiedas rumstänkert bist du
22.08.2013 um 14:00 Uhr
als Lohnabrechner haben wir das früher wie folgt berechnet:
2000*3Monate=6000EURO 6000/13 Wochen im Quartal/5Arbeitstag=92,31 Tagesverdienst
92,31*5 Tage=461,55 Das war das Verfahren, dass auch überall gelehrt wurd.
Aber manchmal hilft auch ein Blick in den TV. Da ist es bei uns nämlich inzwischen abschließend geregelt
22.08.2013 um 14:08 Uhr
Ach Nubbel ... wenn man argumentativ nicht weiter kommt, ist es natürlich leicht, berechtigte Kritik einfach als "Stänkerei" abzutun.
Und wie schön, dass eine Möglichkeit der Berechnung gem. DEINEM Link zum Ergebnis 333,33 Euro führt ...
Genau ein solcher Fall sollte, wie bereits erwähnt, durch das BAG entschieden werden; warum wohl? Bestimmt nicht, weil die Frage bereits grundsätzlich geklärt ist ...
http://blog.ra-poeppel.de/berechnung-der-anteiligen-vergutung-5-azr-79911/
Also hör auf rumzumoppern und liefere lieber eine handfeste Begründung, warum das Ergebnis des AG unzulässig sein soll!
Vorher würde ich aber mal nachfragen, ob es ggf. eine Regelung per TV/BV/AV gibt ...
22.08.2013 um 17:05 Uhr
pass auf du hüpfende perlfeh, wenn man durch kalendertage dividiert, muß man auch mit kalendertagen multiplizieren, wenn man durch arbeitstage dividiert, muß man auch mit arbeitstagen multiplizieren!
durch kalendertage dividieren und mit Arbeitstagen multiplizieren gibt ein falsches ergebnis.
22.08.2013 um 18:41 Uhr
aus den Regeln des Forums: "Sachbezogene Kritik ist zulässig, nicht jedoch Schmähkritik, platte Pöbeleien oder Angriffe auf Personen in herabsetzender Form"
Ich bitte um Beachtung!
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