Nachzahlung; verkürzte Ausbildung angefangen aber im ersten und zweiten Ausbildungsjahr auch nur das Azubigehalt bekommen von ersten und zweiten Jahr - Würde uns nicht vom zweiten und dritten Jahr das Geld zu stehen?
Hallo zusammen,
ich habe mal folgende Situation, ich hoffe ihr könnt mir helfen was man da tun kann.
Unsere Azubigruppe hat von vorne rein eine verkürzte Ausbildung angefangen, hat aber im ersten und zweiten Ausbildungsjahr auch nur das Azubigehalt bekommen von ersten und zweiten Jahr. Würde uns nicht vom zweiten und dritten Jahr das Geld zu stehn? Wenn ja, in welchen Gesetz/Verordnung/Paragraph steht das? Und wie kann man das Geld noch einfordern?
Community-Antworten (13)
24.05.2009 um 23:07 Uhr
@claire, wenn wegen des Vorliegens entsprechender allgemein bildender Schulabschlüsse eine Verkürzung der Ausbildungszeit vereinbart wird, verkürzt sich die Ausbildungszeit am Ende der Berufsausbildung. Ein Abiturient, dessen Ausbildungsvertrag eine Verkürzung der Ausbildungsdauer von zwölf Monaten vorsieht, beginnt seine Berufsausbildung im ersten Ausbildungsjahr und erhält auch die entsprechende Vergütung. In der Berufsschule wird er jedoch in der Regel am Unterricht des zweiten Ausbildungsjahres teilnehmen, damit er bei einer dreijährigen Ausbildungszeit nach zwei Jahren auch die Kenntnisprüfung der Abschluss- bzw. Gesellenprüfung ablegen kann.
24.05.2009 um 23:14 Uhr
Kann man den Anspruch geltend machen?
24.05.2009 um 23:16 Uhr
@claire, welchen Anspruch??
24.05.2009 um 23:20 Uhr
Also hat man gar kein Anspruch, dass der AG die Differenz zahlen muss. Wir habe ja direkt einen verkürzten Ausbildungsvertrag unterschrieben, wir haben nicht innerhalb der Ausbildung verkürzt.
24.05.2009 um 23:21 Uhr
@claire Du hast die Gnade erleben dürfen, Deine AzuBinen Zeit verkürzt zu können. Ist das nicht bereits Lohn genug gewesen?
24.05.2009 um 23:23 Uhr
@claire, dazu habe ich auch geantwortet. Es gibt keine Ansprüche.
24.05.2009 um 23:25 Uhr
@claire Arbeitest du dann das erste Jahr auch für das Gehalt vom dritten Lehrjahr? Oder zahlst die Differenz an den AG zurück? Das Geschäft würde ich sofort mit dir machen wenn ich dein Chef wäre:-)
24.05.2009 um 23:26 Uhr
Wir leisten ja viel mehr für weniger Geld - wir leisten schon das - wofür andere mehr Geld bekommen als wir...
24.05.2009 um 23:28 Uhr
Nein, man denkt nur, ihr lernt schneller, und habt mehr Vorkenntnisse. Dafür darfst du ja auch früher ans ganz grosse Geld.
24.05.2009 um 23:34 Uhr
Ja gut, wenn das so ist :-)
Ich dachte wir würden mehr bekommen, weil das Thema aufgekommen ist.
24.05.2009 um 23:35 Uhr
@claire, nach welchen Kriterien beurteilst Du Deine Leistung?
24.05.2009 um 23:44 Uhr
Weil wir verkürzen!!!
25.05.2009 um 13:30 Uhr
@claire ihr habt die Ausbildung verkürzt - denke mal über die Bedeutung des Wortes verkürzen nach.
Ihr seid (vermutlich) NICHT ins 2. Ausbildungsjahr eingestiegen sondern macht das 3. Ausbildungsjahr nicht oder nur teilweise. Ist dann doch ein Unterschied und ich gehe jede Wette ein, dass in eurem Ausbildgungsvertrag die Bezahlung für das jeweilige Ausbildungsjahr geregelt ist.
Im Gegensatz dazu gibt es aber auch vor der eigentlichen Ausbildung im Betrieb die einjährige Berufsfachschule. Danach wird die Ausbildung im Betrieb im 2. Ausbildungsjahr begonnen. Dieser Ausbildungsvertrag besteht oft bereits vor der einjährigen Berufsfachsschule und ist im Normalfall auch daran gekoppelt ob bzw. wie man diese abschließt.
Eine Ausbildungsvergütung wird in diesem 1. Jahr nicht bezahlt. Einige AG zahlen jedoch eine Art Taschengeld/Monat als Anreiz und wollen das die zukünftigen Auszubildenden in den Schulferien (gegen Bezahlung) im zukünftigen Betrieb arbeiten und es gibt sogar AG die einen 2. Betrag ansparen und nach erfolgreichem Abschluß der einjährigen Berufsfachschule und Beginn der Ausbildung beim AG diesen auszahlen.
Jetzt kannst du dir aussuchen was für dich gilt. Hast du im 1. Ausbildungsjahr begonnen und hörst früher auf hast du im 2. Ausbildungsjahr begonnen und beendest regulär hast du im 2. Ausbildungsjahr begonnen und verkürzt trotzdem die Ausbildung
@ridgeback alle Fälle die ich kenne, haben den regulären Berufsschulunterricht ihres Ausbildungsjahres besucht und mussten sich zusätzlich die Kenntnisse die fehlen für die eigentliche Prüfung aneignen.
Grüße Kleine Hexe
Verwandte Themen
Befristete Teilzeitarbeit - kann die AN auf eine weitere Befristung für die verkürzte AZ bestehen oder muss sie, wie ursprünglich im AV festgelegt, Vollzeit gehen?
ÄlterEine Arbeitnehmerin, eigentlich laut AV eine Vollzeitkraft (1,0VK), war bislang vorübergehend auf 0,8 VK beschäftigt (Vereinbarung mit der Geschäftsleitung, Befristung der Teilzeitarbeit schon ein zwe
Berufsausbildungsverhältnis Prüfung "ungültig" - Was würdet Ihr / Sie tun ?
ÄlterHallo Leute, ich habe hier ein äußerst wichtiges Anliegen und bitte euch, zahlreich zurückzuschreiben, wie ihr euch in dieser Situation verhalten würdet. Viele Gehirne denken besser als Eines, sage
Probleme mit Nachzahlung des Lohns
ÄlterEin Kollege kam auf uns als BR zu: Die Lohnbuchhaltung hat in den vergangenen Monaten seinen Lohn falsch berechnet und ihm diverse Posten zuviel abgezogen. Offenbar haben sie den Fehler gefunden und e
Nachzahlung von Lohnbestandteilen - nach TVÖD?
ÄlterEine Kollegin ist vor 2,5 Jahren aus der Elternzeit (2. Kind) zurückgekehrt. Ihr ist jetzt aufgefallen, daß sie keinen kinderbezogenen Ortszuschlag erhält. Steht ihr eine Nachzahlung für den gesamte
Steuernachzahlung Kirchensteuer - für Kollegin weil Firma versäumt hat, die Kirchensteuer für 2008 + 2009 abzuführen?
ÄlterHallo, dem Steuerberater einer Kollegin ist bei der Lohnsteuerabrechnung aufgefallen, dass unsere Firma versäumt hat, die Kirchensteuer für 2008 + 2009 abzuführen, obwohl diese in der Steuerkarte e