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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Befristete Teilzeitarbeit - kann die AN auf eine weitere Befristung für die verkürzte AZ bestehen oder muss sie, wie ursprünglich im AV festgelegt, Vollzeit gehen?

K
Klara
Jan 2018 bearbeitet

Eine Arbeitnehmerin, eigentlich laut AV eine Vollzeitkraft (1,0VK), war bislang vorübergehend auf 0,8 VK beschäftigt (Vereinbarung mit der Geschäftsleitung, Befristung der Teilzeitarbeit schon ein zweites Mal verlängert worden) und möchte dieses vorerst auch bleiben. Der Arbeitgeber jedoch möchte nun eine Entscheidung von ihr, entweder 1,0VK wie im A.-vertrag stehend oder 0,8 VK wie bisher. Sie möchte aber noch gern für einen bestimmten Zeitraum die verkürzte Arbeitzeit beibehalten. Mein Frage, kann die Arbeitnehmerin auf eine weitere Befristung für die verkürzte AZ bestehen bzw. diese bewirken oder muss sie, sofern es der Arbeitgeber wünscht, wie ursprünglich im AV festgelegt, vollzeit gehen.

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Community-Antworten (1)

L
Lotte

03.07.2006 um 15:25 Uhr

Sie muss, wie es im AV steht auf Vollzeit gehen oder eine unbefristete Verkürzung nach §8 TzBfG beantragen. Der Arbeitgeber ist leider nicht verpflichtet, einer befristeten Verkürzung zuzustimmen.

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