Erstellt am 16.08.2013 um 15:12 Uhr von Watschenbaum
die Pausenregelung im Gesetz ist eine Mindestregelung
der AG kann mehr Pausen anordnen, solange sie nicht unverhältnismässig lang sind
und der BR ist in der Mitbestimmung ("Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit einschließlich der Pausen sowie Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage")
das eine (Beginn und Ende der Arbeitszeit) hängt ja auch mit dem anderen (Pause) zusammen, da sie sich ja - je nach Länge der Pause - ändern
in der Summe bleibt es jedoch bei 8 Std Arbeitszeit, auch wenn man sich länger im Betrieb aufhält da Pausenzeiten nicht als Arbeitszeit gelten
also : BV entwerfen, AG mit Fristsetzung zur Verhandlung auffordern.........
Erstellt am 16.08.2013 um 15:18 Uhr von RitaMak
Hi Watschenbaum,
vielen Dank, also steht "meiner Idee" nichts im Wege? wir haben eine ziemlich gemischte Situation im Büro. Die Hälfte nimmt gerne ihre 60 min. die andere Hälfte nimmt immer nur 30 min (mal eben zum Lidl um die Ecke) und ärgern sich natürlich, wenn sie die restlichen 30 min trotzdem unbezahlt arbeiten müssen.
Mir ist es nur wichtig, dass ich weder der einen noch der anderen Gruppe auf den Schlips trete, aber wie du geschrieben hast, ist die Pause ohnehin unbezahlt, solange die 8 Std. gearbeitet wird.
Danke dir :-)
Rita Mak
Erstellt am 16.08.2013 um 15:30 Uhr von Watschenbaum
deiner Idee steht eigentlich nur noch eine Einigung mit dem AG entgegen ,-)
Erstellt am 16.08.2013 um 16:04 Uhr von gironimo
>wenn sie die restlichen 30 min trotzdem unbezahlt arbeiten müssen<
Das kann ja wohl nicht sein. Wenn die Leute 30min gearbeitet haben, kann das nicht unbezahlt sein!
Lediglich die tatsächlichen Pausen sind unbezahlt.
Habt Ihr denn keine Gleitzeitregelung? Da kann man doch die Mindestpausen festlegen und jedem einräumen auch längere Pausen zu machen; die Zeit wird dann halt anderweitig erbracht.
Ich persönlich drücke mich immer etwas anders aus, was die Freiheit des Arbeitgebers angeht etwas anzuordnen (aber im Grunde meinen Watschenbaum und ich das gleiche):
Bei Pausen (mitbestimmungspflichtigen Angelegenheiten) kann der AG von sich aus keine Zeiten (Maßnahmen) anordnen, bevor er sich nicht mit dem Betriebsrat darüber geeinigt hat.
Erstellt am 16.08.2013 um 16:17 Uhr von RitaMak
Vielen Dank Gironimo,
als der AG diese Regelung getroffen hat, gab es noch keinen BR. Er hat damals festgelegt, dass wir 8 Stunden zu arbeiten haben + 60 min Pause und wenn wir diese nicht nehmen, hätten wir Pech, da wir deswegen nicht früher gehen oder später kommen dürfen.
Als es den BR dann endlich gab, wurde Gleitzeit eingeführt von 8.00-09.30 Uhr, aber die Pausen hat sich niemand angeschaut.
Jetzt bin ich als Nachrückerin im BR und will dort ein wenig "aufräumen" :-)
Viele Grüsse,
Rita Mak
Erstellt am 16.08.2013 um 16:42 Uhr von Charlys
Lese mal hier: ..... http://www.schichtplanfibel.de/pause4.htm und hier ..... http://obi-verdi.blogspot.de/2012/03/dienstplan-und-arbeitszeit-alles-was.html