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Pausenregelung bei 8 Stunden

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RitaMak
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Zusammen,

wir haben eine festgelegte Arbeitzeit von 8 Stunden pro Tag (Bürotätigkeit)

Irgendwann hat einer unserer EX Chefs festgelegt, dass wir 60 minuten Pause jeden Tag zu nehmen haben

Wenn ich es aber richtig gelesen haben, müssten wir rechtlich gesehen bei einer Arbeitszeit von 8 Std.nur 30 minuten Pause machen.

Kann ich als BR diese alte Regelung kippen und als Pflicht die 30 minuten angeben aber es trotzdem MA gestatten 60 minuten zu nehmen

In der Praxis hatte ich es mir so vorgestellt : mindestens 30 min /höchstens 60 min MA die 30 minuten nehmen : Arbeitszeit 8 1/2 Std MA die 60 minuten nehmen : Arbeitszeit 9 Std

Vielen Dank schonmal für eure Hilfe

Rita Mak

1.88106

Community-Antworten (6)

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Watschenbaum Akzeptiert

16.08.2013 um 17:12 Uhr

die Pausenregelung im Gesetz ist eine Mindestregelung

der AG kann mehr Pausen anordnen, solange sie nicht unverhältnismässig lang sind

und der BR ist in der Mitbestimmung ("Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit einschließlich der Pausen sowie Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage")

das eine (Beginn und Ende der Arbeitszeit) hängt ja auch mit dem anderen (Pause) zusammen, da sie sich ja - je nach Länge der Pause - ändern in der Summe bleibt es jedoch bei 8 Std Arbeitszeit, auch wenn man sich länger im Betrieb aufhält da Pausenzeiten nicht als Arbeitszeit gelten

also : BV entwerfen, AG mit Fristsetzung zur Verhandlung auffordern.........

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RitaMak

16.08.2013 um 17:18 Uhr

Hi Watschenbaum,

vielen Dank, also steht "meiner Idee" nichts im Wege? wir haben eine ziemlich gemischte Situation im Büro. Die Hälfte nimmt gerne ihre 60 min. die andere Hälfte nimmt immer nur 30 min (mal eben zum Lidl um die Ecke) und ärgern sich natürlich, wenn sie die restlichen 30 min trotzdem unbezahlt arbeiten müssen.

Mir ist es nur wichtig, dass ich weder der einen noch der anderen Gruppe auf den Schlips trete, aber wie du geschrieben hast, ist die Pause ohnehin unbezahlt, solange die 8 Std. gearbeitet wird.

Danke dir :-) Rita Mak

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Watschenbaum

16.08.2013 um 17:30 Uhr

deiner Idee steht eigentlich nur noch eine Einigung mit dem AG entgegen ,-)

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gironimo

16.08.2013 um 18:04 Uhr

wenn sie die restlichen 30 min trotzdem unbezahlt arbeiten müssen<

Das kann ja wohl nicht sein. Wenn die Leute 30min gearbeitet haben, kann das nicht unbezahlt sein! Lediglich die tatsächlichen Pausen sind unbezahlt.

Habt Ihr denn keine Gleitzeitregelung? Da kann man doch die Mindestpausen festlegen und jedem einräumen auch längere Pausen zu machen; die Zeit wird dann halt anderweitig erbracht.

Ich persönlich drücke mich immer etwas anders aus, was die Freiheit des Arbeitgebers angeht etwas anzuordnen (aber im Grunde meinen Watschenbaum und ich das gleiche):

Bei Pausen (mitbestimmungspflichtigen Angelegenheiten) kann der AG von sich aus keine Zeiten (Maßnahmen) anordnen, bevor er sich nicht mit dem Betriebsrat darüber geeinigt hat.

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RitaMak

16.08.2013 um 18:17 Uhr

Vielen Dank Gironimo,

als der AG diese Regelung getroffen hat, gab es noch keinen BR. Er hat damals festgelegt, dass wir 8 Stunden zu arbeiten haben + 60 min Pause und wenn wir diese nicht nehmen, hätten wir Pech, da wir deswegen nicht früher gehen oder später kommen dürfen.

Als es den BR dann endlich gab, wurde Gleitzeit eingeführt von 8.00-09.30 Uhr, aber die Pausen hat sich niemand angeschaut.

Jetzt bin ich als Nachrückerin im BR und will dort ein wenig "aufräumen" :-)

Viele Grüsse, Rita Mak

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