Folgende Situation: Unser Betrieb besteht aus zwei Physiotherapie-Praxen. Ein Großteil der Mitarbeiter besitzt einen 30-Stunden-Vertrag, sprich: 6 Stunden Arbeit pro Tag.

Laut §4 ArbZG gilt: "Die Arbeit ist durch im voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs... Stunden... zu unterbrechen."

In Standort A machen viele Mitarbeiter deshalb keine Pause. Arbeiten 6 Stunden und gehen nach Hause.

In Standort B machen hingegen alle Mitarbeiter 30 Minuten Pause. "Das haben wir schon immer so gehandhabt". 30 Stunden-Kräfte gibt es dort aber auch erst seit wenigen Jahren, zuvor waren nur Mitarbeiter beschäftigt, die aufgrund ihrer Arbeitszeit eine Pause machen mussten (>6 Std./Tag).

Nun soll ein Mitarbeiter für zunächst 3 Monate von Standort A nach Standort B wechseln und war schwer entsetzt, das in seinem Arbeitsplan 30 Minuten Pause auftauchen, da das schlicht und ergreifend 30 Minuten weniger Freizeit bedeuten wird.

Es gibt zwischen Standort A und B keine Unterschiede in den Arbeitsabläufen, es wäre lediglich eine Frage der Terminplanung und der Angestellte kann - wie gewohnt - nach 6 Stunden Arbeitszeit nach Hause gehen.

Fragestellungen:
- Kann der MA "gezwungen" werden bei 6 Stunden 30 Minuten Pause zu machen, oder kann er sich darauf berufen, dass er bei 6 Stunden Arbeitszeit keine Pause machen muss?

- Gibt es für den Mitarbeiter sowas wie "Gewohnheitsrecht"? Oder kann sich hier gar Standort B auf Gewohnheitsrecht berufen?

- Welche Möglichkeiten hat der Betriebsrat?

Vielen Dank für Eure Hilfe!