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Unterschiedliche Pausenregelung bei 6 Stunden

K
kneipp
Jan 2018 bearbeitet

Folgende Situation: Unser Betrieb besteht aus zwei Physiotherapie-Praxen. Ein Großteil der Mitarbeiter besitzt einen 30-Stunden-Vertrag, sprich: 6 Stunden Arbeit pro Tag.

Laut §4 ArbZG gilt: "Die Arbeit ist durch im voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs... Stunden... zu unterbrechen."

In Standort A machen viele Mitarbeiter deshalb keine Pause. Arbeiten 6 Stunden und gehen nach Hause.

In Standort B machen hingegen alle Mitarbeiter 30 Minuten Pause. "Das haben wir schon immer so gehandhabt". 30 Stunden-Kräfte gibt es dort aber auch erst seit wenigen Jahren, zuvor waren nur Mitarbeiter beschäftigt, die aufgrund ihrer Arbeitszeit eine Pause machen mussten (>6 Std./Tag).

Nun soll ein Mitarbeiter für zunächst 3 Monate von Standort A nach Standort B wechseln und war schwer entsetzt, das in seinem Arbeitsplan 30 Minuten Pause auftauchen, da das schlicht und ergreifend 30 Minuten weniger Freizeit bedeuten wird.

Es gibt zwischen Standort A und B keine Unterschiede in den Arbeitsabläufen, es wäre lediglich eine Frage der Terminplanung und der Angestellte kann - wie gewohnt - nach 6 Stunden Arbeitszeit nach Hause gehen.

Fragestellungen:

  • Kann der MA "gezwungen" werden bei 6 Stunden 30 Minuten Pause zu machen, oder kann er sich darauf berufen, dass er bei 6 Stunden Arbeitszeit keine Pause machen muss?

  • Gibt es für den Mitarbeiter sowas wie "Gewohnheitsrecht"? Oder kann sich hier gar Standort B auf Gewohnheitsrecht berufen?

  • Welche Möglichkeiten hat der Betriebsrat?

Vielen Dank für Eure Hilfe!

2.67903

Community-Antworten (3)

A
alterBrummbär

18.02.2011 um 20:06 Uhr

§ 87.1.2 BetrVG. Das Mitbestimmungsrecht hinsichtlich der Pausen erfasst sowohl die Lage der Pausen als auch deren Dauer.

K
Kölner

18.02.2011 um 20:10 Uhr

@alterBrummbär Aber hier geht es um 'ob es eine geben kann' oder 'ob es keine gibt'.

A
alterBrummbär

18.02.2011 um 20:13 Uhr

@Kölner, verbuche ich unter Dauer. Also 0.

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