Überstunden
Ich habe auch mal wieder eine Frage.
In unserem Unternehmen haben wir Aushilfen eingestellt die für 64 Stunden eingestellt sind, an manchen Monaten aber die doppelte Zeit also 128 Stunden eingeteilt sind.
Geplant ist, dass diese Aushilfen in schwachen Monaten dann nicht Arbeiten kommen und trotzdem Ihr Geld bekommen. Bis jetzt war jedoch jeder Monat sehr stark besucht.
Ist das so rechtens?
Und die zweite Frage...
Unsere Mitarbeiter (Gastronomie) werden in letzter Zeit wieder mehrfach im Vorfeld für Überstunden eingeteilt. Heute zb. 13 Uhr Dienstbeginn und open End, vermutlich 2 Uhr Dienstende...
Wir haben alle 40 Stundenverträge und somit 8 Stunden am Tag. Eine BV gibt es wo jede Überstunde vorher beim BR beantragt werden muss.
Ich möchte den Vorgesetzten jetzt schriftlich ermahnen. Die Möglichkeit besteht sicherlich. Ich kann mich ja jederzeit auf die aktuelle BV berufen. Gibt es noch weitere Gesetzt, Paragraphen auf die ich mich berufen kann?
Da es sich auch um eine Außenveranstaltung handelt, kann auch niemand wirklich Pause machen usw.
Danke vorab schon mal und ein angenehmes Wochenende :)
Community-Antworten (2)
16.08.2013 um 17:18 Uhr
Überstunden/ Mehrarbeit unterliegt IMMER der MB. Dazu bedarf es keiner BV das es Gesetz ist. Der BR kann dem AG untersagen Mehrarbeit anzuordnen und/ oder anzunehmen sofern er die MB nicht beachtet hat und der BR dieser zugestimmt hat. Auch für ggf freiwilliger Mehrarbeit gilt dieses. Erklärt dem AG, dass ihr beim nächsten Verstoß gegen das BetrVG und die MB einen Anwalt beauftragen würdet die rechtlichen Schritte einzuleiten. Dieses gilt auch für Dienstpläne, denn auch dort gilt die MB. Weiter darauf achten, dass das ArbZG eingehalten wird. ........ Auch dieses mal lesen ....... Vorsicht: Wie aus einer Teilzeit- eine Vollzeitkraft werden kann
........ http://www.business-wissen.de/artikel/teilzeitkraefte-achtung-bei-mehrarbeit-und-ueberstunden/
16.08.2013 um 17:25 Uhr
zum Punkt 1 : wenn 64 Std vereinbart sind, darf der AG, auch wenn Überstunden vereinbart wären, nicht mehr als 25-30% einseitig disponieren (BAG 7.12.2005 5 AZR 535/04), also so um die 80 Std könnte er fordern, laut Arbeitsvertrag
unabhängig davon, daß ohne eure Zustimmung zu Überstunden gar nichts ginge
zum Punkt 2 "open end" is nicht - das liegt im Betriebsrisiko des AG, das er nicht auf den AN abwälzen darf - also hat er einzuteilen (315 BGB), von mir aus bis 02:00 Uhr, der AN bietet auch solange seine Arbeitskraft an, ist früher Schluß, muß er trotzdem bis 02:00Uhr bezahlen
Pausen sind unabdingbar, Nichtgewährung eine Ordnungswidrigkeit bzw. in hartnäckigen Fällen eine Straftat (§ 22,23 ArbZG)
schriftlich ermahnen ? das wird nichts bewirken Ansprechpartner ist zudem nicht "Hänsschen" (Vorgesetzter) sondern "Hans" (AG)
untersagen, Überstunden ohne Genehmigung des BR anzuordnen oder zu dulden, im Wiederholungsfall Ankündigung eines arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahrens mit Antrag auf Ordnungsgeld bei weiterer Nichtbeachtung der Mitbestimmungsrechte des BR ( womit man einfach mal einen Fachanwalt beauftragt)
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