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Minderwertige Tätigkeit

C
Computerfidschi
Jan 2018 bearbeitet

Eine Chemisch Technische Assistentin soll als Pausenvertretung am Empfang arbeiten, ist das rechtens oder haben wir als Betriebsrat dagegen eine Handhabe?

1.61806

Community-Antworten (6)

P
polybär

12.08.2013 um 17:47 Uhr

CTA = Call to Action, katholische Organisation zur Diskussion innerkirchlicher Streitthemen ????

G
gironimo

12.08.2013 um 19:04 Uhr

Ich würde sagen, dass es in der Tat eine ganz andere Art der Tätigkeit ist, die nichts mit dem Beruf der CTA zu tun hat.

Welchen Umfang hat denn die Pausenvertretung?

In solchen Fällen lohnt das diplomatische Gespräch des BR mit dem AG. Eine Hand wäscht die andere - was kann die Kollegin erwarten, wenn sie Tätigkeiten ausübt, die nichts mit dem Arbeitsvertrag zu tun haben?

S
Snooker

12.08.2013 um 19:31 Uhr

Grundsätzlich würde ich als BR erst mal nachfragen woher auf einmal dieser Sinneswandel des AG kommt. Die Firma ist doch nicht über Nacht entstanden. Warum also, wenn es doch in den vergangenen Jahren bisher immer so ging, sollte es jetzt nicht mehr so gehen. Weiter müsste man nachfragen ob es die Stellenbeschreibung und/oder der AV der Assistentin dies zulassen. Wenn nein, dann die Assistentin fragen ob es ihr überhaupt recht wäre. Dann den von gironimo angesprochenem Weg. Was ist es dem AG als Zubrot wert. Weiter wird die jeweilige halbe Stunde ausbezahlt oder geht´s auf´s Stundenkonto. Machbar ist fast alles. Aber wenn die MA nicht muss, weil´s net im AV steht, dann muss sie nix, wenn sie net will

H
Hartmut

13.08.2013 um 00:28 Uhr

Der Arbeitsplatz am Empfang unterscheidet sich sicherlich erheblich vom typischen Arbeitsplatz einer Chemisch Technischen Angestellten. Das heißt, wir haben es mit einer Versetzung zu tun nach §95 Abs. 3 BetrVG. Da seid ihr als BR natürlich im Boot. Lest mal den §95 BetrVG komplett durch, Ihr kennt die Umstände besser als wir hier. :)

S
Snooker

13.08.2013 um 00:31 Uhr

Hast aber sicher gelesen das es sich nur um eine Pausenvertretung handeln soll?

H
Hartmut

13.08.2013 um 09:34 Uhr

Formal spielt die Dauer keine Rolle, Snooker, aufgrund der Erheblichkeit des Unterschieds der Arbeitsplätze.

Aber hast schon recht, für ne einmalige Pausenvertretung muss man kein Fass aufmachen. Ich hatte das so verstanden, dass hier eine ständige Pausenvertretung eingerichtet werden soll ("Ab heute machen Sie das!"). Sorry wenn ich das falsch verstanden hatte.

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