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Dieser Beitrag ist vor 5 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Gleichwertige Tätigkeit schlosser

E
eghaj11
Mrz 2021 bearbeitet

Hallo ihr lieben, Ich bin mechaniker in meinen Arbeitsvertrag steht drin das man mich bis zu 4 Wochen verleihen kann. Ich bin aber der Ansicht das es immer noch eine gleichwertige Tätigkeit sein muss und nicht eine minderwertige Tätigkeit wo überhaupt nicht gleichwertig ist. Wie seht ihr das? Danke im voraus

264012

Community-Antworten (12)

TF
Tante Frieda

07.03.2021 um 17:39 Uhr

Wie ist denn deine Tätigkeit im Arbeitsvertrag beschrieben?

A
Andrar

07.03.2021 um 17:41 Uhr

Selbst eine Verleihung ist Mitbestimmungspflichtig, was sagt der BR dazu?

E
eghaj11

07.03.2021 um 17:58 Uhr

Sorry Nicht Elektriker sondern Maschinenschlosser. In Tätigkeit steht drin das Instandhaltung Tätigkeit wie Reparatur Wartung usw. Einsatz nut in gleichwertige Tätigkeit steht auch drin. Produktion ist sehr minderwertige Tätigkeit

C
celestro

07.03.2021 um 21:59 Uhr

"Produktion ist sehr minderwertige Tätigkeit"

Diese Ansicht nimmst Du woher?

E
eghaj11

07.03.2021 um 22:01 Uhr

Von EG 9 auf eg4 muss ja so sein Es ist definitiv keine gleichwertige Tätigkeit

C
celestro

08.03.2021 um 00:36 Uhr

Über welchen Tarifvertrag reden wir hier?

T
takkus

08.03.2021 um 09:15 Uhr

Du meinst, die Tätigkeit eines Arbeiters in der Produktion ist minderwertiger? Ich meine, sie wird nur anders bezahlt!

R
Relfe

08.03.2021 um 09:22 Uhr

nur weil die Tätigkeit schlechter bezahlt wird, ist diese Tätigkeit doch nicht automatisch minderwertiger. Über wie viele Vorgesetzte regen wir uns auf, weil die besser bezahlt sind, aber keinen Plan haben?

X
XYZ68

08.03.2021 um 10:25 Uhr

Zum ersten: Es wäre eine mitbestimmungspflichtige Versetzung unabhängig davon, was im AV steht.

Was steht im TV, so es einen gibt?

Seit ihr eine Leiharbeitsfirma oder hat eure Firma eine Erlaubnis, Mitarbeiter zu verleihen?

Oder geht es nur um die Arbeit in einen anderen Bereich des gleichen Unternehmens, dann wäre es eine Versetzung.

Gibt es einen BR?

Diese Fragen müssten erst einmal geklärt werden.

Und, bitte; keine Arbeit ist minderwertig! Ohne die Mitarbeiter in der Produktion würde deine Arbeit als Schlosser nicht benötigt. Sie schaffen die Werte im Unternehmen und ohne ihre Arbeit könnte dein Gehalt nicht gezahlt werden. Nur weil eine Arbeit niedriger Eingruppiert wird, heißt das nicht, dass diese Arbeit minderwertig ist. Ein Einsatz in der Produktion ist da vielleicht sogar hilfreich, um die Realität mal kennenzulernen.

A
Andrar

08.03.2021 um 16:35 Uhr

man sollte vielleicht unterscheiden in geringer und höher qualifiziert das trifft es wohl ehr. Die Frage ist ja welcher Tätigkeitsbereich in seinem Arbeitsvertag geregelt ist. Eine Versetzung auf eine geringer Qualifizierte Tätigkeit geht nur unter bestimmten Voraussetzungen. Aber da muss der Br mitreden.

E
eghaj11

08.03.2021 um 16:38 Uhr

Ok tut mir leid wollte keinen angreifen. Ich meine nicht versetzen sondern verleihen.

X
XYZ68

08.03.2021 um 16:50 Uhr

Gibt es den eine Verleiherlaubnis? Arbeitest du in einer Zeitarbeitsfirma?

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