Impfung wegen neuer Tätigkeit?
Hallo liebe Mitstreiter!
Wir hoffen, dass ihr uns helfen könnt!
Unsere Geschäftsleitung möchte, aus Kostengründen, eine Tätigkeit von den Mitarbeitern ausführen lassen, für die eine Hepatitis B Impfung erforderlich ist. Diese Tätigkeit hat was mit Entsorgung von Fäkalien zu tun (Großmengen).
Unser Unternehmen besteht aus zwei Gesellschaften, die unabhängig von einander agieren. In dem einen wurde diese Tätigkeit bereits von Anfang an in der Stellenbeschreibung geführt. Dort wird sie auch ausgeführt. Uns wurde diese Stellenbeschreibung jetzt erst vorgelegt, war also auch den Arbeitnehmern bislang nicht bekannt. Bei der Einstellung der Mitarbeiter wurde definitiv nicht über diese Tätigkeit gesprochen.
Nun die entscheidenden Fragen.
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Kann der Arbeitgeber im Nachhinein von den Mitarbeitern verlangen diese Tätigkeit auszuführen? Was ist, wenn der/die jenige diese Tätigkeit aus den simpelsten Gründen wie Ekel nicht ausüben kann?
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Kann er es verlangen, dass die Arbeitnehmer sich hiefür impfen lassen müssen, wenn ja, welche Konsequenzen kann es für die Kollegen geben die sich weigern?
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Was können wir als BR unternehmen?
Grüße und vielen Dank im Voraus!
Community-Antworten (10)
13.03.2013 um 07:36 Uhr
Zu 1. müsste man den Arbeitsvertrag im Detail kennen. Dort steht ja drin, wofür der AN eingestellt wurde. "Zumutbar" ist oft mehr, als man denkt. Zu 2. hab ich gerade ein paar Beiträge weiter unten bei der Frage "Routineuntersuchungen" die Vorgehensweise bei uns geschildert. Wir sind eine Bauunternehmung und unsere Leute müssen gelegentlich auch an Kanälen arbeiten. Daher werden unsere AN geimpft. Der AG hat die Pflicht, seine AN vor Gefahren zu schützen, die sich aus der Tätigkeit die sie für ihn ausführen, ergeben. D. h. konkret, er hat die Pflicht, diese Impfung für den AN kostenfrei ANZUBIETEN. Lehnt dies der AN ab, muss er m. E. mit der (selbstverschuldeten) Gefahr leben. Korrigiert mich, wenn ich in diesem Punkt irren sollte! Zu 3. siehe BetrVG § 70 (1) 2., § 80 (1) 1., § 81 (1), § 87 (1) 7 und § 88 1.
13.03.2013 um 08:52 Uhr
Na, Hepatitis ist eine meldepflichtige Krankheit. Ohne das jetzt wirklich recherchiert zu haben, würde ich behaupten wollen, dass ein nicht geimpfter oder nachweislich immunisierter AN diese Arbeiten nicht ausführen darf. Die Konsequenzen wären dann vermutlich andere. Wobei ich hier schon die Grenzen der Zumutbarkeit in der Regel als überschritten sehen würde. Aber du hast schon recht, um dazu eine Aussage treffen zu können, müsste man die AV im Detail kennen.
13.03.2013 um 10:39 Uhr
Was wurde denn bisher gemacht?
Aber trotzdem könnte der BR darauf erkennen, dass es sich hier zumindest um Versetzungen handelt. Wenn bestimmte gesundheitliche Vorsorgemaßnahmen wie eine Impfung erforderlich sind, kann man doch schon von erhebliche Änderungen der Umsände sprechen, unter die die Arbeit zu leisten ist. Und da wäre der BR dann ja nach § 99 BetrVG zu beteiligen.
Als AN ablehnen würde ich die Impfung schon aus Selbstschutz nicht. Die Frage wäre, ob jemand aus gesundheitlichen Gründen die Impfung nicht mitmachen kann. D müsste der BR dann mit dem AG eine Lösung finden.
13.03.2013 um 11:08 Uhr
Hallo zusammen!
Danke für Eure Antworten. Im AV ist nur die Berufsbezeichnung aufgeführt und keine Stellenbeschreibung. Laut offizieller Stellenbeschreibung (Arbeitsamt z. B.) ist es keine standardgemäße Tätigkeit. Sie wird lediglich bei einigen Unternehmen von den Arbeitnehmern verlangt. Und bei uns soll sie in Zukunft erledigt werden wo vorher kein Wort davon gefallen ist.
Die Frage ist außerdem, ob ein AN die Impfung überhaupt ablehnen darf auch aus persönlichen Gründen (Angst)? Der AN der die Tätigkeit trotz mangelnder Impfung ausführt, trägt die Haftung selber, das ist klar. Und was ist mit denen, die es einfach nicht mit sich vereinbaren können weder die Impfung noch die Tätigkeit? Fäkalien entsorgen ist sehr unangenehm für manche Mitarbeiter/innen.
Es ist wirklich sehr schwierig da eine Einigung zu finden. Vor allem sehen wir ein zweites Problem, wenn ein Teil der AN die Tätigkeit übernimmt und der andere sie ablehnt. Das könnte zu Unruhen unter den AN kommen.
Vielen Dank!
13.03.2013 um 11:35 Uhr
"Fäkalien entsorgen ist sehr unangenehm für manche Mitarbeiter/innen." Nun ja, es soll auch Leute geben, die beispielsweise in einer Fischfabrik arbeiten. Oder Vegetarier, die bei Mc D. Burger braten müssen. Was würde das Arbeitsamt machen, wenn man so einen Job ablehnt? Und aus Arbeitgebersicht könnte man ja so argumentieren, dass diese Arbeit nun mal anfällt und man keine andere für die AN hat. Daher sehe ich eigentlich nur eine Lösung: Verhandeln! Das schreit doch nach einer BV! Wie wär's mit Freiwilligkeit und einer Zulage für diese Arbeit?
13.03.2013 um 12:02 Uhr
Richtig! Diese AN werden aber unter bekannten Voraussetzungen eingestellt. Sie wissen vor der Einstellung, dass sie diese Arbeiten erledigen müssen. :) Außerdem ist es doch ein außergewöhnlicher Vergleich: Fäkalien --> Burger?
Es geht hier ja nicht darum die AN zu verurteilen, die es unangenehm finden. Das sollte schon das Recht eines jeden AN sein. Ich persönlich habe diese Tätigkeit jetzt schon ausgeübt, obwohl es nicht im AV stand. Deswegen verstehe ich trotzdem die Bedenken und Hemmungen.
Es ist kaum möglich eine BV mit Zulage zu verhandeln, wenn der Arbeitgeber die Tätigkeit aus Kostengründen auf die AN überträgt. :) Und man soll es kaum glauben, nicht jeder AN würde für Geld jede Arbeit übernehmen.
13.03.2013 um 12:21 Uhr
Also MICH würde es ekeln, Burger zu braten. Survivor, ich bin als BR dafür da, das Bestmögliche für die Leute rauszuschlagen! Und verhandeln geht immer! Der AG braucht euch doch, und er wird mit Sicherheit früher oder später nochmal etwas von euch wollen, oder?
13.03.2013 um 12:33 Uhr
Erkennt der AG denn Eure Rechte aus dem § 99 BetrVG an (Versetzung; ggf. vom § 101 BetrVG gebrauch machen)? Dann könnt Ihr doch die Nachteile benennen und die Zustimmung verweigern. Dann wird das Gericht klären müssen, was die AN müssen oder nicht. Das ist immerhin der bessere Weg, als die AN mit der Frage allein stehen zu lassen (und diese dann ggf. den Rechtsweg gehen müssen oder eventuell auch etwas tun, was sie eigentlich nicht müssten).
13.03.2013 um 12:45 Uhr
Nur mal by the way.....ich würde auch gegen Hep A impfen-gibt sehr schöne Kombiimpfstoffe
Muddu mal gucken hier http://www.bgbau-medien.de/tr/trba220/anh1.htm
und hier die gesamte Regelung http://www.bgbau-medien.de/tr/trba220/titel.htm
Gruss von den Betriebsratten
13.03.2013 um 13:06 Uhr
Naja, bis eben schien der AG ja sehr wohl andere AN für diese Arbeiten zu haben. und bei McDoof und Co weiß ich ja von vornherein was auf mich zu kommt. Das scheint hier nicht der Fall gewesen zu sein. Und so ganz ohne Stellenbeschreibungen dürfte der AG, so er denn arbeitsrechtliche Schritte einleitet, ziemlich in Erklärungsnot geraten, dass er diese Arbeiten überhaupt verlangen durfte. Üblich sind sie anscheinend nicht und abgerufen wurden sie wohl bisher auch nicht.
Nur mal so als Gedankenspiel. Wenn der Chef feststellt, sein Haustechniker hat zu viel Zeit, könnte er, der Argumentation folgend, dann auch die Putzfrau sparen? Ob der jetzt das Klo repariert oder putzt, ein Frage der Zumutbarkeit scheint sich da ja nicht zu stellen.
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