Erstellt am 08.08.2013 um 21:14 Uhr von mitleserinnennn
Was erwartest Du nun hier für Antworten. Es gibt welche mit geringerem Stundenlohn.
Erstellt am 08.08.2013 um 21:20 Uhr von Watschenbaum
was ist denn im Arbeitsvertrag genau zur Vergütung und Arbeitszeit vereinbart ?
Erstellt am 08.08.2013 um 21:36 Uhr von Snooker
@mitleserinnenn
Lese Dir mal die Frage genau durch und dann deine Antwort. Das letzte ist absoluter Quatsch
@isabel
Natürlich geht es mitnichten das eine Stunde die drei Leute arbeiten dann durch drei geteilt wird, so das nur 20 bezahlte min über bleiben. Wende Dich an die zuständige Gew oder einen Fachanwalt für Arbeitsrecht und Klage den Dir zustehenden Lohn auch aus der Vergangenheit ein. Du wirst dann zwar eine neue Arbeit suchen müssen, aber das würdest du so auch irgendwann machen müssen, weil es auf dauer nicht geht
Erstellt am 08.08.2013 um 21:57 Uhr von mitleserinnennn
Snooker lese Du bitte mal richtig. Sie haben und kommen auf einen stundenlohn 7.56 ?. SIEHE letzten Satz. Sie reinigen nur stets eine Wohnung zu dritt. Bei Reinigungskräften in Hotels, sogar leider auch FirstClass Hotels ist dieses auch üblich. Da kommen leider viele noch nicht einmal auf diesen Lohn. Hier ist also nur zu prüfen was steht im ArbV und ggf TV? Fazit: Ihr ist der Stundenlohn zu wenig. Da hilft dann letztlich nur sich einen anderen Job zu suchen oder zu hoffen, dass es einen höheren gesetzlichen Mindeslohn gibt, wovon aber nicht ausgegangen werden kann.
Erstellt am 08.08.2013 um 22:00 Uhr von Snooker
und was sagt Dir die Aussage
meine frage ich reinige ferinwohnungen wenn wir mit 3 man da rein gehn ne stunde zeit haben wird die stunde zwischen uns drei geteilt ........
Die Stunde wird durch drei geteilt
Erstellt am 08.08.2013 um 22:03 Uhr von Watschenbaum
wenn sie zu dritt für die Wohnung nur 20 min brauchen, für die einer alleine 1 Std brauchen würde ?
es scheint zuwenig Arbeit zu geben, oder zuviele Mitarbeiter ..............
und der AG scheint nur die Zeit zu bezahlen, die sie auch effektiv arbeiten.......
Erstellt am 08.08.2013 um 22:17 Uhr von Snooker
Also, ich habe es bisher so verstanden das sie zu dritt in eine Wohnung gehen und putzen. Wenn jeder eine Stunde lang putz müsste ja auch jeder eine Stunde bezahlt bekommen. Mein Verständnis hier ist aber nun so, das der AG wohl eine Stunde insgesamt vorgibt und sich somit die AN die Stunde teilen müssen.
Denke man sollte mit weiterschreiben warten bis isabel den Knoten auflöst. Sonst quasseln wir uns dämlich
Erstellt am 08.08.2013 um 22:53 Uhr von mitleserinnennn
Snooker nochmals, es ist die klare Aussage, sie bekommen den Stundenlohn 7,56 ?. Das ist ihr zu wenig. Sie haben ggf keinen 7,5 oder 8 Std. Tag wo dann ein entsprechender höherer Tageslohn entstehen würde.
Erstellt am 08.08.2013 um 23:09 Uhr von Snooker
abwarten was die Fragestellerin dazu sagt.
Erstellt am 09.08.2013 um 06:47 Uhr von Lexipedia
@isabel
Es wäre einfacher und verständlicher für alle gewesen, wenn Du die Zeichensetzung benutzt und die Groß- und Kleinschreibung berücksichtigt hättest. So kann man schnell mal zu verschiedenen Auslegungen kommen.
Versuche das mal zu berücksichtigen und du bekommst die passende Antwort.
Erstellt am 09.08.2013 um 07:43 Uhr von ciralifan
@all
Ich denke diese, wie auch ähnliche Fragen sind eher etwas für das Forum bei arbeitsrecht.de
Hier soll doch ausschliesslich / nur ein Forum für Mandatsträger sein - oder irre ich ?
Erstellt am 09.08.2013 um 08:31 Uhr von gironimo
isabel
Die Frage scheint mir ein wenig ungenau formuliert zu sein. Auch in einem anderen Forum wird man möglicher Weise Deine Frage nicht beantworten können, weil man daran herumrätselt, was gemeint sein könnte.
Fest steht jedenfalls: Man kann nicht drei Leute eine Stunde arbeiten lassen und dann anschließend jedem nur 20min vergüten.
Wenn es so ist, solltest Du die Bezahlung der gesamten geleisteten Arbeitszeit zu dem vereinbarten Stundensatz vom Arbeitgeber fordern. Der kann natürlich dann sehr verärgert reagieren, zumal das Thema Arbeitsrecht ja in diesem Betrieb nicht viel zu bedeuten scheint. Wenn Du in der Gewerkschaft bist, kannst Du dort den Rechtsschutz in Anspruch nehmen. Du kannst auch einen Fachanwalt beauftragen Deine Ansprüche auf dem Rechtsweg durchzusetzen. ....... oder eine andere Stelle suchen.....
Erstellt am 09.08.2013 um 09:21 Uhr von Snooker
Nichts desto trotz. Selbst wenn ich Isabel verkehrt verstanden hätte, hier mal die Rechtsnormen des Tarifvertrages zur Regelung der Mindestlöhne für gewerbliche Arbeitnehmer in der Gebäudereinigung im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland (TV Mindestlohn):
http://www.gesetze-im-internet.de/tvmindestlohngeb_ude_2012/BJNR519610011.html
Erstellt am 09.08.2013 um 09:36 Uhr von Rapper
@ciralifan,
soll das hier ein Eliteforum werden? Haben "Nichtmandatsträger" nicht auch das Recht, Fragen zu stellen, die für Betriebsräte gleichermaßen zum Alltag gehören.
Und wenn jemand dazu etwas sagen kann oder ne Lösung hat, dann finde ich das absolut in Ordnung, wenn hier "Nichtmandatsträger" ne Frage stellen. Schließlich ist ein BR für die AN da und soll sich nicht mit sich selbst unterhalten.
Sieh es einfach wie eine BR-Sprechstunde.