Arbeitszeiten
Hallo in unserem Betrieb besteht eine BV - Arbeitszeitkonto - auf dieses Konto werden alle Überstunden gutgeschrieben , max. 72 STD.Regelarbeitszeit 35 STD - Tarif . Aus diesem Konto soll eine mögliche Arbeitszeitverkürzung bei schlechter Auftagslage gespeist werden.Es würde dann zB nur 21 STD / Woche gearbeitet und 14 STD vom Konto genommen. Meine Frage : diese BV betrifft tarifgebundene Arbeitnehmer diese BV ist geschlossen zwischen BR und GL , ist diese BV so gültig? Darf der BR eine geringere wöchentliche Arbeitszeit als der Tarif beschließen?zB 21 STD beschlosse , 35 STD Tarif
Community-Antworten (1)
07.08.2013 um 19:20 Uhr
Ihr habt also eine BV, die unter dem Begriff KAPOVAZ anzusiedeln ist (KAPazitätsOrientierteVAriablearbeitsZeit).
Ob dies in diesem Umfang möglich ist, müsste aus dem Tarifvertrag hervorgehen. Hier wären die Regelungen zum Ausgleich der Mehrarbeit zu beachten und natürlich einen eventuellen Verteilspielraum der wöchentlichen Arbeitszeit.
Läßt es der Tarif zu, kann auch der BR entsprechendes Regeln. Ansonsten kann man mit einer BV nicht einen Tarif unterlaufen. Im Zweifel solltest Du Kontakt mit der Gewerkschaft aufnehmen.
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