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Intimidierung am Arbeitsplatz vom Betriebsrat selbst!

R
rebegtar
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, ich habe diese Woche das schlimste Erfahrung hinter mir!...wegen einen Missverständniss wurden mir 3 Tagen mehr Urlaub hinzugefügt an einen Urlaub den ich schon im Dezember 2012 beantragt hatte. Der Urlaub sollte (wie beantragt) ab 19-ten August beginnen und nun steht plötzlich schon ab 16-ten August mein Urlaub. Obwohl ich IMMER NUR BIS DONNERSTAG ARBEITE!! Nach dem ich um Korektur gebeten habe wurde mir dies nicht rückgängig gemacht und mir gesagt das könnten die so schon machen!Ich wollte mich an den Betriebsrat wenden! Ohne die noch kontaktiert zu haben standen plötzlich 2 Personen vom Betriebsrat vor mir und haben mich sehr "komisarischer" Weise am Arbeitsplatz intimidiert so dass ich weinen musste!...ich stehe immer noch unter Schock und kann nicht glauben was mir geschehen ist! An die wollte ich mich doch wenden!!!...an den Betriebsrat meiner Firma kann ich mich also nicht wenden! Wo kann ich mich beraten lassen?Wer hilft mir? **Nachtrag Es tut mir leid, jetzt nach dem ich mich hier eingelogt habe und schon geschrieben habe merke ich dass ich hier falsch bin, den ich bin nicht im Betriebsrat!!...wird mit dem Schock zusammenhängen!..der sitzt mir immer noch tief in d. Knochen! Unglaublich dass Menschen die im Betriebsrat sitzen, die eigentlich einen Mitarbeiter helfen müssten solche "Aktionen" machen! Die wurden wie Hunde auf mich gehetzt!! Schock und Trauma umkreisen mich!! Ich habe nach diese Erlebnisse nun richtig Angst vor meiner Firma!!

1.456013

Community-Antworten (13)

T
Tanzbär

02.08.2013 um 10:32 Uhr

Nun mal ruhig ... Was für eine Aktion wurde denn gemacht, dass du so geschockt bist? Waffengewalt?

M
mitleserinnenn

02.08.2013 um 11:17 Uhr

Urlaub muss grundsätzlich nur für Tage genommen werden an welchen man arbeiten müsste. Denn es erfolgt dann an diesen Tagen eine Befreiung von der Arbeitspflicht. Wenn der BR hier nicht hilft dann Gewerkschaft oder Anwalt,

P
Pjöööng

02.08.2013 um 11:25 Uhr

"Urlaub muss grundsätzlich nur für Tage genommen werden an welchen man arbeiten müsste."

Das ist so nicht richtig! Laut Gesetz bemisst sich der Urlaub in Werktagen, aber nur wenige Menschen arbeiten an allen 6 Werktagen in der Woche. Dies führt aber nicht dazu dass aus 24 Werktagen Urlaub nu 24 Arbeitsage Urlaub werden.

rebegtar,

ich habe das Gefühl dass das Erlebnis mit dem Urlaub nur die Spitze des Eisberges bei Dir ist. Dein Beitrag klingt mir danach dass es eine ganze Reihe tiefer liegender Problematiken gibt, die gelöst werden sollten. Es könnte hilfreich sein wenn Du in Deinem Umfeld je,amdem finden könntest der Dich bezüglich Deiner Lebenssituation beraten kann.

G
gironimo

02.08.2013 um 11:26 Uhr

Du hast schon recht - eigentlich sollte der BR Dir helfen. Zumal er ja eine Mitbestimmung bei der zeitlichen Lage des Urlaubs im strittigen Einzelfall hat.

Der BR besteht ja nun nicht nur aus zwei Personen. Vielleicht gibt es eine/n BR, der Dein Vertrauen genießt. Zu dem solltest Du gehen und Dein Problem schildern.

"komisarischer" Weise am Arbeitsplatz intimidiert< Wenn Du hier konkreter werden könntest, können wir Dir vielleicht auch noch einen Rat geben.

B
BRMtgl

02.08.2013 um 12:13 Uhr

"Urlaub muss grundsätzlich nur für Tage genommen werden an welchen man arbeiten müsste."

Das ist so nicht richtig!  ???? Verstehe ich nicht.

K
Kölner

02.08.2013 um 12:26 Uhr

@BRMitgl Da hast Du recht. Man sollte aber @mitleser... direkt anschreiben. Die bezieht das sonst nicht auf sich.

B
BRMtgl

02.08.2013 um 12:59 Uhr

Hallo Kölner, Nein, deine Aussage ..Das ist so nicht richtig! Verstehe ich nicht.

Denn auch ich sehe es so, dass ich, man nur Urlaub für Tage nehmen muss an welchen ich, man arbeiten müsste. Das können dann sogar Feiertage sein, wenn ich, man an diesen arbeiten müsste.

N
Nubbel

02.08.2013 um 15:26 Uhr

brmtgl,

"Urlaub muss grundsätzlich nur für Tage genommen werden an welchen man arbeiten müsste." Das ist so nicht richtig! Laut Gesetz bemisst sich der Urlaub in Werktagen, aber nur wenige Menschen arbeiten an allen 6 Werktagen in der Woche. Dies führt aber nicht dazu dass aus 24 Werktagen Urlaub nu 24 Arbeitsage Urlaub werden. Antwort 3 Erstellt am 02.08.2013 um 09:25 Uhr von Pjöööng

wie kommst du jetzt auf die idee dieser Beitrag wäre von kölner?

B
BRMtgl

02.08.2013 um 16:04 Uhr

Upps, wegen der Hitze habe ich wohl, weil Kölner auf meine Nachfrage/Anmerkung geantwortet hat auch diese Aussage ihm fälschlich zugeordnet.

So nun dann Pjöö...... verstehe Deine Anmerkung nicht. Denn ich findet nichts falsch an der Aussage von der Leserin..... Was ist denn da nicht richtig?

R
Rapper

02.08.2013 um 16:54 Uhr

Verstehe ich ehrlich gesagt auch nicht. Mitleserin hat insoweit recht. Im Bundesurlaubsgesetz steht, das der Mindesturlaub 24 Tage beträgt, bei einer 6-Tage Arbeitswoche. Bei 5 Tage Arbeitswoche Mindesturlaub 20 Tage.

Wer also in Schichten (mit den entsprechenden Arbeitstagen) arbeitet oder laut ArbV eine 5 Tage Arbeitswoche hat (wobei es egal ist, an welchen Tagen dabei gearbeitet wird z.B. Dienstag bis Samstag), der brauch auch nur für die Tage Urlaub beantragen, an denen er arbeiten müsste. Bei Schichtlern kann das auch ein Sonn- oder Feiertag sein.

H
Hartmut

02.08.2013 um 18:31 Uhr

Ich halte das für einen Hoax.

K
Kölner

02.08.2013 um 19:24 Uhr

@all Wenn die Kollegin zufällig an 4 Tagen arbeitet, aber grundsätzlich eine 5-Tage-Woche und entsprechenden AV, dann muss sie auch an den Tagen, an denen sie frei hat Urlaub beantragen. Es geht sogar noch weiter, wie das BAG für weitere Fälle entschieden hat BAG 9 AZR 430/11

H
Hoppel

03.08.2013 um 11:20 Uhr

@ rebegtar

Wenn Dich ein solcher Vorfall derart aus der Bahn wirft, bist Du entweder total urlaubsreif oder solltest darüber nachdenken, einen Arzt Deines Vertrauens aufzusuchen. Das meine ich ernsthaft!!!

Alternative: Zeitung kaufen und Stellenangebote lesen!

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