So weit ich unterrichtet bin werden Teilzeitbeschäftigte gleich behandelt wie Vollzeitkräfte!
In "meinem" Betrieb, einer Kommune haben Vollzeitkräfte (z.B. 55 Jahre alt) Anspruch auf 30 Urlaubstage/Jahr. Teilzeitkräfte bekommen nur 24 Tage!
Ist das tariflich korrekt? Falls nicht: Wie sind die Rechtsgrundlagen und wo kann ich sie nachlesen?
Danke für Eure Hilfe
mit besten Grüßen
W. Grünert