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Urlaub Teilzeitarbeit

W
Watti
Nov 2016 bearbeitet

So weit ich unterrichtet bin werden Teilzeitbeschäftigte gleich behandelt wie Vollzeitkräfte! In "meinem" Betrieb, einer Kommune haben Vollzeitkräfte (z.B. 55 Jahre alt) Anspruch auf 30 Urlaubstage/Jahr. Teilzeitkräfte bekommen nur 24 Tage! Ist das tariflich korrekt? Falls nicht: Wie sind die Rechtsgrundlagen und wo kann ich sie nachlesen? Danke für Eure Hilfe mit besten Grüßen W. Grünert

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Community-Antworten (6)

N
Nubbel Akzeptiert

01.08.2013 um 23:51 Uhr

kommt darauf an wie sie die stunden leisten. 5 tage a ? stunden= 30 tage 3 tage a ? stunden= 18 tage 4 tage a ? stunden= 24 tage

S
skargen

01.08.2013 um 23:47 Uhr

Hallo Watti,

Teilzeitkräfte haben denselben Anspruch wie Vollzeitkräfte, dass BUNDESURLAUBSGESETZ macht da keine Unterschiede (§ 2 BundesurlaubsG)

M
mitleserinnenn

01.08.2013 um 23:53 Uhr

An wievielen Tage der Woche arbeitets Du? Gleiche Anzahl wie Vollzeitkräfte?

A
azrael

02.08.2013 um 11:29 Uhr

ehe die gerichte in der form der steigerung des urlaubes für ältere arbeitnehmer eine diskrinimierung der übrigen sahen, war das durchaus üblich. daher kann es sein, dass gerade diese "älteren" arbeitnehmer noch altverträge haben.

eine unterscheidung von teil- und vollzeitkräften ist nicht gestattet.

G
gironimo

02.08.2013 um 11:43 Uhr

Außerdem hilft der Blick in den einschlägigen Tarifvertrag.

Ansonsten siehe Nubbels Rechenbeispiele

N
Nubbel

02.08.2013 um 11:58 Uhr

azrael, darum wurde es im tvöd auf 55 geänderte

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