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Stromabschaltung in der Produktion

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Dieloewin
Nov 2016 bearbeitet

Guten Morgen zusammen,

Was denkt ihr, wie sollte ein BR agieren und reagieren, wenn an einem Samstag für mehrere Stunden der Strom abgestellt wird? Dies betrifft die Produktion in der Samstags gearbeitet wird und die MA zuhause bleiben sollen/müssen. Sprechen wir hier von Annahmeverzug des AG ?

Vielen Dank für Eure Antworten

2.067020

Community-Antworten (20)

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Rapper

31.07.2013 um 11:07 Uhr

Wer stellt denn den Strom ab? Die Stadtwerke, der AG selber oder die sieben Zwerge:-). Mal ein bischen genauer schreiben.

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gironimo

31.07.2013 um 11:28 Uhr

Ist doch eigentlich egal. Hier kann nicht produziert werden - und zwar durch Umstände, die nicht durch den AN zu verantworten sind. Also Annahmeverzug.

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Dieloewin

31.07.2013 um 11:50 Uhr

Sorry lieber Rapper das es so ungenau war ....... aber es stimmt schon, ist doch egal wer, es ist der AG der den Strom abstellt.

R
rolfo

31.07.2013 um 12:21 Uhr

Man sollte erstmal wissen warum der Strom abgeschaltet wird. Könnte ja z.B. sein um einen Unwetterschaden der letzten Zeit zu beheben, dann wäre das wieder Höhere Gewalt, die hat der AG dann auch nicht zu vertreten. Der AG wird doch icht aus Spaß den Strom abstellen

R
Rapper

31.07.2013 um 12:32 Uhr

rolfo,

doch, hat er. Ich wollte nur wissen, wer den Strom abstellt. Nach § 615 S.3 geht es hier um den Annahmeverzug durch den AG. Dabei spielt es keine Rolle, ob er selber die Nichtbeschäftigung verursacht oder dies durch "höhere Gewalt" geschieht. Der Gesetzgeber nennt dies Betriebsrisikolehre und schloss damit eine gesetzliche Lücke. Demanch hat der AG auch dann das Entgeltrisiko zu tragen, wenn es auf Grund der Unterbrechung der Betriebstätigkeit wie technische Störungen oder höherer Gewalt (Naturkatastrophen, Überschwemmungen, widrige Wetterverhälnisse, Brand, Stromausfall etc.) zum Betriebsstillstand kommt.

P
pillepalleTR

31.07.2013 um 12:36 Uhr

Die Frage ist doch, ob alle Bedingungen für einen Annahmeverzug erfüllt sind: (Quelle: https:www.verdi-bub.de/service/praxistipps/archiv/annahmeverzug/#c8865)

  1. Es muss ein erfüllbares Arbeitsverhältnis bestehen. -> trifft wohl zu
  2. Der Arbeitnehmer hat seine Arbeitsleistung ordnungsgemäß nach den §§ 293 ff. BGB angeboten. -> trifft vermutlich zu
  3. Der Arbeitnehmer ist zur Erbringung seiner Arbeitsleistung leistungsfähig und leistungsbereit. -> trifft vermutlich zu
  4. Der Arbeitgeber hat die Annahme der Arbeitsleistung zu Unrecht verweigert. ->FRAGLICH

Meiner Meinung nach gilt es den letzten Punkt zu klären!

B
blackjack

31.07.2013 um 12:36 Uhr

Ich sehe einen Annahmeverzug des Arbeitgebers. Eine Betriebsunterbrechungsversicherung, die die Lohnzahlungsverpflichtungen beinhaltet ist eine Möglichkeit um das Risiko abzuwenden. In wie weit die Stromabstellung voraussehbar war, hätte der Arbeitgeber durch die Einführung von Kurzarbeit das Lohnrisiko auf die Bundesanstalt für Arbeit zu verlagern können.

P
pillepalleTR

31.07.2013 um 13:01 Uhr

Kurzarbeit? Sehe ich auf Grundlage von §95 bzw. 96 SGB3 nicht. Kannst du die Aussage bitte näher erläutern?

B
blackjack

31.07.2013 um 13:10 Uhr

Zitat; Nach § 65 I Nr. 2 AFG muß der Arbeitsausfall Ursache des Verlustes des Arbeitsentgelts sein. Diese Kausalität kann dadurch wirksam werden, daß der Arbeitsausfall ipso jure zum Wegfall des Lohnanspruchs führt, z. B. wenn die Betriebsstörungen die Unmöglichkeit der individuellen Arbeitsleistungen und damit den Wegfall der Lohnansprüche gem. § 323 BGB zur Folge haben. Die Kausalität zwischen Arbeitsausfall und Verlust des Arbeitsentgelts ist aber auch dann gegeben, wenn die zum Arbeitsausfall führenden Umstände den Lohnanspruch zunächst unberührt lassen, weil z. B. Annahmeverzug eintritt oder die Grundsätze der Betriebsrisikolehre zugunsten der Arbeitnehmer eingreifen, aber der Arbeitgeber mit Zustimmung des Betriebsrats (gem. § 87 I Nr. 3 BetrVG) Kurzarbeit einführt und damit erst der Arbeitsausfall zum Verlust des Arbeitsentgelts führt. Quelle: Professor Dr. Horst Ehmann

D
Dieloewin

31.07.2013 um 13:54 Uhr

Ich danke Euch allen für die rege Beteiligung....... habe eben mit dem AG gesprochen. Er wird die ausfallende AZ bezahlen.

P
Pjöööng

31.07.2013 um 14:27 Uhr

Zitat blackjack "Nach § 65 I Nr. 2 AFG ..."

blackjack, kannst Du uns bitte dagen, was sich hinter dem Kürzel "AFG" verbrigt und ob es dieses AFG heute überhaupt noch gibt?

B
blackjack

31.07.2013 um 15:33 Uhr

Ist heute im SGB III geregelt; Ein erheblicher Arbeitsausfall liegt vor, wenn er auf wirtschaftlichen Gründen oder einem #unabwendbaren Ereignis beruht#, vorübergehend und nicht vermeidbar ist. AFG = ehemalige Arbeitsförderungsgesetz

P
pillepalleTR

31.07.2013 um 15:40 Uhr

§96 SGB 3 definiert den Begriff "erheblicher Arbeitsausfall". Wenn ich es richtig sehe, sind die vier Voraussetzungen durch ein UND miteinander verknüpft. (" (...) 3. er nicht vermeidbar ist UND 4. im jeweiligen Kalendermonat (..)") Wenn das bedeutet, dass ALLE Bedingungen gleichzeitig erfüllt sein müssen, wage ich im vorliegenden Fall den Anspruch auf Kurzarbeitergeld in Frage zu stellen.

Aber wie Dieloewin abschließend bekannt gibt: manchmal ist des Rätsels Lösung so einfach.

P
Pjöööng

31.07.2013 um 15:47 Uhr

Also ein hoffnungslos veraltetes Zitat ...

B
blackjack

31.07.2013 um 15:54 Uhr

##Also ein hoffnungslos veraltetes Zitat ...## Darum findet es man heute auch noch in Geschäftsanweisung der Bundesagentur für Arbeit. Für Dich dann aber nicht mehr gültig. Schon klar.

N
Nubbel

31.07.2013 um 16:21 Uhr

blackjack, die WAF steht auf die beiträge von pjöng, pjööng und pjöööng. wenn gelöscht wird, dann nur die beiträge von versierten usern wie kölner. gut dass das problem der löwin geklärt ist!

P
Pjöööng

31.07.2013 um 16:26 Uhr

Auch Geschäftsanweisungen können veralten und durch neue ersetzt werden.

Es handelt sich dabei um die Geschäftsanweisung Kurzarbeitergeld (e. S-K. u. e. L.)?

Von wann ist die denn?

N
Nubbel

31.07.2013 um 16:29 Uhr

du bist zeitverschwendung

V
Valdi

31.07.2013 um 18:47 Uhr

Danke Dieloewin fuer den Beitrag / was dabei rauskam. Nubel, bitte um etwas mehr Sachlichkeit. In letzter Zeit wird hier von einigen sehr persoenlich Ausgeteilt. Das finde ich unter aller S..... Es geht hier um die Sache, wenn sich jemand irrt mit seinem Beitrag, dann konstruktiv korregieren und nicht persoenlich angreifen. Danke, gruss Valdi.

N
Nubbel

31.07.2013 um 18:59 Uhr

jaaaaaaaaaaa, wenn es nur darum ginge auf fragen zu antworten, was sollte dann aus nörglern, selbstdarstellern, narzissten und an hybris leidenden werden?

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