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Kündigung mit Abfindung

S
sternm
Nov 2016 bearbeitet

Ein Freund ist knapp 62 Jahre und war in der letzten Zeit öfters Krankgeschrieben, jetzt will der Arbeitgeber ihm kündigen und mit einer Abfindung ködern. Er weiß jetzt nicht was er machen soll, da es soviele Fristen gibt z.B wegen des Arbeitsamtes usw., die Abfindung muss versteuert werden usw. aber am liebsten würde er gern weiter arbeiten.

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Community-Antworten (12)

G
gironimo

29.07.2013 um 20:37 Uhr

Weiter arbeiten. Das sollte er dem Chef auch so sagen. Da muss ja sonst so einiges gezahlt werden (Rentenabschlag !). Auf keinem Fall sollte er einen Aufhebungsvertrag unterschreiben, bevor er nicht einen Fachanwalt aufgesucht hat.

M
mitleserinnenn

29.07.2013 um 20:40 Uhr

Dann soll er einfach keine Kündigung und Abfindung annehmen. Der BR sollte seinen Job machen und ggf BEM einfordern wenn die Forausetzungen des § 84,2 SGB IX erfüllt sind. Also in den letzten 12 Monaten insgesant 42 Tage gab welche in eine AU hineinfiehlen. Hier werden die arbeitsfreien Tage der AU, also Sa und So und Feiertage mitgezählt.

K
Kölner

29.07.2013 um 20:47 Uhr

Hirnrissige Ratschläge Der BR sollte bloß kein BEM einfordern, damit der Kollege eine reelle Chance hat, weiterhin zu arbeiten.

M
mitleserinnenn

29.07.2013 um 22:00 Uhr

Mal wieder der Kölner mit seiner Hirnrissigen Aussage. Denn: 1. Ist es die Pflicht des BR hier aktiv zu werden. Auch weil er hier ein Iniativrecht hat und weiter weil es den § 80 BetrVG gibt. 2. Weil es nicht so ist, dass der AN seinen Job bei Unterlassung des BEM vom ArbG zurück bekommt. Der AG muss dann nur belegen, dass auch mit BEM es zur Kündigung gekommen wäre. Bedeutet aber auch der AN muss erst einmal klagen, was Zeit, Geld und Stress bedeutet. Ganz besonders, wenn er keine GUTEN Rechtsschutz hat. Sich hier ohne Anwalt auf den Richter verlassen ist wie auf Gott vetlassen, denn der AG kommt idR mit gutem Anwalt. Eine Job erst garnicht zu verlieren ist immer der bessere Weg.

K
Kölner

29.07.2013 um 22:53 Uhr

Es wird immer schlimmer: Lieber Fragesteller. Hier hat mitleser... natürlich recht. Sie weiß Bescheid, hat die Ahnung und sieht ganz klare Bilder. Wer solche TE in einem Forum erlebt, sollte sich nicht wundern, dass er a) die deutsche Sprache verlernt und b) selten blöde Ratschläge bekommt, die in DIESEM Fall nicht helfen.

Hier ist echt dümmlich-City.

E
Erdenbürger

30.07.2013 um 00:32 Uhr

Leute, ich habe hier im Forum sehr oft gute Ratschläge von Euch erhalten, aber euer klein Krieg solltet ihr bitte nicht hier austragen. L. G. Aus Hamburg

B
BRMtgl

30.07.2013 um 00:47 Uhr

Hallo Kölner, ich verstehe hier Deine Sicht auch nicht. Denn selbst wenn ein ArbG die Kündigung verwerfen würde, wäre dieser dem AG vom ArbG aufgedrückte AN sein besonderer Liebling und als solcher stets der besonderen Aufmerksamkeit bewusst. Soll man einem AN in diesem Alter und gesundheitlich vorbelastet solchem aussetzen? Sollte man als BR nicht alles versuchen den AN von diesem Druck zu befreien. Also einen drohenden Arbeitsplatzverlust abzuwenden.

M
mitleserinnenn

30.07.2013 um 00:50 Uhr

Kölner gehen die Argumente aus!! Armer Mensch!!

N
Nubbel

30.07.2013 um 10:08 Uhr

bei dir fällt einem auch nichts mehr ein

G
gironimo

30.07.2013 um 10:30 Uhr

Ich halte auch gar nichts von dem gegenseitigen Gestänker. Aber in der Tat wäre hier sehr stark zu überlegen, ob ein BEM taktisch der richtige Weg ist. Ich meine nein.

Der Betroffene sagt am Besten: "Vielen Dank für das Abfindungsangebot - aber ich möchte bis zum 65. weiter arbeiten. Einen vorzeitigen Ruhestand kann ich mir nicht leisten".

Ende der Aktion. Reaktion des AG abwarten.

K
Kulum

30.07.2013 um 10:38 Uhr

Wie dumm muss man sein hier zu einem BEM zu raten. Und anschließend noch pseydo eloquent versuchen Kölner verbal nieder zu ringen, dem du nicht mal in deinen feuchtesten Träumen geistig das Wasser reichen kannst.

B
betriebsratten

30.07.2013 um 11:19 Uhr

Aso Antworten auf Fragen wie Fristen, Versteuerung etc könnt Ihr hier bekommen http://www.erwerbslos.de/

Grüße von den betriebsratten

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