Erstellt am 29.07.2013 um 18:37 Uhr von gironimo
Weiter arbeiten. Das sollte er dem Chef auch so sagen. Da muss ja sonst so einiges gezahlt werden (Rentenabschlag !). Auf keinem Fall sollte er einen Aufhebungsvertrag unterschreiben, bevor er nicht einen Fachanwalt aufgesucht hat.
Erstellt am 29.07.2013 um 18:40 Uhr von mitleserinnenn
Dann soll er einfach keine Kündigung und Abfindung annehmen. Der BR sollte seinen Job machen und ggf BEM einfordern wenn die Forausetzungen des § 84,2 SGB IX erfüllt sind. Also in den letzten 12 Monaten insgesant 42 Tage gab welche in eine AU hineinfiehlen. Hier werden die arbeitsfreien Tage der AU, also Sa und So und Feiertage mitgezählt.
Erstellt am 29.07.2013 um 18:47 Uhr von Kölner
Hirnrissige Ratschläge
Der BR sollte bloß kein BEM einfordern, damit der Kollege eine reelle Chance hat, weiterhin zu arbeiten.
Erstellt am 29.07.2013 um 20:00 Uhr von mitleserinnenn
Mal wieder der Kölner mit seiner Hirnrissigen Aussage. Denn: 1. Ist es die Pflicht des BR hier aktiv zu werden. Auch weil er hier ein Iniativrecht hat und weiter weil es den § 80 BetrVG gibt. 2. Weil es nicht so ist, dass der AN seinen Job bei Unterlassung des BEM vom ArbG zurück bekommt. Der AG muss dann nur belegen, dass auch mit BEM es zur Kündigung gekommen wäre. Bedeutet aber auch der AN muss erst einmal klagen, was Zeit, Geld und Stress bedeutet. Ganz besonders, wenn er keine GUTEN Rechtsschutz hat. Sich hier ohne Anwalt auf den Richter verlassen ist wie auf Gott vetlassen, denn der AG kommt idR mit gutem Anwalt. Eine Job erst garnicht zu verlieren ist immer der bessere Weg.
Erstellt am 29.07.2013 um 20:53 Uhr von Kölner
Es wird immer schlimmer:
Lieber Fragesteller. Hier hat mitleser... natürlich recht. Sie weiß Bescheid, hat die Ahnung und sieht ganz klare Bilder.
Wer solche TE in einem Forum erlebt, sollte sich nicht wundern, dass er a) die deutsche Sprache verlernt und b) selten blöde Ratschläge bekommt, die in DIESEM Fall nicht helfen.
Hier ist echt dümmlich-City.
Erstellt am 29.07.2013 um 22:32 Uhr von Erdenbürger
Leute, ich habe hier im Forum sehr oft gute Ratschläge von Euch erhalten, aber euer klein Krieg solltet ihr bitte nicht hier austragen.
L. G. Aus Hamburg
Erstellt am 29.07.2013 um 22:47 Uhr von BRMtgl
Hallo Kölner, ich verstehe hier Deine Sicht auch nicht. Denn selbst wenn ein ArbG die Kündigung verwerfen würde, wäre dieser dem AG vom ArbG aufgedrückte AN sein besonderer Liebling und als solcher stets der besonderen Aufmerksamkeit bewusst. Soll man einem AN in diesem Alter und gesundheitlich vorbelastet solchem aussetzen? Sollte man als BR nicht alles versuchen den AN von diesem Druck zu befreien. Also einen drohenden Arbeitsplatzverlust abzuwenden.
Erstellt am 29.07.2013 um 22:50 Uhr von mitleserinnenn
Kölner gehen die Argumente aus!! Armer Mensch!!
Erstellt am 30.07.2013 um 08:08 Uhr von Nubbel
bei dir fällt einem auch nichts mehr ein
Erstellt am 30.07.2013 um 08:30 Uhr von gironimo
Ich halte auch gar nichts von dem gegenseitigen Gestänker. Aber in der Tat wäre hier sehr stark zu überlegen, ob ein BEM taktisch der richtige Weg ist. Ich meine nein.
Der Betroffene sagt am Besten: "Vielen Dank für das Abfindungsangebot - aber ich möchte bis zum 65. weiter arbeiten. Einen vorzeitigen Ruhestand kann ich mir nicht leisten".
Ende der Aktion. Reaktion des AG abwarten.
Erstellt am 30.07.2013 um 08:38 Uhr von Kulum
Wie dumm muss man sein hier zu einem BEM zu raten.
Und anschließend noch pseydo eloquent versuchen Kölner verbal nieder zu ringen, dem du nicht mal in deinen feuchtesten Träumen geistig das Wasser reichen kannst.
Erstellt am 30.07.2013 um 09:19 Uhr von betriebsratten
Aso Antworten auf Fragen wie Fristen, Versteuerung etc könnt Ihr hier bekommen
http://www.erwerbslos.de/
Grüße von den betriebsratten