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Abfindung bei Werksschließung

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Caligula
Jan 2018 bearbeitet

Die Zweigniederlassung eines größeren Konzerns soll geschlossen werden. Es geht nicht um Pleite, sondern nur darum, daß im Ausland billiger produziert werden kann. Geld ist also genug da.

Wie wird in solchen Fällen NORMALERWEISE die Abfindung ausgehandelt? Macht das der Betriebsrat alleine mit dem AG oder läuft das in der Regel über Anwälte? Oder muß gar jeder einzelne AN die Abfindung selber vor Gericht erkämpfen? Orientiert man sich bei der Höhe der Abfindung an vergleichbaren Fällen oder gibt es eine Art Formel dafür?

Einige meinen, die Abfindung wäre in solchen Fällen deutlich höher als bei einem "normalen" Sozialplan. Stimmt das?

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Community-Antworten (3)

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carrie

29.09.2007 um 02:39 Uhr

hallo soweit ich weis, sprechen die Gerichte pro Beschäftigungsjahr ca. ein halbes Monatsgehalt zu, da lohnt es sich schon mehr auszuhandeln. erstmal habt ihr in Unternehmen mit mehr als 300 AN das Recht einen Berater hinzuziehen, des weiteren ist der AG gehalten mit dem BR in ernsthafte Verhandlungen über einen Interessenausgleich zu treten. Dort geht es um das "Ob,Wie,Wann und den Umfang, insbesondere ob Alternativen möglich sind. Im Fall der Nichteinigung kann zwar die Einigungsstelle angerufen werden, diese kann aber keinen verbindlichen Spruch fällen. Das Letztentscheidungsrecht verbleibt insoweit beim AG. Weicht der AG von einem Interessenaus. ab oder "versucht" er ihn nicht, entstehen für die Betroffenen Ansprüche auf einen Nachteilsausgleich. Missachtet der AG die Info-, Beratungs-und Verhandlungsrechte des BR, so kann dieser durch Anrufung des Arbeitsgericht versuchen die Maßnahme zu stoppen (Einstweilige Verfügung).

Schließlich muss der AG mit dem BR einen Sozialplan verhandeln und abschließen.

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Caligula

29.09.2007 um 02:47 Uhr

@carrie Danke, das ist eine recht ausführliche Antwort.

Wieso erst bei mehr als 300 AN? Kann der BR nicht jederzeit einen Berater hinzuziehen?

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carrie

29.09.2007 um 03:55 Uhr

@Caligula weil es ansonsten einer vorherigen Vereinbarung mit dem AG bedarf (§80 Abs.3), ab 300 kann man das also einfach machen, was die Angelegenheit erheblich beschleunigt. Hoffe ich konnte helfen und hab nicht zu ausführlich "gelabert". Schönen Abend noch (Nacht)

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