Erstellt am 29.09.2007 um 00:39 Uhr von carrie
hallo
soweit ich weis, sprechen die Gerichte pro Beschäftigungsjahr ca. ein halbes Monatsgehalt zu, da lohnt es sich schon mehr auszuhandeln.
erstmal habt ihr in Unternehmen mit mehr als 300 AN das Recht einen Berater hinzuziehen, des weiteren ist der AG gehalten mit dem BR in ernsthafte Verhandlungen über einen Interessenausgleich zu treten. Dort geht es um das "Ob,Wie,Wann und den Umfang, insbesondere ob Alternativen möglich sind. Im Fall der Nichteinigung kann zwar die Einigungsstelle angerufen werden, diese kann aber keinen verbindlichen Spruch fällen. Das Letztentscheidungsrecht verbleibt insoweit beim AG.
Weicht der AG von einem Interessenaus. ab oder "versucht" er ihn nicht, entstehen für die Betroffenen Ansprüche auf einen Nachteilsausgleich.
Missachtet der AG die Info-, Beratungs-und Verhandlungsrechte des BR, so kann dieser durch Anrufung des Arbeitsgericht versuchen die Maßnahme zu stoppen (Einstweilige Verfügung).
Schließlich muss der AG mit dem BR einen Sozialplan verhandeln und abschließen.
Erstellt am 29.09.2007 um 00:47 Uhr von Caligula
@carrie
Danke, das ist eine recht ausführliche Antwort.
Wieso erst bei mehr als 300 AN? Kann der BR nicht jederzeit einen Berater hinzuziehen?
Erstellt am 29.09.2007 um 01:55 Uhr von carrie
@Caligula
weil es ansonsten einer vorherigen Vereinbarung mit dem AG bedarf (§80 Abs.3), ab 300 kann man das also einfach machen, was die Angelegenheit erheblich beschleunigt.
Hoffe ich konnte helfen und hab nicht zu ausführlich "gelabert".
Schönen Abend noch (Nacht)