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Dieser Beitrag ist vor 17 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Nichtgenehmigter Urlaub - Kann man einem Kollegen den Urlaub jetzt streichen weil er 6 Wochen krank war?

N
Natascha
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, wir benötigen Hilfe, folgende Situation. Ein Kollegen 35 Jahr im Unternehmen, war nun 6 Wochen krank. Jetzt hat er seinen Urlaub angemeldet und der Abt.Leiter unterschreibt diesen nicht mit dem Hinweis wer soll erst einmal eine Arbeit aufarbeiten und außerdem hat in der Zwischenzeit sein Kollege, der ihn während seiner Krankheit vertreten hat, Urlaub eingereicht. Der betroffene Kollege hat in den vergangen 35 Jahren immer zur gleichen Zeit Urlaub, da seine Frau dann Betriebsferien hat. Bisher kein Problem. Kann man ihm den Urlaub jetzt streichen? - Er hat natürlich auch schon gebucht. Wäre schön, wenn ihr mir kurzfristig antworten könntet. Danke Natascha

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Community-Antworten (1)

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Andi66

02.06.2008 um 11:30 Uhr

@Natascha Grundsätzlich gilt - erst Urlaub beantragen - Genehmigung abwarten - dann buchen. Warum hat nicht am Jahresanfang beantragt, wenn ihm die seine beabsichtigte Urlaubszeit bekannt war? Wenn sein Kollege schneller war mit dem Antrag hat er wohl Pech gehabt (wenn einer der Arbeitsplätze betriebsbedingt besetzt sein muss). Das Ganze hat mit der Betriebzugehörigkeit oder Gewohnheitsrecht nichts zu tun. Tut mir wirklich leid für deinen Kollegen. Als Abt.Leiter kann man sowas aber auch anders formulieren. Sehr ungeschickt! Gruß Andi

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