Hallo,

ein Bewerber auf meiner Liste war gerade bei mir und hat darum gebeten das ich ihn streichen soll. Er hat sich auf einer anderen Liste eingetragen.

Die andere Liste wird u.a. vom WV betrieben. Dieser hat sich dahingehend geäußert, das sollte ich ihn nicht streichen (auf meiner Liste) diese ungültig sein wird.

Ich bin seither davon ausgegangen das wenn eine Doppelkanditatur vorliegt der WV den Berwerber dazu befragen muss und die Liste dann selbst nicht ungültig wird.

Befinde ich mich im Irrtum ?

Sollte ich mich dazu entschließen den Berwerber von der Liste zu streichen...muss die Liste neu gemacht werden ? Wäre mehr als ärgerlich da morgen Mittag die Abgabe frist verstreicht.

Bin also froh um alle Ratschäge die von Euch kommen ...ein herzliches Dankeschön bereits im vorab
Lörracher