Urlaubsantrag
Hallo eine Frage was ist wenn der Arbeitgeber trotz zeitnaher Abgabe des schriftlichen Urlaubantrags einfach auf diesen nicht reagiert weder schriftlich bestätigt noch ablehnt sondern ignoriert und einfach ihn kurz bevor er ansteht in den Dienstplan schreibt ?? Was ist in dem Fall wenn ich einen Urlaub buche bleibe ich bei kurzfristiger Ablehnung auf den Kosten sitzen ? Was ist wenn der Betriebsrat angibt das man davon ausgehen kann wenn man nichts gegenteiliges hört dieser als gewährt zählt reicht diese Angabe so aus ???? Muss ich mir eine Arbeits-BV ausdrucken lassen und diese selbst immer auf noch Gültigkeit prüfen und im Zweifel vorlegen können ??Kann ich eine Bestätigung nach einer viel zu langen "Frist" auch notfalls gerichtlich einfordern bzw. geltend machen ??? Macht das Sinn oder was wäre das bessere Mittel ?
Community-Antworten (8)
27.06.2022 um 11:11 Uhr
- Urlaub hast Du erst, wenn der AG diesen genehmigt hat
- was der BR dazu meint ist unerheblich, er ist nicht für die Genehmigung zuständig und schützt den AN nicht vor evt. "arbeitsrechtlichen Konsequenzen" (z.B. Abmahnung etc wegen unentschuldigtem Fehlen)
- wenn ihr nicht eine BV habt, durch die ein Urlaubsantrag per Zeitablauf genehmigt wird, dann gilt 1.
- gerichtlich kannst Du gegen alles angehen, ob das Sinn macht muss Dir eine RA erklären
Gibt es bei euch eine BV zum Thema Urlaub und wenn ja, was steht da drin zum Thema "Genehmigung"
27.06.2022 um 13:12 Uhr
Besteht keine Vereinbarung kann man sich den Eingang des schriftl. Urlaubsantrages aber auch von der Personalabteilung bestätigen lassen. Wenn man dann noch rein schreibt: Erhalte ich in den nächsten 10 Tage keine Antwort auf den von mir gestellten Urlaubsantrag vom XXX sehe ich diesen als genehmigt an.
27.06.2022 um 13:37 Uhr
"Wenn man dann noch rein schreibt:"
interessiert das den AG nen Toten. Glaubst Du ernsthaft, diese einseitige "Regel" würde eine rechtliche Wirkung entfalten?
27.06.2022 um 14:48 Uhr
@celestro Das bliebe ab zu warten. Man trifft sich im leben immer zwei mal und irgendwann will der AG ja auch mal was von mir. Eine Hand wäscht die Andere und beide Hände waschen das Gesicht. Und Fruchtet das nicht ginge mein nächster Urlaubsantrag überm Anwalt bei AG ein. Konkludentes Handeln oder stillschweigende Willenserklärung hat zwar auch Ausnahmen; diese aber gelten für Beide Richtungen. Du magst zwar anderer Meinung sein, ist ja auch dein Recht, aber ein Anwalt wüsste da schon Wege.
27.06.2022 um 14:58 Uhr
@Dummerhund
kann man mal versuchen, aber trotzdem bleibt es "unerlaubtes Fernbleiben" und ist abmahnfähig. Wenn man Glück hat, klappt es. Wenn man Pech hat beim 1. Mal Abmahnung, beim 2. Mal Kündigung
27.06.2022 um 22:39 Uhr
Eine Beschwerde beim BR könnte helfen. Eine Klage beim Arbeitsgericht ist ziemlich einfach ohne Anwalt möglich. Beim Gütetermin wird es sehr wahrscheinlich eine Einigung geben.
27.06.2022 um 22:49 Uhr
Also ich hab mich soweit unverbindlich Beraten lassen. Das ich dem AG möglichst frühzeitig wie gewohnt der Urlaubsantrag schriftlich stellen sollte. Ihm anschließend eine Frist von 14 Tagen bis 1 Monat setzen sollte zur Beantwortung. Am besten noch den Eingang des Antrags unterschreiben lassen--> persönlich vorbeibringen. Wenn er ignoriert wird bei der Rechtsantragstelle Arbeitsgericht einen Eilantrag stellen. Als Grund kann ich z.B den geplanten Kauf einer Reise angeben und darauf verweisen das ich im Fall der Fälle keinen Nachweis habe und ggf. auf den Stornokosten sitzen bleibe... oder die Gefahr besteht das mein Urlaub einfach Erlisch weil er nie genehmigt oder abglehnt wird in einer angemessenen Zeit. Wenn im Arbeitsvertrag kein Bezug zu einer Betriebsvereinbarung zum Urlaub besteht und mir keine vorgelegt wird. Gilt nachwievor Ist der Urlaub nicht (schriftlich) genehmigt, bleibt vom Urlaub reichlich wenig... und da er irgendwann genehmigt werden solle und nichterst wenn die Reise extrem teuer wird oder man auf den Kosten sitzen bleibt bleibt nur noch der Weg zum Gericht oder warten bis der Urlaub im Dienstplan als U eingetragen ist vom AG... Gibt es noch mehr Informationen hierzu ??
28.06.2022 um 10:59 Uhr
ich würde jeden Tag meinen Vorgesetzen nerven bis ich den Urlaub genehmigt bekomme. Im Arbeitsvertrag muss kein Bezug zu einer Betriebsvereinbarung stehen. Wenn eine existiert sollte sie ausliegen und bekannt sein. Hast Du mal mit dem Betriebsrat drüber geredet, dass es da Schwierigkeiten gibt?
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