Erstellt am 25.07.2013 um 22:16 Uhr von Watschenbaum
die zusätzlich anfallenden Fahrtkosten ( deine Arbeitsstelle - Ort der Betriebsratssitzung)
muß der AG erstatten :
Der Arbeitgeber trägt nach § 40 Absatz 1 BetrVG die durch die Tätigkeit des Betriebsrats entstehenden Kosten. Hierzu gehören auch die Reisekosten, die das Betriebsratsmitglied zur Durchführung konkreter, erforderlicher Betriebsratstätigkeit aufgewendet hat.
Fahrtkosten, die das Betriebsratsmitglied auch ohne Rücksicht auf die Betriebsratstätigkeit hätte aufwenden müssen, um seiner Arbeitspflicht nachzukommen, sind keine Kosten, die durch die Tätigkeit als Betriebsrat entstanden sind.
Bei der Teilnahme eines Betriebsratsmitglieds oder eines Mitglieds des Betriebsausschusses an Sitzungen des Betriebsrats oder des Betriebsausschusses handelt es sich um erforderliche Betriebsratstätigkeit.
(BAG 16.01.2008 – 7 ABR 71/06)
also : es geht um zusätzliche Kosten, die dir entstehen,
und es geht um die notwendigen Kosten, also nicht unbedingt dein Auto, wenn es mit der Bahn billiger ginge...............
Erstellt am 25.07.2013 um 22:19 Uhr von Hartmut
Was sagt denn dein AG dazu?
Erstellt am 26.07.2013 um 07:13 Uhr von BRauser
Der AG sagt, das er die Arbeitszeit bezahlt, die Fahrtkosten nicht! Das macht er bei internem Weiterbilfungen auch so. Anders wäre es, wenn ich im Frei von zu Hause komme, da bekomme ich sie erstattet. Aber nicht von meinem Standort zum BR-Büro im anderen Standort. Das will und kann ich eigentlich nicht so hinnehmen.
Erstellt am 26.07.2013 um 09:03 Uhr von gironimo
Eine BR-Sitzung ist doch keine interne Weiterbildung. Die Fahrt muss wie eine Dienstfahrt behandelt werden. Insofern würde - sofern es sie gibt - eine Dienstreiseregelung des Betriebes gelten.
Aber wie Watschenbaum schon schreibt, Du musst es nicht hinnehmen. Stelle ein konkrete Forderung auf und verlange die Bezahlung. Wenn der AG nicht zahlt, hilft vielleicht schon ein Schreiben eines Fachanwalts.
An die Mitbestimmung des BR bei betrieblichen Bildungsmaßnahmen sei am Rande erinnert.