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Dienstplanänderung ohne BR zu informieren / illegale Arbeitnehmer überlassung?

C
Corleone
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Leute,

wir haben hier eine Abteilung mit einem etwas schwierigen Abteilungsleiter, der meint über alles zu stehen. Da gibt es einen Dienstplan, den er selbst erstellt, nach dem die Kollegen arbeiten sollen. Diese sind z.B. an einem Wochenende zum Dienst eingeteilt. Nun wird Mittwoch bekannt gegeben das 2 Kollegen jeweils ein Tag (der eine Samstag der andere Sonntag, obwol beide das ganze WE eingeteilt waren) nicht kommen brauchen. Dafür wird dann jemand von einer Fremdfirma eingesetzt, der dann mit dem jeweils anderen Kollegen zusammen arbeiten soll. Ich glaube das dies zum abbau von Überstunden dienen soll. Und als i tüpfelchen wird der BR über die Dienstplanänderung nicht einmal informiert. Ist das nicht illegale Arbeitnemer überlassung? Wie sollte man am besten dagegen vor gehen?

Vielen Dank für eure Hilfe

Grüße

1.594013

Community-Antworten (13)

S
Snooker

21.07.2013 um 11:36 Uhr

Lese Dich mal hier ein. Gebt euch nicht mit dem Abteilungsleiter ab. Euer Ansprechpartner ist der AG: dAS WAS DER Abteilungsleiter macht ist nicht rechtens.

http://www.die-welt-ist-keine-ware.de/schichtplanfibel/index.htm

K
Kölner

21.07.2013 um 11:46 Uhr

Wollen wir hoffen, dass die AN hier nicht vll sogar den Wunsch geäußert haben, dass so zu wollen.

S
Snooker

21.07.2013 um 12:19 Uhr

Jepp,wäre natürlich nicht so prikelnd wenn wo was am BR vorbei geht.

Frage mich nur warum hier illegale AÜG erwähnt wird?

W
Watschenbaum

21.07.2013 um 12:23 Uhr

den Abteilungsleiter würde ich auch mal links liegen lassen, um den kümmert sich dann schon der AG, wenn der BR ein arbeitsgerichtliches Beschlußverfahren einleitet mit der Maßgabe, dem AG aufzugeben, unter Androhung von Ordnungsgeld die Mitbestimmungsrechte des BR bei der Erstellung und Änderung von Dienstplänen zu beachten

wenn man will, ruft man auch gleich einen Anwalt an, der das Thema für den BR erledigen soll, muß man dem AG auch gar nichts dazu mitteilen (§ 40 BetrVG)

euer erster und einfachster Ansatzpunkt ist also das "i-Tüpfelchen" : mitbestimmungswidrige Dienstplanänderungen

C
Corleone

21.07.2013 um 12:55 Uhr

Ist es denn in Ordnung, wenn der eigene Mitarbeiter zuhause blaeibt, und dafür jemand von einer Fremdfirma mit den Kollegen arbeitet?

S
Snooker

21.07.2013 um 13:08 Uhr

Sicher können MA zu hause bleiben wenn sie dies freiwillig so machen wollen. In dem Fall ist es dann aber so das der AG darüber den BR INFORMIEREN MUSS. Ganz eng genommen ist es sogar eine Änderung des Dienstplanes und wäre mitbestimmungspflichtig. Aber ein BR würde ja gegen die Interessen der AN handeln wenn er deshalb ein Fass auf macht. Was die Leiharbeit bei euch betrifft, so muss man wissen ob bei euch üblicherweise im ganzen Betrieb Leiharbeiter eingesetzt werden, die mal hier und mal dort arbeiten. Oder ob ihr das streng geregelt habt. Bitte etwas näher beschreiben.

W
Watschenbaum

21.07.2013 um 13:11 Uhr

es ist zu vermuten, daß ihr euch mit der Problematik "Leiharbeit" noch nicht sehr ausführlich beschäftigt hat

zum Einlesen :

http://www.betriebsrat-tipps.de/userfiles/file/11_BR-Tipp.pdf

C
Corleone

21.07.2013 um 13:27 Uhr

Also es ist so das bei uns Fremdfirmen (keine Leiharbeiter) ständig arbeiten durchführen. Mal selbständig und mal mit unseren Kollegen zusammen. Es soll wohl Werkverträge geben, die haben wir angevordert,aber noch nicht bekommen. Eine andere Abtteilung arbeitet haubtsächlich wieder mit Leiharbeiter. Nun ist es halt so das Kollegen gesagt wurde du bleibst Samstag zuhause (ob er will oder nicht) und dafür kam ein Mitarbeiter der Fremdfirma (kein Leiharbeiter).

W
Watschenbaum

21.07.2013 um 13:41 Uhr

ok, aber das sind zwei verschiedene Themen (es empfiehlt sich klar strukturiertes Vorgehen, keine Vermengung verschiedener Problematiken) :

das eine, daß ein ursprünglich bestehender Dienstplan einseitig durch den AG (oder seinen Vertreter) geändert wird

das andere, wer dann von externen Firmen "kommen soll", ob über Werkvertrag oder wie auch immer

kümmert euch um das erste Thema, da ist die Rechtslage klar und das dürfte eure Kollegen auch erstmal auf den Nägeln brennen , das hier wieder klare Regeln herrschen

G
gironimo

21.07.2013 um 13:49 Uhr

Ich glaube das dies zum Abbau von Überstunden dienen soll< Das kommt noch hinzu. Auch das sollte der BR wissen.

Ich denke auch, Ihr solltet Euch dringend mit dem AG zusammensetzen und über klare Regeln und die Beachtung der Mitbestimmung reden.

Auch schwierige Zeitgenossen wie der Abteilungsleiter haben sich an Gesetze und Betriebsvereinbarungen zu halten.

M
mitleserinnenn

21.07.2013 um 14:06 Uhr

Klärt erst einmal mit den Koll. was sie möchten, damit ihr nicht von denen 'Schläge' bekommt. Dann ladet den AG ins Gremium, weisst diesen auf die Rechtslage hin und fordert ihn auf diese vollumfänglich zu beachten und einzuhalten. Auch dass erauch dafür verantwortlich ist, dass alle Abteiler und Teamleiter dieses beachten. Auch den Hinweis, dass ihr sonst sofort, bei JEDEM weiteren Verstoß, ohne vorherige Wahrnung nach Beschluss einen Anwalt beauftragt die Rechte des BR im Arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren umzusetzen. Das Ganze sauber ins Protokoll und dem AG auch von diesem Top eine Kopie überlassen.

S
Snooker

21.07.2013 um 14:37 Uhr

Ist doch manchmal gut wenn man dien Finger inne Wunde legt :-)

@Corleone

Ist Dir klar auf welche Mitbestimmungsrechte hier hingewiesen wird? Ich bin mir im allgemeinen noch nicht sicher das ihr überhaupt wisst wie euer Status als BR überhaupt ist. Ihr seit dem AG als Partner gleich gestellt-------nicht weniger und auch nicht mehr. Deshalb nicht nur bitten, sondern auch fordern.

C
Corleone

21.07.2013 um 15:08 Uhr

Danke für die Anregungen und Antworten. Ich werde dies nun im Gremium in gang bringen und dies mit der Mitbestimmung angehen. Es sollte für den Abt.leiter vieleicht auch konsequenzen nach sich tragen. Es ist nicht immer so leicht die Rechte die man hat, so richtig durchzusetzten. Meistens ist es ja so, das von AG Seite etwas gemacht wird wo die Rechte missachtet werden, danach ein wenig kleinlaut dies eingesehen wird, aber die Sache um die es geht ja schon längst vorbei ist. Aber ich werde nun energischer auf die Mitbestimmungsrechte des BR bestehen.

Erst mal Danke an alle

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