Fall: Ein Arbeitnehmer hat einen "Überlassungsvertrag" unterschrieben - er bleibt bei der "alten" Firma angestellt, Weisungsbefugt etc. ist jedoch eine externe Firma. Der Arbeitnehmer bekommt durch diese Änderung eine neue Tätigkeit in der Firma (vorher Personalverantwortung - nach Überlassung nicht mehr). Der Arbeitnehmer bekommt eine Zulage, die vertraglich festgelegt ist, jedoch gebunden an die Tätigkeit als... Was passiert mit der Zulage nach der "Überlassung" kann diese ohne weiteres gestrichen werden?