Hallo Kolleginnen und Kollegen. Wir haben in unserem Betrieb gerade folgendes Problem.
Wir haben in unserem mitelständischen Unternehmen seit einigen Wochen Mitarbeiter beschäftigt, die weder dem Unternehmen, noch einer Abeitnehmer-Überlassung angehören.
Auf die Frage,was sie hier tun würden antwortete die GL, es handele sich dabei um Zulieferer. Dies kann aber nach Rechtssprechung absolut verneint werden, da sich diese Leute zum einen unmittelbar in unserer Firma aufhalten, unser Werkzeug benutzen, Anweisungen unserer Prduktionsleitung und unserer Vorarbeiter unterordnen und zu allem Übel, gleiche Tätigkeiten wie die Stammkräfte ausüben. Infolge dessen haben wir die GL aufgefordert uns sämtliche Werksverträge offen zu legen. Dieser Forderung ist die GL. bis Fristablauf nicht nach gekommen. Ferner wurde uns eröffnet, dass es bis zum heutigen Tag gar keine Verträge mit dem "Zulieferer" offenbar gibt. Seh ich das richtig, dass die Firma quasi schwarz Leute beschäftigt? Wie können wir dafür sorgen, dass diese Leutedas Gelände nicht mehr betreten? Denn während unser Stammpersonal immer mehr ausgedünnt wird, ausscheidene Kollegen nicht neu besetzt werden, bringt der "Zulieferer" städig seine Mitarbeiter in unsere Firma. Meist handelt es sich dabei um "Praktikanten", wie es heißt. Für mich ist das nichts anderes, als eine verkappte Arbeitnehmer-Überlassung. Und wie wir wissen ist der BR mitbestimmungspflichtig, was Leiharbeiter im eigenen Unternehmen betrifft. Was meint Ihr, liebe Kolleginnen und Kollegen,wie wir dem jetzt begegnen sollen und welche Institutionen (Zoll, AA, etc.) sich dafür wohl interessieren???