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Dieser Beitrag ist vor 12 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Schwarzarbeit wegen fehlender Werksverträge?

H
holzhupe
Aug 2017 bearbeitet

Hallo Kolleginnen und Kollegen. Wir haben in unserem Betrieb gerade folgendes Problem. Wir haben in unserem mitelständischen Unternehmen seit einigen Wochen Mitarbeiter beschäftigt, die weder dem Unternehmen, noch einer Abeitnehmer-Überlassung angehören. Auf die Frage,was sie hier tun würden antwortete die GL, es handele sich dabei um Zulieferer. Dies kann aber nach Rechtssprechung absolut verneint werden, da sich diese Leute zum einen unmittelbar in unserer Firma aufhalten, unser Werkzeug benutzen, Anweisungen unserer Prduktionsleitung und unserer Vorarbeiter unterordnen und zu allem Übel, gleiche Tätigkeiten wie die Stammkräfte ausüben. Infolge dessen haben wir die GL aufgefordert uns sämtliche Werksverträge offen zu legen. Dieser Forderung ist die GL. bis Fristablauf nicht nach gekommen. Ferner wurde uns eröffnet, dass es bis zum heutigen Tag gar keine Verträge mit dem "Zulieferer" offenbar gibt. Seh ich das richtig, dass die Firma quasi schwarz Leute beschäftigt? Wie können wir dafür sorgen, dass diese Leutedas Gelände nicht mehr betreten? Denn während unser Stammpersonal immer mehr ausgedünnt wird, ausscheidene Kollegen nicht neu besetzt werden, bringt der "Zulieferer" städig seine Mitarbeiter in unsere Firma. Meist handelt es sich dabei um "Praktikanten", wie es heißt. Für mich ist das nichts anderes, als eine verkappte Arbeitnehmer-Überlassung. Und wie wir wissen ist der BR mitbestimmungspflichtig, was Leiharbeiter im eigenen Unternehmen betrifft. Was meint Ihr, liebe Kolleginnen und Kollegen,wie wir dem jetzt begegnen sollen und welche Institutionen (Zoll, AA, etc.) sich dafür wohl interessieren???

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Community-Antworten (3)

R
Rapper

11.09.2013 um 09:49 Uhr

Habt ihr mal mit den "anderen" Mitarbeitern gesprochen, was sie zu tun haben und wie lange?

Andsonsten würde ich zufälligerweise Feststellen, dass sich Betriebsfremde im Unternehmen aufhalten und arbeiten. Dann dem Zoll mal einen Hinweis geben. Das reicht in der Regel. Die kommen dann in kürzester Zeit zur Kontrolle (hatten wir bei uns auch schon mal durch + Gewerbeaufsicht wegen Arbeitszeiten jenseits von 12 Stunden).

Aber das müsst ihr entscheiden. Wenn der AG sich dumm stellt und ihr keine andere Möglichkeit seht, bleibt fast nur der eine Weg.

C
Charlys

11.09.2013 um 14:58 Uhr

Erklärt dem AG, dass ihr hier einen Verstoß gegen die MB betreffend Einglierung fesstellt. Ihn auffordern diese SOFORT zu beachten sri, auch im aktuellen Fall, der BR sonst sofort per Beschluss einen RA beauftragen würde beim ArbG die rechtlichen Schritte einzuleiten. Dann stellt ggf das ArbG auch fest, dass hier eine rechtswidrige Beschäftigung erfolgt. Weiter erklärt dem AG dass bis zum ggf positiven Abschluss der MB dieser AN nicht mehr beschäftigt werden darf, auch sonst Beschluss ..... RA.. per E-Verfügung Beschäftigung untersagen zu lassen. Also sofort Sondersitzung und handeln.

S
skargen

12.09.2013 um 23:02 Uhr

Also ein Werkvertrag kann nach deiner Schilderung ausgeschlossen werden. Denn ein zentraler Bestand sind eigene Vorgesetzte, eigenes Arbeitsmaterial sowie eine Trennung von der Stammbelegschaft. Diese Trennung kann räumlicher Art, zwingend muss sie arbeitstechnisch erfolgen. Bei Werksverträgen werden nicht Arbeitsstunden an das Stammwerk "geliefert", sondern (Vor/Teil/Komplette) Produkte.

Bei Euch handelt es sich zu 99 % um eine Arbeitnehmerüberlassung!

Und hier seit Ihr voll mit drin, was die Mitbestimmung angeht. Also ab zu Anwalt, da die GL ja bisher alle Fristen geschwänzt hat.

Erwirken einer einstweiligen Verfügung, dass keiner der Leihkräfte das Betriebsgelände betreten darf und und und, der Anwalt sollte wissen was zu tun ist. Wenn er gut ist, ansonsten auch Gewerkschaft wenn vorhanden einschalten.

Interessieren würden sich, falls die Leihfirma keine Lizenz hat, auf jedenfall die Arbeitsagenturen, denn sollte es sich um eine unerlaubte AÜ handeln, drohen saftige Bußgelder. Außerdem das Finanzamt, da es sich bei einem solchen Konstrukt häufig auch Steuerhinterziehung sowie Unterschlagung von Sozialabgaben handelt -auf Grund der meist niedrigeren Löhne der Leiharbeiter.

etc etc...

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