Mitarbeiterbefragung
Mitarbeiterbefragung. Wir wollen eine Mitarbeiterumfrage zum aktuellen Schichtsystem starten und wollen nur alle aktuellen Schichtler abfragen. Das Ergebnis werden wir dann tragen. Frage: Gibt es Probleme wenn nach der Abfrage Mitarbeiter die zurzeit Normalschicht fahren danach zur schicht herangezogen: Können diese das Ergebnis rechtlich angreifen?
Community-Antworten (9)
19.07.2013 um 16:01 Uhr
@janna Was soll denn der mist? Basisdemokratie sollte man richtig gestallten und nicht halb oder irgendwie mit Nonsensumfragen.
BTW: wenn du willst teile ich dir ein paar Ergebnisse der Umfrage bereits heute mit. LOL
19.07.2013 um 16:02 Uhr
Janna,
das ist nicht so einfach zu beantworten. Eine Mitarbeiterumfrage zum Schichtsystem ist ja erst einmal nur eine Umfrage, aus der man bestimmte Rückschlüsse ziehen kann. Dann kommt es meiner Meinung nach auf das Verhältnis an, wer also "dafür" oder "dagegen" ist (wie immer auch das Schichtmodel aussieht). Am besten ist es, wenn man nach der Befragung eine Mitarbeiterversammlung (Abteilungsversammlung) durchführt, das Ergebnis mitteilt und mit den betroffenen Kollegen über das für und wieder diskutiert. Am Ende sollte dann ein Ergebnis oder auch ein Kompromiss rauskommen, mit dem alle leben können. Sollten jetzt "Normalschichtler" in dieses dann feststehende Schichtsystem reinkommen, haben sie sich dem eigentlich auch zu unterwerfen (zu akzeptieren). Wenn dieses Schichtsystem vorher durch eine BV o.ä. zwischen BR und AG festgemacht wurde, kann es niemand so einfach rechtlich angreifen. Es sei denn, das Schichtsystem würde gegen Gesetze, Verordnungen oder sonstige Regelungen verstoßen. Da sollte aber ein BR schon vorher drauf achten, dass alles nach Recht und Gesetz geregelt ist in der BV.
19.07.2013 um 16:13 Uhr
Kölner,
deine Antwort hättest Du dir schenken können. Das hilft der Fragenden überhaupt nicht. Aber es scheint in diesem Forum üblich zu sein, dass einige "Wissende" immer wieder nichtssagende Antworten, Lösungen und Kritiken von sich geben, mit denen man sich dann auch nur den Allerwertesten abwischen kann. Auch wenn der BR als gewählter Vertreter aller AN in einer Firma ist, gibt es auch mal bestimmte Dinge, bei denen man vorher mit den betroffenen AN reden sollte, ob einzeln oder mit einer ganzen Abteilung. Gerade dann, wenn Änderungen anstehen (wie Schichtsystemänderung), sollte man mit den betroffenen Kollegen vorher reden. Einfach über den Kopf hin entscheiden bringt garantiert wohlwollende Zustimmung gegenüber den BR.
Schönes Wochenende
19.07.2013 um 16:19 Uhr
das sind ja jetzt mehrere verschiedene Punkte
das eine, die Mitarbeiterbefragung . Das, was dabei dann rauskommt, ist eine Momentaufnahme für den aktuellen Zeitpunkt, natürlich können die Ergebnisse anders ausfallen, wenn man später nochmals befragt, aber da ein wie auch immer geartetes Ergebnis erstmal völlig alleine im Raum steht, ohne irgendwelche Folgen für einzelne AN, ohne Rechtsbindung für den, der die Befragung durchführte, gibt es auch keinen rechtlichen Ansatzpunkt für einzelne AN, irgendwelche Ergebnisse dieser Befragung rechtlich anzugreifen, weil gar kein Rechtsbedürfnis dafür besteht
das andere, was der BR mit diesem Ergebnis anfängt bzw. was letztendlich mit dem AG (unter Berücksichtigung dieses Ergebnisses oder auch nicht) per BV vereinbart wird und auch da gibt es erstmal rein formal keinen rechtlichen Angriffspunkt für einzelne AN, es ist euer Recht als BR, solche Vereinbarungen mit dem AG zu schließen, und sie gelten dann eben unmittelbar und zwingend für alle Betroffenen, außer ein Arbeitsvertrag/geltender Tarifvertrag enthielte günstigere Regelungen
Ob es günstig oder angebracht ist, als BR per "Basisdemokratie" zu agieren, also die Mitarbeiter zu befragen und dann die Mehrheitsmeinung umzusetzen, wäre ein drittes Thema.
19.07.2013 um 17:14 Uhr
Wie kann man bei einer Befragung eines Personenkreises, über das zukünftige Arbeitsmodell anderer, die nicht gefragt werden, zu dem Schluss kommen, diese müssten in Zukunft anders arbeiten.
Ich kenne die Fragen ja nicht - aber irgendwie habe ich den Eindruck, Ihr wollt fragen ob alle Schicht arbeiten sollen - aber Ihr fragt nicht die, die es betreffen würde.
Ihr solltet Euch also zunächst einmal keine Gedanken darüber machen, ob die Betroffenen wegen möglicher arbeitsvertragliche Regelungen sich rechtlich wehren könnten. Vielmehr solltet Ihr Eure Vorgehensweise überdenken.
19.07.2013 um 17:20 Uhr
Ist doch ganz klar: Man befragt eine Gruppe (Unzufriedener), will das Ergebnis umsetzen (der Unzufriedenen) und will die aktuell zufriedenen "eingemeinden". Doof nur, dass die aktuell Zufriedenen dann möglicherweise unzufrieden werden könnten. Und darum fragt man nach der rechtlichen Situation des ganzen - was für ein unseliges spiel...
19.07.2013 um 20:51 Uhr
Hallo Janna, ich habe leider deine Frage nicht kapiert, darum halte ich mich mal an die Interpretation von Watschenbaum. Die Antwort auf deine Frage (nach der Angreifbarkeit) ist: Nein, das ist nicht angreifbar. Jedenfalls nicht erfolgreich. Denn es handelt sich um eine kollektive organisatorische Maßnahme, an der der Betriebsrat natürlich mitbestimmen darf und sogar soll.
19.07.2013 um 21:44 Uhr
Das Ergebnis werden wir dann tragen.
hier kann man nur kölner folgen: ein gefährliches, unseliges spiel! dabei kann ein betriebsrat nur verlieren.
19.07.2013 um 23:36 Uhr
@Janna
Wir wollen eine Mitarbeiterumfrage zum aktuellen Schichtsystem starten und wollen nur alle aktuellen Schichtler abfragen Der Satz sagt ja erst mal aus, das es bei euch schon mehrere Schichtsysteme gibt. Zumindest zwei, denn sonst würde es ja nicht heißen "Normalschichtler" Eine Mitarbeiterbefragung an sich, kann ja auch was gutes haben. Je nach Fragestellung kann man ja auch raus bekommen für welche Gruppen bei bestimmten Tätigkeiten eine höhere Belastung in bestimmten Schichten ist. Nur würde ich so eine Befragung immer nur anonym machen. Auch kann dieses Feedback zeigen ob es sich überhaupt lohnt eine Änderung oder Ergänzung an zu streben. Positive und Negative Stimmen werdet ihr erhalten wenn ihr so eine Umfrage startet. Positive und Negative Stimmen könnt ihr aber auch erhalten wenn ihr so ohne Mitarbeiterbefragung etwas in die Gänge bringt. Frage: Gibt es Probleme wenn nach der Abfrage Mitarbeiter die zurzeit Normalschicht fahren danach zur schicht herangezogen: Können diese das Ergebnis rechtlich angreifen?
Diese Frage stellt sich so nicht, wenn ihre als BR eure Arbeit macht. Wenn MA Jetzt in Normalschicht sind, und einmal in eine andere Schicht müssen, wie praktiziert ihr es denn jetzt? Ob jetzt oder später muss dennoch der BR gehört werden wenn ein Schichtplan geändert, oder ein MA in eine andere Schicht kommen soll. Dies kann der AG nicht jetzt einfach so nach Lust und Laune machen und auch nicht später; denn ich kann mir nicht vorstellen das irgendein BR sich diese Mitbestimmung aus der Hand nehmen lässt. Außerdem sollte man bemüht sein als BR für jede bestehende Schicht so sein Extrabonbon beim AG raus zu holen. Wir hatten es seinerzeit zum Beispiel so, das u.a. im Vierschicht, die MA 0,5 Tage mehr Urlaub bekamen. Bei Springer war auch was mit Urlaub zusätzlich noch, wenn ein Springer Mo in Spätschicht war bis 22:00 Uhr. Dienstags aber zur Frühschicht sollte, er erst seine 11 Std Ruhepause einhalten musste. Also kam er erst Dienstags früh um 9:00 Uhr, bekam aber dennoch die Zeit ab 6:00 Uhr bezahlt. Du glaubst gar nicht wie man Nörgeler mit Argumenten zum schweigen bringen kann---in Form einer ansehnlichen Abrechnung. Und das Recht ist bei euch; solange ihr in rechtlichen Rahmen handelt.
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