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Nachtschicht

F
freggel
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen

Ich habe eine Frage bezugnehmend auf die Nachtschicht.

Es gibt bei uns in der Firma das 3 Schichtsystem. Durch Erkrankung, Urlaub und einzelner Mitarbeiter die durch ein Attest keine NS machen, fehlen uns in manchen Bereichen die Mitarbeiter für den NS. Es gibt Mitarbeiter die dann freiwillig mehrere Wochen mit Wochenendpause Nachschicht machen möchten. Gibt es dazu eine Regelung, zeitliche Festlegung? Kann mir jemand weiter helfen?

Danke im vorraus

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Community-Antworten (2)

W
Watschenbaum Akzeptiert

17.07.2013 um 22:02 Uhr

Regelungen haben entweder die Tarifparteien in einem bei euch geltenden Tarifvertrag getroffen

oder ihr als BR schließt dazu eine BV ab, in der ihr Regelungen festlegt

im Gesetz findet man nichts, was die Anzahl an Nachtschichten regeln oder vielleicht sogar "Dauernachtschicht" verbieten würde, solange Höchstarbeitszeiten, Ruhezeiten etc. eingehalten werden

B
BloodyBeginner

17.07.2013 um 22:34 Uhr

Es gibt keine Regelung und zeitliche Festlegung - außer die, die ihr als BR akzeptiert. Bei uns ist das teilweise an an der Tagesordnung in einer bestimmten Abteilung, die Personalabteilung gibt uns Anträge rein, das bspw. MA xy freiwillig für 2 Wochen wegen Urlaub oder Krankheit von MA xx von Mittagschicht auf Nachtschicht wechselt. Wir fragen manchmal nach bzw. in der genannten Abteilung ist ein BRM, dass uns den Sachverhalt dann bestätigen kann und wir vom BR geben unser ok.

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