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Nichteinhaltung einer Zusage bei Höhergruppierung

B
Bücherwurm
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, ich habe eine Frage zum Arbeitsrecht. Eine Kollegin stellte einen Antrag auf Höhergruppierung laut Haustarifvertrag beim Geschäftsführer, dieser bestätigte die Höhergruppierung schriftlich auf dem Antrag. Der Personalleiter setzte dies nicht um und verhandelte mit der Kollegin nochmals, sie ließ sich auf eine Zulage ein- durch Email bestätigt (in der Personalakte gefunden). Zwei Wochen später erklärte der PL die Kollegin würde nun doch nichts bekommen, so hätte man sich in der Führungsebene geeinigt. Auf Nachfrage beim Geschäftsführer tut sich auch nichts...... Was soll der Kollegin empfohlen werden? Ist durch die Unterschrift des GF ein Vertrag entstanden, den man rechtlich durchsetzen kann? Wäre dankbar für Ratschläge......

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Community-Antworten (7)

G
gironimo

12.07.2013 um 12:57 Uhr

Wenn es einen Tarif gibt, der anzuwenden ist, sollt die Geschäftsleitung dies schon tun. Ansonsten sollte sich die Kollegin an die Gewerkschaft wenden.

Sie kann natürlich den BR um Unterstützung bitten und dieser könnte dann bei allen beteiligten Anfragen, warum welche Entscheidungen getroffen wurden. Dann kann man weitersehen.

Das erscheint mir jedenfalls sinnvoller, als gleich den Rechtsweg ins Auge zu fassen (müsste die Kollegin dann ja tun)

H
Hartmut

13.07.2013 um 16:40 Uhr

Es ist auf jeden Fall seltsam, dass sich ein GF von seinem Personalchef derart düpieren lässt. Und wie man mit der Mitarbeiterin umgeht! Sorry, aber das scheint mir ein ziemlicher Saftladen zu sein. Jedenfalls, bei Individualmaßnahmen ist der BR meistens außen vor, so auch hier, meine ich. Aktiv werden könnt ihr allerdings, wenn sich die Mitarbeiterin bei euch beschwert gem. §85 BetrVG. Dann hättet ihr nach Abs. 1 ein Mandat und müsst beim AG "auf Abhilfe hinwirken". Und wenn der AG nicht kooperiert - Einigungsstelle! (Falls die Höhergruppierung nicht sowieso ein Rechtsanspruch ist - müsste man vorher prüfen).

K
Kölner

13.07.2013 um 16:45 Uhr

@hartmut Man kann in diesem fall eine einigungsstelle nach §85 BetrVG als BR für eine Kollegin installieren lassen? Kannst du bitte noch mal in dich gehen? Danke!

H
Hartmut

13.07.2013 um 20:08 Uhr

@Kölner, gerne. Bin also nochmal in mich gegangen, und bei der Gelegenheit auch nochmal ins Gesetzbuch. Im BetrVG, §85 Abs. 2 Satz 1 findest du das Gesuchte. Oder stellst du auf den Rechtsanspruch der MA ab? Ich bin mir nicht so sicher, ob sie einen hat. In diesem Falle gibt es keine Einigungsstelle, da hast du recht, sondern sie muss vor Gericht - wenn sie das dann noch möchte.

B
Bücherwurm

13.07.2013 um 23:18 Uhr

Danke für Eure Bemühungen, leider ist mir auch nicht klar ob sie einen Rechtsanspruch darauf hat. Eigentlich ist auch die Frage, ob mit der Unterschrift des GF ein Vertrag entstanden ist? Oder sehe ich das falsch?

H
Hartmut

14.07.2013 um 09:47 Uhr

Eine Urkunde ist es auf jeden Fall, und ein Vertrag ist es höchstwahrscheinlich auch. Letztlich kann das nur ein Rechtsanwalt sagen.

Aber deine Frage war ja, was sollst du ihr raten. Und da geht es letztendlich um die Frage, will sie ein Fass aufmachen oder nicht. Ihre Entscheidung. Du solltest GL und PL mal zur Rede stellen. Denn so geht's ja nicht!

H
Hoppel

14.07.2013 um 12:42 Uhr

Hier wird mal wieder drauf los diskutiert, ohne zwischen individual- und kollektivrechtlicher Ebene sauber zu unterscheiden.

  1. Die Kollegin hat auf alle Fälle einen individualrechtlichen Anspruch auf die zugesagte Zulage, die durch die PA auch noch schriftlich fixiert wurde. Hier hat der BR keine Karten im Spiel und eine Einigungsstelle scheidet definitiv aus. Ob ein Anspruch auf Höhergruppierung besteht, kann in Unkenntnis der Tätigkeit und des Haus-TV NICHT beurteilt werden.

  2. Der BR kommt über die kollektivrechtliche Ebene in´s Spiel.

Ist die Kollegin zum jetzigen Zeitpunkt korrekt eintarifiert? Sprich ... hat die Kollegin aufgrund des Haus-TV einen Anspruch auf Höhergruppierung?!

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