Erstellt am 12.07.2013 um 10:57 Uhr von gironimo
Wenn es einen Tarif gibt, der anzuwenden ist, sollt die Geschäftsleitung dies schon tun. Ansonsten sollte sich die Kollegin an die Gewerkschaft wenden.
Sie kann natürlich den BR um Unterstützung bitten und dieser könnte dann bei allen beteiligten Anfragen, warum welche Entscheidungen getroffen wurden. Dann kann man weitersehen.
Das erscheint mir jedenfalls sinnvoller, als gleich den Rechtsweg ins Auge zu fassen (müsste die Kollegin dann ja tun)
Erstellt am 13.07.2013 um 14:40 Uhr von Hartmut
Es ist auf jeden Fall seltsam, dass sich ein GF von seinem Personalchef derart düpieren lässt. Und wie man mit der Mitarbeiterin umgeht! Sorry, aber das scheint mir ein ziemlicher Saftladen zu sein.
Jedenfalls, bei Individualmaßnahmen ist der BR meistens außen vor, so auch hier, meine ich. Aktiv werden könnt ihr allerdings, wenn sich die Mitarbeiterin bei euch beschwert gem. §85 BetrVG. Dann hättet ihr nach Abs. 1 ein Mandat und müsst beim AG "auf Abhilfe hinwirken". Und wenn der AG nicht kooperiert - Einigungsstelle! (Falls die Höhergruppierung nicht sowieso ein Rechtsanspruch ist - müsste man vorher prüfen).
Erstellt am 13.07.2013 um 14:45 Uhr von Kölner
@hartmut
Man kann in diesem fall eine einigungsstelle nach §85 BetrVG als BR für eine Kollegin installieren lassen?
Kannst du bitte noch mal in dich gehen? Danke!
Erstellt am 13.07.2013 um 18:08 Uhr von Hartmut
@Kölner, gerne. Bin also nochmal in mich gegangen, und bei der Gelegenheit auch nochmal ins Gesetzbuch. Im BetrVG, §85 Abs. 2 Satz 1 findest du das Gesuchte.
Oder stellst du auf den Rechtsanspruch der MA ab? Ich bin mir nicht so sicher, ob sie einen hat. In diesem Falle gibt es keine Einigungsstelle, da hast du recht, sondern sie muss vor Gericht - wenn sie das dann noch möchte.
Erstellt am 13.07.2013 um 21:18 Uhr von Bücherwurm
Danke für Eure Bemühungen, leider ist mir auch nicht klar ob sie einen Rechtsanspruch darauf hat. Eigentlich ist auch die Frage, ob mit der Unterschrift des GF ein Vertrag entstanden ist? Oder sehe ich das falsch?
Erstellt am 14.07.2013 um 07:47 Uhr von Hartmut
Eine Urkunde ist es auf jeden Fall, und ein Vertrag ist es höchstwahrscheinlich auch. Letztlich kann das nur ein Rechtsanwalt sagen.
Aber deine Frage war ja, was sollst du ihr raten. Und da geht es letztendlich um die Frage, will sie ein Fass aufmachen oder nicht. Ihre Entscheidung. Du solltest GL und PL mal zur Rede stellen. Denn so geht's ja nicht!
Erstellt am 14.07.2013 um 10:42 Uhr von Hoppel
Hier wird mal wieder drauf los diskutiert, ohne zwischen individual- und kollektivrechtlicher Ebene sauber zu unterscheiden.
1. Die Kollegin hat auf alle Fälle einen individualrechtlichen Anspruch auf die zugesagte Zulage, die durch die PA auch noch schriftlich fixiert wurde. Hier hat der BR keine Karten im Spiel und eine Einigungsstelle scheidet definitiv aus.
Ob ein Anspruch auf Höhergruppierung besteht, kann in Unkenntnis der Tätigkeit und des Haus-TV NICHT beurteilt werden.
2. Der BR kommt über die kollektivrechtliche Ebene in´s Spiel.
Ist die Kollegin zum jetzigen Zeitpunkt korrekt eintarifiert?
Sprich ... hat die Kollegin aufgrund des Haus-TV einen Anspruch auf Höhergruppierung?!