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Schriftliche Zusage Ausbildungsvertrag

V
Vutera
Okt 2019 bearbeitet

Hallo. Ich habe von einem grossen Unternehmen eine schriftliche Zusage für eine Aubildungsstelle bekommen. Hier der genaue Wortlaut:


wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass sich unser Unternehmen bei der Besetzung der von Ihnen gewünschten Ausbildung zum (...) für Sie entschieden hat. Wir sind davon überzeugt, dass Sie mit einer Ausbildung bei uns eine gute Basis für Ihr Berufsleben erhalten. Diese Zusage gilt als verbindliche Zusage unsererseits, vorbehaltlich der Zustimmung unseres Betriebsrates sowie dem Ergebnis der werksärztlichen Einstellungsuntersuchung.


Ich habe 3 Tage später vom Personaler ein Anruf bekommen dass die Firma die Zusage verweigern muss und kam mit der Sprache nicht richtig raus aus welchen Gründen. Er sagte, der einstellende Bereich ist nicht einverstanden. Ich verstehe das so, dass es nicht an den Betriebsrat gelegen hat sondern von einer anderen Stelle. Im Zusage schreiben steht aber, dass nur der Betriebsrat noch ablehnen kann. Wie soll ich vorgehen bzw. ist die Zusage wirklich verbindlich und kann irgendwie noch dagegen vorgehen. Und wie kann ich herausfinden woran es aufeinmal liegt? VG Vutera

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Community-Antworten (1)

P
Pjöööng

04.10.2019 um 18:26 Uhr

"Berufsbildungsgesetz (BBiG) § 22 Kündigung (1) Während der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis jederzeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist gekündigt werden. (2) Nach der Probezeit ..."

"Berufsbildungsgesetz (BBiG) § 20 Probezeit Das Berufsausbildungsverhältnis beginnt mit der Probezeit. Sie muss mindestens einen Monat und darf höchstens vier Monate betragen."

Im ersten Monat kannst Du sowieso jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden...

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