Sonderurlaub wegen Umzugs
Steht einem neuen(!) Mitarbeiter Sonderurlaub zu, wenn im Tarifvertrag 2 Tage Sonderurlaub aus betrieblichen Gründen geregelt sind? Mit anderem Worten: Ist die Einstellung als "betrieblicher Grund" zu sehen?
Community-Antworten (1)
10.07.2013 um 16:04 Uhr
Nee, der Neue muss arbeiten, alle anderen bekommen 2 Tage frei!
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