teilweise Gehaltserhöhung?
Hallo zusammen
hier mal eine Frage zum Gehalt! Darf der Arbeitgeber Fachkräften im Haus eine Gehaltserhöhung geben und den Nichtfachkräften nicht?
MfG
Community-Antworten (4)
08.07.2013 um 14:17 Uhr
Hallo MitPfand,
im individualrechtlichen Bereich schon.
Wenn es einen Tarifvertrag gibt, könnte es hier einschränkungern geben.
Bei Lohn/Gehalt ist der Betriebsrat ledeglich bei Eingruppierungen mit im Boot und ansonsten bei der Gehaltshöhe nicht beteiligt.
08.07.2013 um 14:24 Uhr
der frage würde ich mich auch gerne mal anschließen. das wir als br nicht mitbestimmungspflichtig sind in sachen gehaltserhöhung ist ja schon klar wen keine tarifregelung besteht. aber wie sieht es dann mit der informationspflicht des ag an den br aus?
08.07.2013 um 15:24 Uhr
Ihr habt die Möglichkeit der Einsicht in die Bruttogehaltslisten. Freiwillig und von sich aus wird dein AG sicher nicht zu dir kommen und informieren (s.O. individualrechtlichen Bereich).
08.07.2013 um 15:26 Uhr
Der BR kann Einblick in die Gehaltslisten nehmen (§ 80 BetrVG).
Ansonsten braucht der AG den BR nicht darüber informieren, wenn er mehr Geld zahlt; es sei denn, es ändern sich Eingruppierungen oder mit dem BR zuvor vereinbarte Entgeltgrundsätze.
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