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teilweise Gehaltserhöhung?

M
MitPfand
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen

hier mal eine Frage zum Gehalt! Darf der Arbeitgeber Fachkräften im Haus eine Gehaltserhöhung geben und den Nichtfachkräften nicht?

MfG

99704

Community-Antworten (4)

A
Arkalus

08.07.2013 um 14:17 Uhr

Hallo MitPfand,

im individualrechtlichen Bereich schon.

Wenn es einen Tarifvertrag gibt, könnte es hier einschränkungern geben.

Bei Lohn/Gehalt ist der Betriebsrat ledeglich bei Eingruppierungen mit im Boot und ansonsten bei der Gehaltshöhe nicht beteiligt.

A
Autsch

08.07.2013 um 14:24 Uhr

der frage würde ich mich auch gerne mal anschließen. das wir als br nicht mitbestimmungspflichtig sind in sachen gehaltserhöhung ist ja schon klar wen keine tarifregelung besteht. aber wie sieht es dann mit der informationspflicht des ag an den br aus?

T
Tanzbär

08.07.2013 um 15:24 Uhr

Ihr habt die Möglichkeit der Einsicht in die Bruttogehaltslisten. Freiwillig und von sich aus wird dein AG sicher nicht zu dir kommen und informieren (s.O. individualrechtlichen Bereich).

G
gironimo

08.07.2013 um 15:26 Uhr

Der BR kann Einblick in die Gehaltslisten nehmen (§ 80 BetrVG).

Ansonsten braucht der AG den BR nicht darüber informieren, wenn er mehr Geld zahlt; es sei denn, es ändern sich Eingruppierungen oder mit dem BR zuvor vereinbarte Entgeltgrundsätze.

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