Erstellt am 08.07.2013 um 12:17 Uhr von arkalus
Hallo MitPfand,
im individualrechtlichen Bereich schon.
Wenn es einen Tarifvertrag gibt, könnte es hier einschränkungern geben.
Bei Lohn/Gehalt ist der Betriebsrat ledeglich bei Eingruppierungen mit im Boot und ansonsten bei der Gehaltshöhe nicht beteiligt.
Erstellt am 08.07.2013 um 12:24 Uhr von Autsch
der frage würde ich mich auch gerne mal anschließen. das wir als br nicht mitbestimmungspflichtig sind in sachen gehaltserhöhung ist ja schon klar wen keine tarifregelung besteht. aber wie sieht es dann mit der informationspflicht des ag an den br aus?
Erstellt am 08.07.2013 um 13:24 Uhr von Tanzbär
Ihr habt die Möglichkeit der Einsicht in die Bruttogehaltslisten.
Freiwillig und von sich aus wird dein AG sicher nicht zu dir kommen und informieren (s.O. individualrechtlichen Bereich).
Erstellt am 08.07.2013 um 13:26 Uhr von gironimo
Der BR kann Einblick in die Gehaltslisten nehmen (§ 80 BetrVG).
Ansonsten braucht der AG den BR nicht darüber informieren, wenn er mehr Geld zahlt; es sei denn, es ändern sich Eingruppierungen oder mit dem BR zuvor vereinbarte Entgeltgrundsätze.