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Freizeitausgleich für Betriebsratsarbeit im Krankheitsfall

A
annahanna
Jun 2022 bearbeitet

Hallo, dürfen Betriebsräte, die während einer Arbeitsunfähigkeit Betriebsratsarbeit leisten, sich diese als Überstunden gut schreiben?

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Community-Antworten (3)

S
SabiKa89

24.06.2022 um 14:14 Uhr

nein

Schon verwunderlich, auf welche Ideen so manch einer kommen kann.

R
rtjum

24.06.2022 um 14:17 Uhr

Du bist während einer AU erstmal unter Lohnfortzahlung von Deiner Arbeitspflicht befreit. Wenn Du dir dann noch Überstunden gutschreiben lassen würdest, dann wirst Du doppelt bezahlt. Geht natürlich gar nicht!

R
Relfe

24.06.2022 um 14:29 Uhr

nein und das hat mit Lohnfortzahlung auch gar nichts zu tun. das BR-Amt ist ein Ehrenamt und grundsätzlich ohne Gegenleistung ehrenamtlich zu leisten.

Du wirst von AG für BR-Arbeit nicht bezahlt, du wirst für das Ehrenamt freigestellt (genau wir z.B. für Gemeinderatsamt, Kreistagsamt etc.). Weil Dir durch das Ehrenamt kein Nachteil entstehen darf wirst Du für deine "normale AZ" bezahlt freigestellt. Die ganzen "Sonderfälle" mit BR-Arbeit außerhalb der normalen AZ werden auch nur dann als "Freizeitabgeltung" anerkannt, wenn es betriebliche Gründe für diese Fälle gibt.

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