Erstellt am 06.07.2013 um 09:21 Uhr von gironimo
Da sollte man zunächst einmal genau klären, was denn nun im Betrieb gilt. Auch wäre die Frage zu klären, ob die Kollegen überhaupt einen Anspruch auf tarifliche Bezahlung haben (Mitgliedschaft in der Gewerkschaft, arbeitsvertragliche Vereinbarung usw.).
Da es sich hier ja um individuelle Ansprüche handelt, sollte ein Gewerkschaftsmitglied Deine Frage einmal direkt mit der Gewerkschaft besprechen.