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Dieser Beitrag ist vor 12 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

4 Jahre nach Verschmelzung: Anspruch auf tarifliche Eingruppierung bzw. Bezahlung?

S
seesee
Jan 2018 bearbeitet

Hallo. Eine kleine Firma wurde mit größerer vor ca. 4 Jahren verschmolzen. Der aufnehmende Betrieb hat Haus-TV, aber Tarif-Gehalt ausgeklammert' zahlt aber seit Jahrzehnten nach Tarif IG Metall - nicht ERA, alte Lohntabellen dynymisiert. Die neuen MA wurden aus Kostengründen bis heute nicht in dieses Tarifsystem eingruppiert, da sie vor der Verschmelzung auch schon nicht nach Tarif bezahlt worden waren. Entsprechend weniger Geld erhalten sie. Allerdings hat der aufnehmende Betrieb zwischenzeitlich die ehemals 40-Std.Woche der neuen auf 35 Std. reduziert bei vollem Lohnausgleich. Haben die neuen MA Anspruch auf tarifliche Eingruppierung entsprechend der langjährigen Handhabung des aufnehmenden Betriebs?

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Community-Antworten (1)

G
gironimo

06.07.2013 um 11:21 Uhr

Da sollte man zunächst einmal genau klären, was denn nun im Betrieb gilt. Auch wäre die Frage zu klären, ob die Kollegen überhaupt einen Anspruch auf tarifliche Bezahlung haben (Mitgliedschaft in der Gewerkschaft, arbeitsvertragliche Vereinbarung usw.).

Da es sich hier ja um individuelle Ansprüche handelt, sollte ein Gewerkschaftsmitglied Deine Frage einmal direkt mit der Gewerkschaft besprechen.

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