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Verschmelzung - ab welchem Zeitpunkt gilt die Verschmelzung (betr. Mandatsverlängerung)?

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Steini
Jan 2018 bearbeitet

Guten Tag Kollegen, eine Frage betr. Verschmelzung .Ab welchem Zeitpunkt gilt die Verschmelzung betr. Mandatsverlängerung. Ab den Zeitpunkt Verschmelzungsstichtags oder mit dem Eintrag in das HRB? Mit freundlichen Grüßen Steini

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Community-Antworten (3)

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Stefan

20.12.2006 um 11:38 Uhr

Hallo Steini,

ich kann nur von unseren Fall ausgehen. Bei uns war der Eintrag in Handelsregister ausschlaggebend. Wurde beim LAG Brandenburg verhandelt.

S
Steini

20.12.2006 um 15:26 Uhr

Hallo Stefan, dankr für die Antwort. Kollege Ramses II wie Weder /noch!???

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Steini

25.12.2006 um 20:30 Uhr

Also der Stichtag . Ich möchte keine Fehler machen weil ich dann die Wahl sofort in die wege Leiten möchte. Werden 2 BR Mitglieder mehr ........ Gruss Steini

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