Verschmelzung - ab welchem Zeitpunkt gilt die Verschmelzung (betr. Mandatsverlängerung)?
Guten Tag Kollegen, eine Frage betr. Verschmelzung .Ab welchem Zeitpunkt gilt die Verschmelzung betr. Mandatsverlängerung. Ab den Zeitpunkt Verschmelzungsstichtags oder mit dem Eintrag in das HRB? Mit freundlichen Grüßen Steini
Community-Antworten (3)
20.12.2006 um 11:38 Uhr
Hallo Steini,
ich kann nur von unseren Fall ausgehen. Bei uns war der Eintrag in Handelsregister ausschlaggebend. Wurde beim LAG Brandenburg verhandelt.
20.12.2006 um 15:26 Uhr
Hallo Stefan, dankr für die Antwort. Kollege Ramses II wie Weder /noch!???
25.12.2006 um 20:30 Uhr
Also der Stichtag . Ich möchte keine Fehler machen weil ich dann die Wahl sofort in die wege Leiten möchte. Werden 2 BR Mitglieder mehr ........ Gruss Steini
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