Erstellt am 08.12.2010 um 05:59 Uhr von mainpower
Hallo,
das ist erst einmal eine Unternehmerische entscheidung. Dieser kann der BR nicht widersprechen. Ihr seit BR und kein Unternehmer. Eine Beurteilung ob die Massnamen Einsparungspotentiale steht dem BR eigentlich nicht zu. Ohne Euch zu nahe treten zu wollen bezweifele ich dass der BR dazu in der Lage ist. Ich würde die Möglichkeiten zur einsparung von Geldern durch diese Massnamen nicht so einfach von der Hand weisen.
Erstellt am 08.12.2010 um 09:19 Uhr von rkoch
> Wo können (grundsätzlich) Gefahren bzw. negative Auswirkungen für die Arbeitnehmer bei einer
> Verschmelzung liegen?
Die Verschmelzung ist ein Betriebsübergang. Insofern sind negative Auswirkungen erstmal nach §613a BGB auf ein Minimum beschränkt.
Sofern die beiden Unternehmen nicht ohnehin bereits einen gemeinsamen Betrieb gebildet haben oder die Betriebe der Unternehmen so eigenständig im Sinne von §4 BetrVG sind, das sie auch nach der Verschmelzung eigenständige Betriebe bleiben, hat die Verschmelzung Auswirkungen auf die BR der beiden Unternehmen. Siehe §21a BetrVG. In diesem Fall wird die Verschmelzung auch ein Betriebsänderung (§111 ff. BetrVG) zur Folge haben.
Die größte "Gefahr" geht natürlich davon aus, das der AG "Synergieeffekte" sieht und daraus einen geringeren Personalbedarf ableitet. Zwar sind nach §613a Kündigungen wegen des BÜ (an sich) verboten, nicht aber "aus anderem Grund". Es kann also sehr wohl rund gehen. Wenn durch den BÜ sich auch die Zuordnung des Unternehmens zu einem anderen Tarifgebiet oder zu anderen BV des aufnehmenden Unternehmens/Betriebes ergibt wünsche ich auch dazu viel Spaß, da nach §613a dann für die betroffenen Kollegen der neue TV/ die neue BV gilt.
In jedem Fall bleibt an Euch erstmal die Arbeit hängen festzustellen, wie Eure zukünftigen Betriebsstrukturen aussehen und unverzüglich entsprechend zu handeln.
Erstellt am 10.11.2017 um 11:22 Uhr von JuergenS
Wir wollen jetzt zwei GmbH's verschmelzen. eine (22 Mitarbeiter) hat einen BR, die andere (24 Mitarbeiter) hat keinen BR. Klar ist denke ich mal, das der BR erstmal für alle dann zuständig ist. Unklar für mich, ob ein neuer BR gewählt werden muss und wann. Hat da jemand eine Info für mich?