Hallo!
Um diese Frage wirklich detailliert zu stellen reicht die Zeit und der Platz nicht ;o)

Vielleicht könnt Ihr mir dennoch hilfen geben ...

In meiner Firma steht eine "Verschmelzung" zweier GmbH`s an - diese soll rückwirkend zum 31.10.2010 (Geschäftsjahresende) vollzogen werden. (die eine GmbH geht in eine schon bestehende über). Die Gründe hierfür erscheinen uns (BR) sehr dürftig: Einsparung der Jahresbilanzprüfung, übersichtlichere Kostenzuteilung (für uns ist das genaue Gegenteil der Fall) und bessere Möglichkeiten mit Banken zu verhandeln (na ja...).

Gibt es die Möglichkeit einer "rückwirkenden" Verschmelzunmg zu widersprechen bzw. sie nicht zu unterschreiben?
Hat jemand von Euch negative Erfahrungen mit Verschmelzungen gemacht?
Wo können (grundsätzlich) Gefahren bzw. negative Auswirkungen für die Arbeitnehmer bei einer Verschmelzung liegen?

Ich hoffe auf Eure Hilfe!!

Vielen Dank und eine tolle, gesunde & fröhliche Weihnachtszeit!!!