Hallo,

unsere Firma X besteht seit 12 Jahren und hat 52 MA. Wir haben seit Beginn einen Betriebsrat mit 5 Mitgliedern.

Zum 01.07 ist Firma Y durch einen Betriebsübergang nach §613a in unsere Firma X gekommen.
Es gab keine Verschmelzung sondern einen Betriebsteil X-1 und X-2.

Die Kollegen, die am 01.07. zu uns gekommen sind, haben ca. 110 MA und einen eigenen Betriebsrat mit 7 Mitgliedern.

Es wurde ein Gesamtbetriebsrat gewählt und die alten BR`s bestehen weiter.


Nun soll zum 01.10. eine Verschmelzung von X-1 und X-2 durchgeführt werden. Hierzu muss ein Inter. + Sozialplan aufgestellt werden.

Meine Frage: Wer ist hier zuständig ?

Die einzelenen BR von X-1 und X-2 für den jeweiligen Teilbetrieb oder der GBR im Namen von X-1 und X-2 ?
Wer schließt den Int.+Soziaplan ab ?
Was passiert nach der Verschmelzung ? Übergangsmandat von dem BR mit 7 MA ? Muss man direkt eine Neuwahl einleiten ?

Viele Grüße