Erstellt am 26.06.2014 um 16:50 Uhr von Niemand
Eine Zustimmung braucht der AG wohl nicht. Es ist aber eine Betriebsänderung und ihr müsst schauen was für Auswirkungen dies für eure MA hat. Welcher Betrieb geht in welchem auf? Bleiben eure Betriebsvereinbahrungen bestehen? Ich kann euch nur empfehlen euch rechtanwaltlich beraten zu lassen, damit ihr euch über die Folgen klar werdet. Möglicher Weise braucht es doch einen Interessensausgleich oder auch einen Sozialplan.
Erstellt am 26.06.2014 um 17:10 Uhr von gironimo
§ 5 UmwG
(...)
Der Vertrag oder sein Entwurf ist spätestens einen Monat vor dem Tage der Versammlung der Anteilsinhaber jedes beteiligten Rechtsträgers, die gemäß § 13 Abs. 1 über die Zustimmung zum Verschmelzungsvertrag beschließen soll, dem zuständigen Betriebsrat dieses Rechtsträgers zuzuleiten.
Erstellt am 26.06.2014 um 20:37 Uhr von seesee
@Niemand... wie gesagt: die Verschmelzung ist rein kosmetiscj und hat keine Auswirkungen auf unsere MA.
@ gironimo... abrr GF bittet uns um Zustimmung zur Verschmelzung... Ein Irrtum? Naja, nett dass man uns fragt...
Erstellt am 26.06.2014 um 22:30 Uhr von ganther
Seid doch froh. Müssen muss der AG nicht
Erstellt am 27.06.2014 um 08:33 Uhr von gironimo
Vielleicht nicht die ganz die richtige aber übliche Wortwahl. Der AG braucht einen Nachweis für die Eintragung ins Handelsregister, dass er den BR umfassend über sein Vorhaben in Kenntnis gesetzt hat - sonst stockt der Vorgang.
Das ist dann ja immer der Ansatzpunkt, wo der BR bei Bedarf einen Interessenausgleich und der gleichen mehr fordert. Wenn Ihr aber keinerlei Auswirkungen erkennen könnt (noch einmal genau nachdenken), stimmt zu.