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Zustimmung zur Verschmelzung

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seesee
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

der BR hat einen Antrag der Geschäftsleitung vorliegen, wonach die GF den BR um Zustimmung zu einer geplanten Verschmelzung bittet. Der Entwurf des Verschmelzungsvertrags wurde uns zugeleitet. Die Verschmelzung an sich ist nicht problematisch, da es sich bei dem Betrieb, der verschmolzen werden soll, um eine Gesellschaft ohne Mitarbeiter handelt und zu unserem Konzern gehört. Die Verschmelzung ist eine buchhalterische / steuerliche Kosmetik. Meine Frage ist aber: Aufgrund welchen Gesetzes muss der Betriebsrat seine Zustimmung explizit erteilen?

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Community-Antworten (5)

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niemand

26.06.2014 um 18:50 Uhr

Eine Zustimmung braucht der AG wohl nicht. Es ist aber eine Betriebsänderung und ihr müsst schauen was für Auswirkungen dies für eure MA hat. Welcher Betrieb geht in welchem auf? Bleiben eure Betriebsvereinbahrungen bestehen? Ich kann euch nur empfehlen euch rechtanwaltlich beraten zu lassen, damit ihr euch über die Folgen klar werdet. Möglicher Weise braucht es doch einen Interessensausgleich oder auch einen Sozialplan.

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gironimo

26.06.2014 um 19:10 Uhr

§ 5 UmwG (...) Der Vertrag oder sein Entwurf ist spätestens einen Monat vor dem Tage der Versammlung der Anteilsinhaber jedes beteiligten Rechtsträgers, die gemäß § 13 Abs. 1 über die Zustimmung zum Verschmelzungsvertrag beschließen soll, dem zuständigen Betriebsrat dieses Rechtsträgers zuzuleiten.

S
seesee

26.06.2014 um 22:37 Uhr

@Niemand... wie gesagt: die Verschmelzung ist rein kosmetiscj und hat keine Auswirkungen auf unsere MA. @ gironimo... abrr GF bittet uns um Zustimmung zur Verschmelzung... Ein Irrtum? Naja, nett dass man uns fragt...

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ganther

27.06.2014 um 00:30 Uhr

Seid doch froh. Müssen muss der AG nicht

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gironimo

27.06.2014 um 10:33 Uhr

Vielleicht nicht die ganz die richtige aber übliche Wortwahl. Der AG braucht einen Nachweis für die Eintragung ins Handelsregister, dass er den BR umfassend über sein Vorhaben in Kenntnis gesetzt hat - sonst stockt der Vorgang.

Das ist dann ja immer der Ansatzpunkt, wo der BR bei Bedarf einen Interessenausgleich und der gleichen mehr fordert. Wenn Ihr aber keinerlei Auswirkungen erkennen könnt (noch einmal genau nachdenken), stimmt zu.

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