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Verschmelzung von Betrieben und Weiterbestehen vom Betriebsrat?

J
jägermeister
Jan 2018 bearbeitet

verschmelzung von zwei unabhängigen betrieben hallo liebe teilnehmer, ich habe eine frage zu einem brandbaktuellen thema aus dem werk wo ich am arbeiten bin: z.z .gibt es an unserem standort zwei unabhängige betriebe.eine gmbH und eine AG. diese z.z. bestehenden betriebe gibt es auch an anderen werksstandorten. nun ist eine verschmelzung geplant das heisst das die gmgh in den einzelnen standorte wird aufgelöst und schliesst sich der ag an, denn dieses unternehmen bleibt in ihrer form weiterhin bestehen,sie nimmt nur die gmbh auf. frage: muss der betriebsrat nach der verschmelzung und nach auflösung der gmbh und fortbestehen der bestehenden ag ,neu gewählt werden? ich bin der meinung das nicht automatisch neu gewählt werden muss! es sei dem das der br des weiterbestehenden betriebes ( der Ag ) tritt nach verschmelzung zurück. wenn dieses nicht der fall ist braucht nicht gewählt werden so mein kenntnisstand,

ich bitte um infos und meinungen dazu

lg jägermeister nachtrag: die 24 monatsfrist für neuwahlen nach der letzten brwahl ist vorbei.

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Community-Antworten (2)

U
Ulli

04.07.2008 um 11:01 Uhr

Wir sind auch gerade verschmolzen worden. Unser Betriebsrat besteht weiter, weil wir eine eigene Betriebsstätte sind. Zusätzlich zu den beiden bestehenden Betriebsräten muß jetzt auch ein Gesamtbetriebsrat entstehen, der (soweit ich weiß) paritätisch aus den Einzelbetriebsräten besetzt wird. Bedarf für eine Neuwahl der Betriebsräte entsteht hier nicht automatisch.

P
Petrus

04.07.2008 um 11:20 Uhr

Wenn die Betriebe verschmelzen: Neuwahlen nach § 21a BetrVG Wenn die Unternehmen verschmelzen, die Betriebe aber bestehen bleiben: Keine Neuwahlen, nur "Ergänzung" des GBR.

Unabhängig davon ist aber die Betriebsänderung nach §§ 111 ff. - viel Spaß dabei..

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