Erstellt am 06.02.2006 um 14:44 Uhr von Frank B.
Hier ist der BR gefragt!!!§87 Abs.1 Ziff.3 BetrVG!!!
Am besten eine BV abschliessen!
Erstellt am 06.02.2006 um 23:28 Uhr von otto
Guten Abend Karoline,
entscheidend ist die Arbeitszeitregelung, die in Ihrem Betrieb gilt. Und wenn es keine formelle, mit Zustimmung Ihres BR abgeschlossene Betriebsvereinbarung gibt, sollte Ihr BR schnellstens tätig werden.
Grundsätzlich gilt: Der Arbeitgeber muss die Arbeitnehmer/innen im Rahmen der arbeitsvertraglich vereinbarten Arbeitszeit beschäftigen. "Ins Minus" darf er sie nur schicken, wenn es dafür eine entsprechende Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und BR gibt. Das passiert z.B. bei Saisonbetrieben.
Ihren Kolleginnen würde ich je nach der geltenden Arbeitszeitregelung raten: Schriftlich darauf hinweisen, dass sie die Praxis des Arbeitsgebers für nicht rechtens erachten und sich die Geltendmachung aller Ansprüche vorbehalten. So einen Brief formuliert am besten ein Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Gruß otto
Erstellt am 07.02.2006 um 08:23 Uhr von Kölner
Zu Hinterfragen wäre noch, ob ein TV existiert. Zum Beispiel ist im TVöD alles möglich!