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Minusstunden wegen Arbeitsmangel - was den KollegInnen raten?

K
Karoline
Jan 2018 bearbeitet

Wer kann mir helfen? Unser AG schickt Kolleginnen wegen Arbeitsmangel nach Hause. Zum Überstundenabbau finden wir das ja ok. Nun gehen manche Kolleginnen schon in die Minusstunden. Bei einer Rechtsberatung haben wir 2 verschiedene Auskünfte erhalten.

  1. Wenn keine Arbeit vorhanden, können auch Minusstunden gemacht werden, wenn keine Lohnkürzung erfolgt.
  2. Nach BGB§611 muss der AG die vertraglich vereinbarte Zeit einhalten. Was kann kann ich meinen Kollgeinnen raten? Danke Karoline
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Community-Antworten (3)

FB
Frank B.

06.02.2006 um 15:44 Uhr

Hier ist der BR gefragt!!!§87 Abs.1 Ziff.3 BetrVG!!! Am besten eine BV abschliessen!

O
otto

07.02.2006 um 00:28 Uhr

Guten Abend Karoline, entscheidend ist die Arbeitszeitregelung, die in Ihrem Betrieb gilt. Und wenn es keine formelle, mit Zustimmung Ihres BR abgeschlossene Betriebsvereinbarung gibt, sollte Ihr BR schnellstens tätig werden. Grundsätzlich gilt: Der Arbeitgeber muss die Arbeitnehmer/innen im Rahmen der arbeitsvertraglich vereinbarten Arbeitszeit beschäftigen. "Ins Minus" darf er sie nur schicken, wenn es dafür eine entsprechende Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und BR gibt. Das passiert z.B. bei Saisonbetrieben. Ihren Kolleginnen würde ich je nach der geltenden Arbeitszeitregelung raten: Schriftlich darauf hinweisen, dass sie die Praxis des Arbeitsgebers für nicht rechtens erachten und sich die Geltendmachung aller Ansprüche vorbehalten. So einen Brief formuliert am besten ein Fachanwalt für Arbeitsrecht. Gruß otto

K
Kölner

07.02.2006 um 09:23 Uhr

Zu Hinterfragen wäre noch, ob ein TV existiert. Zum Beispiel ist im TVöD alles möglich!

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