Hallo,

wer kennt sich mit ArbZG speziell für Pflege und Rettungsdienst aus.

Meine Frage bezieht sich auf folgenden Satz:
Die Arbeitszeit (einschließlich Bereitschaftszeit) kann auch ohne Ausgleich über zehn Stunden verlängert werden.

Steht so in unserem TV drin, wie vom ArbZG verlangt.

Was bedeutet aber der Teil: ohne Ausgleich?
Heisst das, dass die wöchentl. AZ auf 48 Std. verlängert werden kann und die Verlängerung(i.d.R. 8 h) nicht bezahlt werden?
Also ein AN mit 40 Stundenwoche kann auf 48 Std. verlängern, bekommt aber nur 40 (mit Gehalt) bezahlt?

LG Guido