BetrVerb. G25 mit Blutentnahme und Drogen-Alkoholtest
Hallo,
unser Betriebsrat hat eine Betriebsvereinbarung unterschrieben mit dem Titel "Vorbeugung und Bekämpfung von Suchtkrankheiten". Darin is dieser Satz enthalten: (11. Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten (1) Voraussetzung für Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten sind neben einer arbeitsmedizinischen Untersuchung für Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten nach dem berufsgenossenschaftlichen Untersuchungsgrundsatz G 25 auch Untersuchungen auf Alkoholbzw. Drogenmissbrauch. Verweigert ein Mitarbeiter die Durchführung dieser Maßnahmen, erfolgt kein Einsatz in der entsprechenden Tätigkeit)
Nun meine Frage. Kann ich diese Blutuntersuchung verweigern und den Drogentest auch? Ich habe weder ein Drogen noch Alkoholproblem und finde mich hier zur Blutabnahme und Drogentest genötigt. Ist diese Vereinbarung überhaupt Gesetzlich in Ordnung?
Danke für die Antworten.
Community-Antworten (9)
08.08.2012 um 12:48 Uhr
Euer Betriebsrat hat richtig scheiße gebaut !
Blutabnahme ist bei der G25 freiwillig, macht ihr es jetzt nicht, wird euch die weiterbeschäftigung verweigert, du hast aber nach wie vor die freie Arztwahl !!!
08.08.2012 um 12:51 Uhr
Klar kann man die Verweigern.
Der AG entscheidet aber wer welche Tätigkeiten ausüben kann und wenn man sich mit dem BR auf eine Terminologie einigt - ist diese aus der BV verbindlich. Verweigerst Du die Untersuchung, wirst Du keine Tätigkeiten mehr ausüben die mit Fahr-, Steuer- und Überwachung zu tun haben.
Es geht ja um Fürsorgepflicht des AG gegenüber AN, Kunden und der Allgemeinheit! Wenn bspw. ein Spediteur weiss, dass jemand trinkt und er lässt ihn trotzdem fahren, macht er sich der Fahrlässigkeit schuldig.
08.08.2012 um 13:19 Uhr
@Hassan, ich finde nicht dass der BR scheisse gebaut hat. Im hinblick auf die anderen AN sehe ich es sogar als Pflicht des BR andere AN vor eventuellen Gefahren zu schützen. Bei einer Steuer und Lenktätigkeit ist das gefährdungspotential doch sehr hoch. Hut ab vor dem mutigen Betriebsrat diese BV zu unterschreiben.
08.08.2012 um 13:29 Uhr
Hallo,
waum wird hier der Generalverdacht erhoben? Laut Urteil BAG, 12.08.1999 - 2 AZR 55/99 ist es eigentlich nicht zulässig. Mein Persönlichkeitsrecht und meine Körperliche Unversertheit wird hier angegriffen. Warum soll sowas vom BR mutig sein, eher hätte ich gedacht, dass man sich erst einmal die Gesetzeslage ansieht.
Nur weil ich den Drogen und Bluttest verweigere, kann mir doch hier nicht ein Arbeitnehmer nachteil entstehen und man mich unter Generalverdacht stellen. Ich weis doch selber das ich keinen Alkohol oder Drogenkonsum habe und auch kein Problem. Jedoch einfach mal alle dem Verdacht auszusetzen ist doch nicht Ok. Selbst die Polizei braucht für einen Bluttest einen Richterlichen Beschluss.
Ein erzwungener Bluttest ist Körperverletzung, und das hier wäre ein erzwungener Bluttest.
Also nochmals gefragt, ist es nun Gesetzlich zulässig diese Vereinbarung oder nicht? Wenn ich das Urteil richtig deute, ist dem doch nicht so, oder???
Grüsse Speedi
08.08.2012 um 16:42 Uhr
@speedi, Du hast ja recht. Aber es bestimmt immer noch der AG wer mit seinen Fahrzeugen fährt. Bei diesem AG fährt nur wer sich testen lässt. Das ist das recht des AG.
08.08.2012 um 18:20 Uhr
na ja - so einfach > das ist das Recht des AG < stimmt ja auch nicht. Immerhin hat er ja eine BV abgeschlossen und sich mit dem BR darüber geeinigt. Der BR hätte durchaus auch Regeln definieren können. Hat er aber nicht!
Ich finde auch, dass diese Generalregel zu weit geht. Hast Du mit dem BR schon einmal darüber diskutiert, warum die Regel so in die BV kam ?
08.08.2012 um 19:15 Uhr
@gironimo, entweder habe ich mich falsch ausgedrückt, oder Du hast es falsch verstanden. Angenommen ich bin AG bestimme ich doch wer bei mir in der Firma Fahr und Steuertätigkeiten übernimmt. Wenn ich also auf den Tests bestehe und der AN weigert sich den Test zu machen fährt er bei mir nichts und eine Neueinstellung ohne Test gibt es auch nicht.
08.08.2012 um 20:18 Uhr
Hallo,
nun habe ich doch noch etwas gefunden wegen Bluttests. Demnach ist es nicht erlaubt durch eine BV Bluttests zu verlangen bei der Vorsorgeuntersuchung. Habe die Seite mit den Infos shcon dem BR gemailt und nun warte ich daruaf was er dazu sagt. @Mainpower Ich lehne nicht die Untersuchung an sich ab, wohl aber den Bluttest und dazu habe ich auch ein Recht. Sonst zwingt mich der AG dazu und dann wäre es ja Körperverletzung.
Hier der Auszug von der Seite Datenschutz-nord im Internet.
Verpflichtung zur Blutuntersuchung durch Betriebsvereinbarung? Die Analyse des abgenommenen Bluts ermöglicht eine umfangreiche Erhebung von sensiblen Gesundheitsdaten des Betroffenen. Gegen diese kann er sich nicht mehr wehren, weil die weitere Untersuchung ohne seine Beteiligung erfolgt. Aufgrund dieser Eingriffsintensität in die Intimsphäre des Betroffenen, müssen die Gründe für eine Blutuntersuchung von erheblichem Gewicht sein, um sie zu rechtfertigen. Nur dann wäre der Eingriff verhältnismäßig. Es dürften dem Arbeitgeber daher keine milderen, aber ähnlich effektiven Mittel zur Verfügung stehen, um die Leistungsfähigkeit und Tauglichkeit des Arbeitnehmers zu überprüfen. Dies ist jedoch nicht der Fall. Der Gesetzgeber hat dem Arbeitgeber mit der Begründung eines Probearbeitsverhältnisses ein taugliches Instrument an die Hand gegeben, mit dem er die Leistungsfähigkeit überprüfen kann. Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes darf der Arbeitgeber den Bewerber ferner nach dessen gesundheitlicher Tauglichkeit für die vakante Stelle fragen, wenn diese für die Erbringung der Arbeitsleistung relevant ist. Daneben obliegt dem Bewerber regelmäßig die Pflicht, dem potentiellen Arbeitgeber die Sachverhalte mitzuteilen, aus denen sich die fehlende Tauglichkeit für die vakante Stelle ergibt.
In der Abwägung dieser Interessengegensätze erscheint eine verdachtsunabhängige Reihenuntersuchung mit Blutabnahme, wie es der Grundsatzkatalog der G 25-Untersuchung grundsätzlich vorsieht, demnach nicht erforderlich. Es ist daher mit der Rechtsprechung des BAG anzunehmen, dass es grundsätzlich unzulässig ist, einen Arbeitnehmer zu verpflichten, an einer Routineuntersuchung teilzunehmen, die eine etwaige Alkohol- oder Drogenabhängigkeit untersuchen soll. Eine Blutuntersuchung erscheint daher nur vor dem Hintergrund von Verdachtsmomenten im Einzelfall empfehlenswert. Zu diesem Ergebnis kommt auch das Unabhängige Datenschutzzentrum Schleswig-Holstein.
09.08.2012 um 00:55 Uhr
*ich finde nicht dass der BR scheisse gebaut hat. Im hinblick auf die anderen AN sehe ich es sogar als Pflicht des BR andere AN vor eventuellen Gefahren zu schützen. Bei einer Steuer und Lenktätigkeit ist das gefährdungspotential doch sehr hoch. Hut ab vor dem mutigen Betriebsrat diese BV zu unterschreiben.
@Mainpower, wenn ich sowas lese gehen mir ... na,ja lassen wir das !!!
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