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Fristlose Kündigung wegen Hasch konsum?

B
Berni
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen,

Einer unserer Kollegen hat ein problem mit Drogen. Und zwar fing es vor 7 jahren an. Damals war er noch Auszubildender und hatte in seiner Freizeit Hasch geraucht. Dies gefiel dem Arbeitgeber nicht und er mußte damit er nicht gekündigt wird aufhören und ein schreiben unterschreiben das wenn er jemals wieder Hasch konsumiert seine Fristlose Kündigung bekommt. Dies unterschrieb er auch.

Nun war dann 6 1/2 jahre ruhe. Dann ist er anfang des jahres wieder in den Kreis reingerutscht. Er mußte wieder zum Drogentest und bekam noch mal eine letzte chanze. Seid dem hat er es aufgehört. Er hat aber demnächst wieder einen Drogentest und glaubt da er ja noch immer mit Kiffern zusammen rumhängt und es passiv mitraucht das der Test positiv ausfällt.

Da stellt sich mir jetzt die Frage, Darf der Arbeitgeber ihn so einfach auf grund des schreibens vor 7 jahren fristlos Kündigen???

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Community-Antworten (3)

K
Kölner

22.10.2006 um 15:07 Uhr

@Berni Sollte Deine Frage ernst gemeint sein, dann verstehe ich sie nicht. Solltest Du das Forum einem Belastungstest unterziehen wollen, dann bin ich auf nachfolgende Antworten sehr gespannt.

Ich frage mal einfach nach: Woher hat der AG seinerzeit erfahren, dass Dein AzuBi gequarzt hat? Warum macht er jetzt einen Drogentest? Welcher AG: Bundeswehr, BND, Drogenberatungsstelle?

B
Berni

22.10.2006 um 15:18 Uhr

@Kölner Ja sie ist ernst gemeint. Und es ist kein Test. Der Kollege hat ein ernstes problem. Morgen soll er zum Test.

Der Kollege hat während seiner ausbildung eine zeitlang untentschuldigt gefehlt. darauf hin lies der AG einen Drogentest machen.

Der AG wollt sich einfach nach diesen ganzen jahren noch mal vergewissern ob er nicht wieder angefangen hat zu kiffen. und der Kollege hat auch nie auf arbeit gekifft oder kam bekifft da hin. Er hat es nur in seiner Freizeit gemacht.

AG ist in der Metallverarbeitung. Und der Kollege ist Industriemechaniker.

K
Kölner

22.10.2006 um 20:00 Uhr

Schönen Gruss an den AG... ...der AN muss nicht seine Schuld beweisen und kann ganz legal auf ein Drogenscreening verzichten!

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