Sicherheitsfachkraft und der nicht vollzogene § 9 Asig
Ich habe folgende Frage undsere Sicherheitsfachkraft lässt uns keinerlei Protokolle von begehungen ,Umbaumassnahmen Tüv Abnahmen etc. zukommen. Trotz aufforderung .Ausser die Protokolle von der ASA . Können wir Rückwirkend diese verlangen und wie können wir mit dieser Untätigen Sifa umgehen?
Community-Antworten (2)
02.07.2013 um 14:56 Uhr
Die SiFa selbst ist mangelhafter Zusammenarbeit der falsche Ansprechpartner...
§5 (2) ASiG: "Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, daß die von ihm bestellten Fachkräfte für Arbeitssicherheit ihre Aufgaben erfüllen. ..."
Dann haben wir neben dem §80 Abs.1 Nr. 1, 9 + Abs. 2 BetrVG auch noch den §89, hier insbesondere Abs. 5: "Der Betriebsrat erhält vom Arbeitgeber die Niederschriften über Untersuchungen, Besichtigungen und Besprechungen, zu denen er nach den Absätzen 2 und 4 hinzuzuziehen ist."
Und das alles läßt sich dann nach §23(3) eskalieren...
02.07.2013 um 17:29 Uhr
wie petrus schon schreibt - gemäß § 80 BetrVG hat der BR Anspruch auf alle relevanten Informationen und Unterlagen, die der BR für die ordnungsgemäße Erfüllung seiner Aufgaben benötigt.
Also den AG auffordern dafür zu sorgen, dass die SiFa ordnungsgemäß informiert und die erforderlichen Unterlagen zur Verfügung stellt.
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