Mehrarbeitsfrei zur Arbeit
kann man aus dem Mehrarbeitsfrei zur Arbeit heran gezogen werden? Es ist ein Frei, da diese Arbeitsstunden schon gearbeitet sind. Danke für Eure Hilfe
Community-Antworten (1)
29.06.2013 um 00:06 Uhr
kann man aus dem Mehrarbeitsfrei zur Arbeit heran gezogen werden? Grundsätzlich nein, sofern keine wirkliche Katastrophe ausgebrochen ist ( EHEC Epidemie, Flugzeugabsturz, Überschwemmung, Massenkaramboulage). Das Weisungsrecht des AG erstreckt sich nur auf die Arbeitszeit, nicht auf die Freizeit und eine Dienstverpflichtung gibt es nicht.
http://www.die-welt-ist-keine-ware.de/schichtplanfibel/meinfrei1.htm
http://www.die-welt-ist-keine-ware.de/schichtplanfibel/dienstverpflichtung.htm
http://www.die-welt-ist-keine-ware.de/schichtplanfibel/dat/pocketheft.pdf
Verwandte Themen
Kann der Arbeitgeber verlangen, die BR-Arbeit auf andere BR-Mitgleider in einem Verhältnis zu verteilen um meine BR-Arbeit wieder auf 50% zu senken?
ÄlterIch bin BRV. Wir sind das erste Gremium (BR wurde neu gewählt - es gab vorher keinen). Wir sind ein 7er Gremium (125 Mitarbeiter) Aufgrund meiner erfordelichen BR Arbeit als Vors. war ich bisher mit
nach Abmeldung zur Betriebsratsarbeit, soll die liegen gebliebenen Arbeit nachgeholt werden ?
ÄlterGuten morgen. Bin seit 2 Jahre im BR, Stellv. des BRV. in einem 9er BR. Mache ca. 50% der BR Arbeit(Organisation,Seminarplanung, Personalbeschwerden, Öffentlichkeitsarbeit u.s.w.) und bin leider nich
Arbeitgeber will BR-Infos zensieren!? Das darf er doch nicht, oder?
ÄlterLiebes Forum, wir schlagen uns hier mit unserem Arbeitgeber rum um eine Schulung für 40€/Person 2 Tage all incl. . Im Zuge dessen verbietet uns der Arbeitgeber Informationen an die Belegschaft weit
BR Arbeit als Außendienstler, wie melde ich diese dem AG
ÄlterHallo zusammen, in unserem 5er Gremium sind 4 von 5 Mitgliedern im Außendienst beschäftigt und sind "Homebased" also nicht am Firmensitz ansässig, laut Vertrag ist der private Wohnort auch der Ar
BR-Arbeit während der Wiedereingliederungsmaßnahme?
ÄlterHallo Ich habe eine Frage hinsichtlich der Reichweite von Betriebsratsarbeit (BR-Arbeit). Wann darf ich BR - Arbeit leisten!? Laut dem BetrVG ist es eindeutig geregelt, dass BR- Arbeit ehrenamtl