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Umkleidezeit

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Katano
Feb 2021 bearbeitet

Hallo, wir haben eine BV für Umkleidezeit, die wir jetzt mit den Zeiten anpassen wollen. Die BV gibt das her, das wir dieses tun dürfen und notfalls in die Einigungsstelle ziehen können. Wir arbeiten in einem Chemieunternehmen und müssen angeordnete Schutzkleidung tragen. Die Aussage vom Arbeitgeber ist keiner wird sich im Werk kontaminieren, wenn doch, kann es sich in der Arbeitszeit duschen und umziehen. In diesem Zusammenhang und unserer Forderung hat er jetzt die tolle Idee, wir können die Arbeitskleidung mit nach Hause nehmen und brauchen uns nicht mehr auf dem Werk vor und nach der Arbeit umziehen, somit gibt es keine Umkleidezeit mehr. Die Aussage ist für mich völlig außer Frage, aber leider finde ich keine Argumente wo drinsteht, das es auch unbewusste Kontamination gibt oder UVV die vorschreibt ich müsse mich umziehen. Hat da einer einen Tipp oder einen neuen Gedankengang für mich?

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Community-Antworten (14)

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kratzbürste

31.01.2021 um 11:10 Uhr

Sagt doch einfach, dass das nicht für euch in Frage kommt und wartet ab. Schließlich müsste der AG dann die E-Stelle anrufen.

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Katano

31.01.2021 um 11:16 Uhr

wir wollen ja anpassen und der AG meint halt, dann fordert er, dass die Leute in Arbeitskleidung schon kommen. Ich benötige einfach Argumente warum das quatsch ist.

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DummerHund

31.01.2021 um 11:45 Uhr

Die Frage wäre erst einmal: da ihr ein Chemieunternehmen seit, ist bei euch Arbeitskleidung gesetzlich vorgeschrieben und oder besteht ein Tarifvertrag?

K
Katano

31.01.2021 um 13:37 Uhr

Ja, hatte ich ja geschrieben, angeordnete Kleidung, die wird auch gestellt.

K
krambambuli

31.01.2021 um 14:27 Uhr

Es ist niemanden zuzumuten, in seiner Privatzeit für den Betrieb Reklame zu laufen. Und soll man vielleicht im Kittel nach der Arbeit einkaufen gehen oder andere private Dinge tun? Ausserdem: Auch ein "angeordnetes" Ankleider der Dienstkleidung zu Hause wäre aus meiner Sicht Arbeit (im Gegensatz zu der Opttion, sich zu Hause umziehen zu können)

K
Katano

31.01.2021 um 14:36 Uhr

der Meinung bin ich ja auch, aber mir fehlt einfach die rechtliche Grundlage, weiter sehe ich es mehr als Gefahr doch unbewusst Chemikalien mit nach Hause zu nehmen, aber dazu fehlt mir auch die rechtliche Grundlage.

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DummerHund

31.01.2021 um 14:56 Uhr

Suche später noch mal was raus. Nutze erst mal das Wetter um im Schnee bissl spazieren zu gehen.

K
krambambuli

31.01.2021 um 18:37 Uhr

Um die Mitbestimmung auszuüben braucht man als Gegenargument nicht immer gleich ein Gesetz. Das gute Argument reicht völlig aus. Und allein das Wort NEIN hat seine Wirkung.

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DummerHund

31.01.2021 um 21:37 Uhr

@Katano "Ja, hatte ich ja geschrieben" Hast du eben nicht. Nur weil du eben schreibst das Arbeitskleidung angeordnet ist heisst dies noch nicht das sie vom Gesetz her angeordnet ist. Auch kann man hier in TV Regelungen evtl. Regelungen finden. Wegen der Fortgeschrittenen Zeit mache ich es mir mal einfach und stelle einen Link rein. Dieser sagt zwar nicht zur Arbeitszeit zum Umziehen aus, gibt aber auch schon einen Hinweis zum ArbSchG.

https://www.fachanwalt.de/magazin/arbeitsrecht/arbeitskleidung

Das Arbeitsschutzgesetz gibt dem BR auch einen Weiteren Spielraum neben der Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 Nr 1. Ist Arbeitskleidung vorgeschrieben ist der AG auch verpflichtet sogenannte Schwarz-Weiß Spinde den MA zur Verfügung zu stellen. Dies ist zu finden in dem Link: https://www.arbeitssicherheit.de/schriften/dokument/0%3A143633%2C1.html Auch hier sollte sich der BR fragen warum der Gesetzgeber dies so erlassen hat. Der BR darf natürlich in der Umsetzung kräftig mitwirken. Haufe gibt hier auch zwecks Hygiene auch schon einen Hinweis mit § 4 Abs. 2 ArbStättV.

https://www.haufe.de/arbeitsschutz/arbeitsschutz-office/hygiene-1-allgemeine-betriebshygiene_idesk_PI957_HI2220670.html

Ihr habt es ja selbst schon angesprochen mit dem unbewussten rausschleppen von Chemikalien. Auch wenn eine Verzertifizierung nach HACCP bei euch im Hause ist, seit ihr auch da mit im Boot. Ihr habt also neben den Anrufen bei den entsprechenden Institutionen viele Möglichkeiten. Ist der AG damit nicht einverstanden obliegt es ihm den Weg zur Einigungsstelle zu gehen. Ich denke er wird da ganz schlechte Karten haben, da es so ist das wenn in einem Betrieb wie eurem bestimmte Arbeitskleidung vorgeschrieben ist, er die Zeit des Umkleidens eh bezahlen muss.

G
ganther

31.01.2021 um 21:50 Uhr

für mich klingt das erst einmal nach ganz normalen Argumenten bei Verhandlungen. Ihr wollt die BV verändert (ja sicher zu Gunsten der MA) also baut der AG eine Gegenposition auf. Alles nach dem Motto: lieber BR wenn ihr die BV verändern wollt, so habe ich auch Bedarf und ggf. verliert ihr auch dabei etwas. Bevor man in eine Einigungsstelle geht sollte man immer einen Anwalt konsultieren. Der kann Euch sicher erklären, was hier vorliegend "spruchfähig" ist, also was in einer Einigungsstelle ggf. auch durch Spruch durchgesetzt werden kann. Bei dem vom AG geschilderten Forderungen kommt es halt darauf an, wie die Kleidung aussieht und ob es zumutbar ist, dass man sich damit in den Bus setzt. Schau mal hier: BAG Beschluss vom 25.04.2018, Az 5 AZR 245/17

K
Katano

01.02.2021 um 05:47 Uhr

danke euch

U
UdoWoe

01.02.2021 um 08:40 Uhr

Wenn ihr ein Chemieunternehmen seid, dann habt ihr doch sicher auch Ansprechpartner bei der IG BCI. Fragt diese doch mal.

K
Katano

01.02.2021 um 08:54 Uhr

ich denke da werde ich auch mal anfragen.

S
seehas

01.02.2021 um 13:04 Uhr

Wenn Schutzkleidung getragen werden muss, dann hat das ja meistens einen Grund. Zum Beispiel sollen die Mitarbeitenden vor Kontamination geschützt werden. Alles was schädlich ist hängt dann in der Schutzkleidung. Wenn ich mit dieser Schutzkleidung nach Hause marschiere, dann trage ich alles mit nach Hause, was in der Schutzkleidung hängen geblieben ist. Eigentlich trage ich Schutzkleidung ja unter anderem deshalb, damit genau das nicht passiert.

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