W.A.F. LogoSeminare

Überstunden reduzieren

L
Leica
Jan 2018 bearbeitet

Darf ich Mitarbeitet früher nach hause schicken um den Überstunden zu reduzieren?

1.19407

Community-Antworten (7)

M
mitleserinnenn

26.06.2013 um 21:20 Uhr

Wer ist "ich"?

N
nicoline

26.06.2013 um 23:30 Uhr

Vorausgesetzt Du hast die Befugnis dazu, kannst Du es versuchen. Der / die Beschäftigte muss dem nicht Folge leisten, denn, wenn es einen Dienstplan gibt, ist dieser verbindlich. Mit Einverstännis des / der Beschäftigten ist es möglich.

K
Kölner

27.06.2013 um 00:08 Uhr

@nicoline ...mit einer BV auch ...ohne BR auch ...mit einem TV auch

H
Hoppel

27.06.2013 um 08:34 Uhr

@ Leica

Es kommt auf den AV an! Ist ein Freizeitausgleich für Ü´stunden nicht geregelt, hat ein AN Anspruch auf Vergütung der Überstunden.

Ist der Freizeitausgleich von Ü´stunden geregelt, kommt es darauf an, ob der AN eine Wahlmöglichkeit zwischen Freizeitausgleich oder Vergütung hat. Hier kann ein Freizeitausgleich nur einvernehmlich erfolgen.

Ist im vertraglich geregelt, dass der AG Ü´stunden einseitig durch Freizeitausgleich abbauen kann, muss eine Mindestankündigungsfrist gewahrt sein.

Außerdem sind etwaige Bestimmungen aus TV, BV zu beachten!

K
Kulum

27.06.2013 um 10:04 Uhr

Selbst ohne BV etc musst du eine Ankündigungsfrist wahren. Heute feststellen es ist n bissl weniger zu tun und deswegen mal eben n paar Leute früher nach hause schicken geht maximal einvernehmlich.

Einfach mit "ja" oder "nein" ist die Frage nicht zu beantworten.

M
mitleserinnenn

27.06.2013 um 13:01 Uhr

Der BR darf gar keine AN einfach nach Hause schicken, weil er Überstunden vermeiden/reduzieren will. Er kann nur seine Möglichkeiten bei der MB nutzen.


@nicoline Da es sich hier um ein BR Forum handelt unterstelle ich erst einmal das der Frager BR ist.

Weiter hat sie bisher nicht erklärt in welcher Funktion sie Fragen stellt.

Letztlich ist es nur ein Hinweis.

AG können selbstverständlich AN nach Leistung der ArbZeit lt.ArbV/TV nach Hause senden. Sie brauchen/müssen keine Ü-Std. anordnen.

N
nicoline

27.06.2013 um 15:41 Uhr

@Kölner vielen Dank für diese nicht erforderlichen Hinweise. Wenn es einen TV oder eine BV dazu geben würde, bräuchte Leica hier nicht zu fragen. Ich gehe davon aus, dass, wenn man Personalverantwortung zu tragen hat, wenigstens darüber Bescheid weiß!

@mitleserinnenn Wo steht, dass der BR AN nach Hause schicken will?

27.06. 21:22 Uhr @mitleserinnen Da es sich hier um ein BR Forum handelt unterstelle ich erst einmal das der Frager BR ist. ja, genau, hier stellen nie andere Menschen als BRM Fragen, da hast Du natürlich vollkommen Recht.

*Weiter hat sie bisher nicht erklärt in welcher Funktion sie Fragen stellt. Trotzdem geht aus der Frage in keiner Weise hervor, dass sie in der Funktion eines BRM gestellt wurde, das interptretierst Du da hinein.

AG können selbstverständlich AN nach Leistung der ArbZeit lt.ArbV/TV nach Hause senden. Sie brauchen/müssen keine Ü-Std. anordnen. Selbstverständlich kann er das aber, ich interpretiere diese Frage so, dass man VOR ABLAUF DER REGULÄREN ARBEITSZEIT eben FRÜHER nach Hause schicken will, um vorhandene Überstunden zu reduzieren. Aber, man kann das sicher auch so lesen wie Du..............

Ihre Antwort