vergütbare Arbeitszeit?
Hallo Zusammen! Ist es, dass der Arbeitgeber kein Entgelt zahlen muss, wenn der Angestellte während seiner Arbeitszeit den BR aufsucht um sich beraten zu lassen?
Community-Antworten (2)
25.06.2013 um 19:18 Uhr
„Versäumnis von Arbeitszeit, die zum Besuch der Sprechstunden oder durch sonstige Inanspruchnahme des Betriebsrats erforderlich ist, berechtigt den Arbeitgeber nicht zur Minderung des Arbeitsentgelts des Arbeitnehmers.“ (§39 Abs. 3 BetrVG)
Betonung liegt hier auf dem Wort "erforderlich".
Der AN soll aber daran denken, sich vor dem Besuch beim BR beim Vorgesetzten ab- und anschließend wieder anzumelden.
26.06.2013 um 11:30 Uhr
Das mit dem "erforderlich" mag so sein. Klingt aber dramatischer als es ist. Klar - über die Urlaubserlebnisse zu plaudern wäre nicht erforderlich - aber sonst .....
Darum solltet Ihr Euren AG erst einmal auf den § 39 BetrVG hinweisen und die Zahlung der Zeit verlangen. Einfach so nicht zahlen, kann man auch als eine Behinderung des Betriebsrats auslegen.
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