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vergütbare Arbeitszeit?

J
Julian
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Zusammen! Ist es, dass der Arbeitgeber kein Entgelt zahlen muss, wenn der Angestellte während seiner Arbeitszeit den BR aufsucht um sich beraten zu lassen?

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Community-Antworten (2)

P
pillepalleTR

25.06.2013 um 19:18 Uhr

„Versäumnis von Arbeitszeit, die zum Besuch der Sprechstunden oder durch sonstige Inanspruchnahme des Betriebsrats erforderlich ist, berechtigt den Arbeitgeber nicht zur Minderung des Arbeitsentgelts des Arbeitnehmers.“ (§39 Abs. 3 BetrVG)

Betonung liegt hier auf dem Wort "erforderlich".

Der AN soll aber daran denken, sich vor dem Besuch beim BR beim Vorgesetzten ab- und anschließend wieder anzumelden.

G
gironimo

26.06.2013 um 11:30 Uhr

Das mit dem "erforderlich" mag so sein. Klingt aber dramatischer als es ist. Klar - über die Urlaubserlebnisse zu plaudern wäre nicht erforderlich - aber sonst .....

Darum solltet Ihr Euren AG erst einmal auf den § 39 BetrVG hinweisen und die Zahlung der Zeit verlangen. Einfach so nicht zahlen, kann man auch als eine Behinderung des Betriebsrats auslegen.

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