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Dieser Beitrag ist vor 3 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Arbeitgeber lässt sich Zeit/eskaliert bis zum BEM

A
Anbi
Jun 2022 bearbeitet

Guten Tag, Können Sie sich vorstellen, dass ein Arbeitnehmer bereits vor/am Beginn der AU den Arbeitgeber zu erwartbaren gesundheitl. Schwierigkeiten im Zuge einer Organisationsänderung informiert hat? Der Arbeitgeber wartet erstmal 6 Wochen AU ab und lädt zum BEM ein. Was ist denn davon zu erwarten? Dank und freundl. Grüsse

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Community-Antworten (5)

M
Moreno

22.06.2022 um 15:35 Uhr

Gibt es eine BV zu diesem Thema? Bei uns ist geregelt, dass die AN jederzeit auch ohne oder weniger Krankheit jederzeit ein BEM beantragen können. ansonsten beginnt die Pflicht des AG ein BEM anzubieten erst nach diesen 6 Wochen.

A
Anbi

22.06.2022 um 17:37 Uhr

Ja, es gibt ein BV zu BEM, und nein, bei 'uns' findet BEM nur nach Angebot durch Arbeitgeber und entsprechend Annahme des Angebots durch Arbeitnehmer statt. Aber: Was ist denn vermutlich die 'Idee des Gefechts', die 'Gefährdungsbeurteilung' des erkrankenden Arbeitnehmers erstmal zu ignorieren und nach ≥6 Wo AU ein BEM anzubieten? Ist da was faul, oder übersehe ich evtl. etwas?

R
rtjum

22.06.2022 um 17:44 Uhr

Der Kollege ist nicht zufällig schwerbehindert? Die Gefährdungsbeurteilung macht der AG nicht der Mitarbeiter, aber wenn sich ein MA von sich aus meldet sollte der AG aufgrund seiner Fürsorgepflicht nicht auf die 6 Wochen AU warten.

§
§§Reiter

22.06.2022 um 18:45 Uhr

Zitat von Anbi: "Aber: Was ist denn vermutlich die 'Idee des Gefechts', die 'Gefährdungsbeurteilung' des erkrankenden Arbeitnehmers erstmal zu ignorieren und nach ≥6 Wo AU ein BEM anzubieten?"

"Idee des Gefechts" ist mMn viel zu hoch gegriffen. Ich halte das für die simple Faulheit, also "bloß nichts machen, was ich nicht wirklich machen muss". Denn der AG muss ein BEM erst dann anbieten, wenn der MA auch tatsächlich 6 Wochen AU war und nicht vorher. Leider sehen viele AG das BEM als lästige Pflicht mit nervigem Arbeitsaufwand und drücken sich, wenn sie das rechtfertigen können, anstatt es als Chance zu begreifen.

U
UdoWoe

23.06.2022 um 11:24 Uhr

Der AG ist zwar gesetzlich Verpflichtet ein BEM-Verfahren zu machen, aber erst nach sechs Wochen AU (wie oben schon geschrieben). Die meisten AG lassen sich jedoch noch mehr Zeit. Der AN kann zwar ein BEM-Verfahren wünschen, leider kann er dies aber nicht erzwingen. Neue Rechtsprechung... leider... Sollte AN aber Hinweise geben, dass sein Erkrankung damit zu tun hat das am Arbeitsplatz etwas nicht stimmt und keine Gefährdungsbeurteilung vorliegt, dann sollte der BR aktiv werden. Der BR kann eine Gefährdungsbeurteilung fordern. https://www.haufe.de/arbeitsschutz/arbeitsschutz-office-professional/betriebliche-mitbestimmung-bei-gefaehrdungsbeurteilung-un-2-mitbestimmungsrechte-des-betriebsrats_idesk_PI13633_HI3238268.html

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