Erstellt am 22.06.2022 um 13:35 Uhr von moreno
Gibt es eine BV zu diesem Thema? Bei uns ist geregelt, dass die AN jederzeit auch ohne oder weniger Krankheit jederzeit ein BEM beantragen können. ansonsten beginnt die Pflicht des AG ein BEM anzubieten erst nach diesen 6 Wochen.
Erstellt am 22.06.2022 um 15:37 Uhr von Anbi
Ja, es gibt ein BV zu BEM, und nein, bei 'uns' findet BEM nur nach Angebot durch Arbeitgeber und entsprechend Annahme des Angebots durch Arbeitnehmer statt. Aber: Was ist denn vermutlich die 'Idee des Gefechts', die 'Gefährdungsbeurteilung' des erkrankenden Arbeitnehmers erstmal zu ignorieren und nach ≥6 Wo AU ein BEM anzubieten? Ist da was faul, oder übersehe ich evtl. etwas?
Erstellt am 22.06.2022 um 15:44 Uhr von rtjum
Der Kollege ist nicht zufällig schwerbehindert?
Die Gefährdungsbeurteilung macht der AG nicht der Mitarbeiter, aber wenn sich ein MA von sich aus meldet sollte der AG aufgrund seiner Fürsorgepflicht nicht auf die 6 Wochen AU warten.
Erstellt am 22.06.2022 um 16:45 Uhr von §§reiter
Zitat von Anbi:
"Aber: Was ist denn vermutlich die 'Idee des Gefechts', die 'Gefährdungsbeurteilung' des erkrankenden Arbeitnehmers erstmal zu ignorieren und nach ≥6 Wo AU ein BEM anzubieten?"
"Idee des Gefechts" ist mMn viel zu hoch gegriffen. Ich halte das für die simple Faulheit, also "bloß nichts machen, was ich nicht wirklich machen muss".
Denn der AG muss ein BEM erst dann anbieten, wenn der MA auch tatsächlich 6 Wochen AU war und nicht vorher.
Leider sehen viele AG das BEM als lästige Pflicht mit nervigem Arbeitsaufwand und drücken sich, wenn sie das rechtfertigen können, anstatt es als Chance zu begreifen.
Erstellt am 23.06.2022 um 09:24 Uhr von UdoWoe
Der AG ist zwar gesetzlich Verpflichtet ein BEM-Verfahren zu machen, aber erst nach sechs Wochen AU (wie oben schon geschrieben). Die meisten AG lassen sich jedoch noch mehr Zeit.
Der AN kann zwar ein BEM-Verfahren wünschen, leider kann er dies aber nicht erzwingen. Neue Rechtsprechung... leider...
Sollte AN aber Hinweise geben, dass sein Erkrankung damit zu tun hat das am Arbeitsplatz etwas nicht stimmt und keine Gefährdungsbeurteilung vorliegt, dann sollte der BR aktiv werden. Der BR kann eine Gefährdungsbeurteilung fordern.
https://www.haufe.de/arbeitsschutz/arbeitsschutz-office-professional/betriebliche-mitbestimmung-bei-gefaehrdungsbeurteilung-un-2-mitbestimmungsrechte-des-betriebsrats_idesk_PI13633_HI3238268.html